Kreis Bad Kreuznach – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Das Allgäuer Märchentheater von Grimms Klassiker Rumpelstilzchen
Am Samstag, dem 26. Januar 2019 um 16.00 Uhr und am Sonntag, dem 27. Januar um 11.00 und 15.00 Uhr zeigt das Allgäuer Märchentheater im Rudi-Müller-Saal des Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach das beliebte Märchen Rumpelstilzchen. Wie schon in den letzten Jahren setzt das Familienunternehmen Sperlich einen Klassiker der Gebrüder Grimm besonders fantasievoll und aufwändig um.
Das Allgäuer Märchentheater bringt Grimms Klassiker Rumpelstilzchen in einer eigenen humorvollen Version auf die Bühne. Mit den Figuren des armen Müllers, der hübschen Müllerstochter und dem kleinen Männchen, das Stroh zu Gold spinnen kann zieht das spannende Märchen nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene in seinen Bann. Das sieben Personen umfassende Theaterensemble interpretiert das Märchen mit Musik, Gesang, tollen Kostümen und prächtigem Bühnenbild. Kindgerecht und mit viel Liebe zum Detail. Die kleinen und großen Besucher werden in eine zauberhafte Welt entführt und zum Mitsingen und Mitspielen während der Aufführung angeregt. Geeignet für Kinder ab 3 Jahre Spieldauer ca. 80 min.,
Der Eintritt beträgt € 13,20 inklusive Vorverkaufsgebühr. Die Karten sind bei der Touristinfo im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach, Tel.: 0671 8360050 erhältlich. Vorstellungen am Samstag, dem 26. Januar 2019 um 16.00 Uhr und am Sonntag, dem 27. Januar um 11.00 und 15.00 Uhr im Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach.
(Dominik Franzkoch, 04.12.2018) Fotos: Stefan Sperlich
Stadtführung: Frauen in der Geschichte Bad Kreuznachs
Die weibliche Seite der langen und wechselvollen Geschichte Bad Kreuznachs zeigt dieser Spaziergang am Sonntag, den 27. Januar 2019, zu dem die Gesundheit und Tourismus für Bad Kreuznach GmbH einlädt. Treffpunkt ist um 14.00 Uhr am Eingang Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach. Stationen der Führung sind die Häuser und Plätze an denen die Frauen Spuren hinterlassen haben, die in Bad Kreuznach gelebt haben und durch ihr Wirken die Geschichte Bad Kreuznachs beeinflusst haben.
Geschichtliches und Anekdoten über Fotografin Nelly Schmitthals, Bildhauerin Hanna Cauer, Maria von Nassau-Oranien, Jenny von Westphalen und vielen anderen erzählt Stadtführerin Claudia Frey.
Führung am Sonntag 27. Januar 2019, 14 Uhr Treffpunkt: am Eingang Haus des Gastes, Kurhausstraße 22-24, Bad Kreuznach Teilnehmerbeitrag: 6 €, Kurgäste 4 € (Dominik Franzkoch, 18.01.2019)
Deutlich weniger Lärm: Tempo 30 in Rheinhessenstraße soll im ersten Halbjahr 2019 kommen
Die Stadtverwaltung setzt den Lärmaktionsplan für die stark befahrene Rheinhessenstraße (L 413) in Bosenheim um. Voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahrs 2019 soll in der von Lärm belasteten Straße im Kreuznacher Stadtteil Tempo 30 eingeführt werden. Dafür hat sich Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer beim zuständigen Landesbetrieb Mobilität (LBM) als Straßenbaulastträger stark gemacht.
Aktuell erfolgt die Überprüfung der vorgesehenen Maßnahme durch den LBM in Koblenz. Der LBM hat den Antrag der Stadt auf Überprüfung für Tempo 30 bereits vorliegenden Anträgen aus anderen Kommunen vorgezogen. Wegen des aufwendigen Verfahrens ist mit einem Ergebnis in einigen Monaten − voraussichtlich im Frühjahr − zu rechnen. Gibt die Koblenzer Behörde grünes Licht, kann das städtische Verkehrsamt Tempo 30 anordnen.
„Ich bedauere die Verzögerung, aber wir sind auf höhergeordnete Stellen angewiesen. Sollte der Landesbetrieb sein Einverständnis geben, werden wir die Umsetzung schnellstmöglich realisieren“, verspricht Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer.
Die Bosenheimer Rheinhessenstraße gehört neben der Rüdesheimer Straße, der Wilhelmstraße, der Salinenstraße und der Bad Münsterer Schlossgartenstraße laut dem Lärmaktionsplan der Stadt zu den am stärksten von Lärm belasteten Straßen in Bad Kreuznach. Eine kurzfristig umsetzbare und gleichzeitig spürbare Maßnahme zur Lärmminderung stellt die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dar. So senkt Tempo 30 den Lärmpegel für die Anwohner erheblich.
100 Jahre Frauenwahlrecht; Mit Mut Realitäten schaffen
Der 12. November 1918 gilt als die Geburtsstunde des Frauenwahlrechts und der Beginn der parlamentarischen Demokratie. Erstmals wirklich zur Urne schritten die Frauen und Männer gemeinsam am 19. Januar 1919. Sie wählten die verfassungsgebende Nationalversammlung. Die erste Wahl, an der Frauen wählen und gewählt werden konnten, liegt also 100 Jahre zurück. „Es ist kein Geschenk für das wir uns bedanken müssen“, erklärte die erste Frau, die vor einem Parlament sprechen durfte, Marie Juchacz, „das Wahlrecht wurde uns zu Unrecht vorenthalten.“
„Beachtlich ist die Ausdauer und der Mut der Frauen, die 70 Jahre für die Beteiligung an Entscheidungsprozessen und für Einfluss auf die Gesetze, denen sie unterworfen sind, gekämpft haben.“ schildert die Kreisbeigeordnete Gerlinde Huppert-Pilarski. Und es war eine harte Auseinandersetzung: Frauen war jegliche politische Meinungsäußerung und Versammlung untersagt, Stimmrechtsvereine wurden zeitweise verboten. Einige Frauen ließen sogar ihr Leben. „Daran sollte immer wieder erinnert werden.“
Aus Anlass des Jubiläums lud die Kreisbeigeordnete die Mitglieder des Ausschusses für Gleichstellung, Integration und Inklusion zu einer Informationsreise nach Frankfurt a.M. ein. Im historischen Museum besichtigten sie die Sonderausstellung „Damenwahl“, die sich dem Thema 100 Jahren Frauenwahlrecht widmete.
Das Frauenwahlrecht war für die Akteurinnen kein Endpunkt, sondern stets Grundlage für die rechtliche, soziale und ökonomische Gleichheit. Es ist ein Recht, das mit Realitäten gefüllt werden muss. Doch wie groß waren die Wünsche der Frauen ihre eigenen Realitäten zu schaffen?
Zur ersten Wahl kandierten 300 Frauen, wovon 37 weibliche Abgeordnete wirklich in die Nationalversammlung einzogen. Die Wahlbeteiligung der Frauen lag damals bei fast 90 Prozent. Der Frauenanteil lag bei 10 Prozent, ein Anteil der erst wieder im Bundestag 1983 erreicht wurde. Danach stieg der Anteil an und betrug 1990 20 Prozent, 1998 bereits 30 Prozent. Zu Beginn der letzten Wahlperiode lag der Anteil der weiblichen Abgeordneten auf Bundesebene sogar bei 36,5 Prozent und ist in dieser Wahlperiode wieder gesunken.
Von der paritätischen Besetzung sind die Gremien noch weit entfernt und das obwohl ein chancengleiches Leben für Frauen und Männer heute noch keine Selbstverständlichkeit ist. Lohnungleichheit, Altersarmut, berufliche Entwicklung, Anerkennung der Sorgearbeit, Schutz vor Gewalt – all das sind Anliegen der Frauen, an denen noch gearbeitet werden muss.
„Das Wahlrecht macht nur mit Mut Sinn, wenn Frauen ihre Stimme erheben, wenn sie sich einbringen“, so die Kreisbeigeordnete. „Frauen jeden Alters können sich einbringen in ihre Angelegenheiten, aber auch in die Strukturen in denen sie leben. Und sie können entscheiden wie sie künftig Politik machen möchten.“
„Wir fordern Frauen auf, sich bei der kommenden Kommunalwahl am 26.Mai 2019 zur Wahl zu stellen und auch Frauen zu unterstützen, die dies tun. Die Parteien sollen aussichtsreichen Plätze mindestens zur Hälfte mit Frauen besetzen und wir fordern alle Frauen auf, diese auch zu wählen“, so die Kreisbeigeordnete weiter.