Neustadt an der Weinstraße – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 11.12.2018 die Hebesätze für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie sind in der Haushaltssatzung festgelegt, die nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße veröffentlicht wird.
Die Hebesätze für die Grundbesitzabgaben haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert. Soweit auch die Besteuerungsgrundlagen gleichgeblieben sind, wird auf die Erteilung neuer Bescheide für das Jahr 2019 verzichtet. In diesen Fällen werden die Grundbesitzabgaben durch diese Bekanntmachung in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundbesitzabgaben werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2019 fällig. Soweit in Einzelfällen bisher abweichende Fälligkeiten festgelegt wurden, bleiben diese unberührt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an die- sem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.