A 61 – Frankenthal (ots) – Am 20.12.2018 erregte gegen 18:25 Uhr eine rumänische Fahrzeugkombination, bestehend aus einem Kleinbus und einem Fahrzeuganhänger, zwischen dem Autobahnkreuz Frankenthal und dem Autobahnkreuz Ludwigshafen die Aufmerksamkeit der Polizeiautobahnstation Ruchheim. Im Rahmen der durchgeführten Verkehrskontrolle konnte festgestellt werden, dass die im Fahrzeug befindlichen Fahrgäste für die Beförderung von Frankreich nach Rumänien ein Entgelt entrichtet hatten. Eine für die gewerbliche und grenzüberschreitende Personenbeförderung notwendige Genehmigung konnte jedoch nicht vorgelegt werden. Da neben den Fahrgästen auch Güter gewerblich befördert wurden, wäre ebenfalls eine Genehmigung für die gewerbliche, grenzüberschreitende Güterbeförderung notwendig gewesen.
Aufgrund der schon zu diesem Zeitpunkt festgestellten Verstöße wurde die Weiterfahrt untersagt. Vor dem Hintergrund möglicher Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz, das Güterkraftverkehrsgesetz sowie gegen die Sozialvorschriften wurden Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer und den Unternehmer eingeleitet. Bei der weiteren Überprüfung der Fahrgäste wurde festgestellt, dass gegen eine Person ein Haftbefehl bestand. Die Verhaftung konnte der Mann gegen Zahlung der Geldstrafe abwenden. Auch bei der Überprüfung des auf dem Fahrzeuganhänger mitgeführten Pkw landeten die Beamten einen Volltreffer. Da das Kfz in Frankreich gestohlen wurde, erfolgte dessen Sicherstellung. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Einen ausgeprägten Spürsinn zeigten die Beamten auch bei der Überprüfung eines durch den Unternehmer mitgeführten Smartphones. Dieses wurde erst vor wenigen Monaten in Nordrhein-Westfalen als gestohlen angezeigt. Es wird nun zur Rückgabe an den rechtmäßigen Eigentümer der sachbearbeitenden Dienststelle übersandt. Die Fahrt nach Rumänien konnte am nächsten Morgen ohne Fahrgäste fortgesetzt werden. Die Summe der erhobenen Sicherheitsleistungen beläuft sich auf über 11.000 Euro.