Kreis Bergstraße – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Hinweise des Ordnungsamts zur Schneeräumpflicht
Stadt Heppenheim
Nachdem sich die ersten Anzeichen des Winters gezeigt haben, macht das Ordnungsamt auf die Schneeräumpflicht der Bürger aufmerksam, die sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Heppenheim ergibt.
Mit dem Einsetzen des Schneefalls müssen die Gehwege und Überwege vor den Grundstücken in einer solchen Breite geräumt werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Außerdem ist für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. Ist das Ablagern des Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zumutbar, darf er nur in der Art auf Verkehrsflächen abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Ein Verteilen auf der Fahrbahn ist nicht zulässig. Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
Soweit in Fußgängerzonen und in verkehrsberuhigten Bereichen keine Gehwege vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.
Haben Straßen nur auf einer Seite einen Gehweg, sind dennoch Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke auf beiden Straßenseiten zum Räumen des Bürgersteigs verpflichtet. Dabei sind in Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer auf der Gehwegseite an der Reihe, in Jahren mit ungerader Endziffer müssen die Eigentümer auf der gegenüberliegenden Straßenseite den Gehweg von Schnee und Eis befreien.
Alle genannten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr und sind bei Schneefall unverzüglich zu erfüllen.
Das Ordnungsamt bittet die Anwohner von Hanggrundstücken, bei einsetzendem Schneefall oder Eisglätte ihre Fahrzeuge so am Straßenrand zu parken, dass das Durchkommen der Streu- und Räumfahrzeuge möglich ist.
Für Rückfragen steht das Ordnungsamt unter der Tel. 06252 13-1330 zur Verfügung. Die Einzelheiten der Räumpflicht sind in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Heppenheim geregelt. Sie kann www.heppenheim.de/Satzungen eingesehen oder im Ordnungsamt abgeholt werden.
Ehrenamtliche rechtliche Betreuer gesucht
Kreis und Caritasverband bieten Informationsreihe zum Thema „Ehrenamtliche rechtliche Betreuer“
Kreis Bergstraße (kb). Immer wieder kommt es vor, dass Menschen aufgrund eines Unfalls, einer Erkrankung oder ihres Alters ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Haben diese Menschen zum Beispiel keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt, kann niemand die Rechtsgeschäfte für den Betroffenen tätigen. In solchen Fällen muss ein rechtlicher Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden, da unser Rechtssystem kein automatisches Familienvertretungsrecht beinhaltet. Erst durch den Gerichtsbeschluss eines Betreuungsgerichtes wird eine Person zum rechtlichen Betreuer ernannt und ist somit berechtigt, den Betroffenen, im Rahmen der ihm zugeteilten Aufgabenkreise, zu vertreten.
Die rechtlichen Betreuer begleiten die Betroffenen und unterstützen sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie setzen sich stellvertretend für die zu betreuende Person ein. Grundsätzlich kann jede volljährige Person zum rechtlichen Betreuer bestellt werde. Diese Aufgabe ist nicht immer einfach. Daher ist es wichtig, sich in Vorfeld näher über das Betreuungsrecht und die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers zu informieren.
Für alle, die sich für das Ehrenamt eines rechtlichen Betreuers interessieren, bietet die Betreuungsbehörde des Kreises Bergstraße in Kooperation mit dem Betreuungsverein des Caritasverbandes im Kreis Bergstraße eine Informationsreihe an. Diese Reihe besteht aus vier Informationsabenden, an denen Interessierte die Möglichkeit haben, sich über das Betreuungsrecht zu informieren und eine Grundqualifizierung als ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer zu erwerben.
Der nächste Kurs beginnt am Dienstag, den 5. Februar 2019, um 19 Uhr im Briebelsaal des Alten- und Pflegeheims St. Elisabeth (Rathausstr. 4) in Bürstadt. Am ersten der insgesamt vier Kursabende stehen das Betreuungsrecht und das Betreuungsverfahren im Mittelpunkt. Außerdem werden Möglichkeiten der Vorsorge mittels Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung aufgezeigt. An den drei folgenden Kursabenden (am 12.02., 19.02. und 26.02.2019) wird weiteres Grundlagenwissen für die Führung einer rechtlichen Betreuung vermittelt. Hierzu gehören unter anderem die Rechte und Pflichten eines rechtlichen Betreuers, die verschiedenen Aufgabenkreise in der rechtlichen Betreuung sowie Krankheitsbilder, wobei ein Schwerpunkt auf Demenz liegt.
Alle Interessierten haben die Möglichkeit, sich im Rahmen des Angebotes umfangreich zu informieren. Am Ende der Schulung erhalten alle Teilnehmenden ein Zertifikat, sofern sie an mindestens drei Schulungsabenden teilgenommen haben. Die Teilnahme an der Schulungsreihe ist kostenlos und verpflichtet nicht zur Übernahme einer ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung. Die Schulungsreihe kann auch schlicht zum Zweck der persönlichen Information genutzt werden. Der Caritas Betreuungsverein würde sich jedoch freuen, durch diesen Einführungskurs weitere ehrenamtliche rechtliche Betreuer für die Mitarbeit gewinnen zu können.
Interessierte können sich bis zum 28. Januar 2019 beim Caritasverband Heppenheim telefonisch (06252-990130) oder per E-Mail (bv@caritas-bergstrasse.de) anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.