Kreis Südliche Weinstraße – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
A65: Verkehrskontrollen – Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss, sowie illegaler Aufenthalt
(ots) Durch die Polizeiinspektion Edenkoben wurden am Freitag, 18. Januar 2019, Verkehrskontrollen auf der A 65 mit Schwerpunkt Klein-Lkw (“Sprinter-Klasse”) durchgeführt.
- Hierbei wurden bei einem 33-jährigen aus Berlin drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt. Er räumte gegenüber den Beamten den Konsum von Kokain ein. Er musste eine Blutprobe abgeben und hat deshalb mit mindestens einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld zu rechnen.
- Ein 64-jähriger Fahrer aus dem Kreis Bad Dürkheim wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beanzeigt, da er keine erforderliche Fahrerlaubnis vorlegen konnte. Der von ihm mitgeführte tschechische Führerschein hat keine Gültigkeit in Deutschland. Der Halter des Transporters muss sich zudem wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Die Weiterfahrt wurde in beiden Fällen untersagt.
- Bei der Kontrolle eines polnischen Klein-Lkws wurde festgestellt, dass der 48-jährige ukrainische Fahrer über kein erforderliches Arbeits-Visum verfügt. Es wurde eine Strafanzeige wegen illegaler Einreise bzw. illegalem Aufenthalts erstattet. Weiter wurde eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt und eine Sicherheitsleistung erhoben.
Des Weiteren wurden Verstöße gegen das Überholverbot, Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt und überhöhter Geschwindigkeit geahndet.
Edenkoben – Kein Versicherungsschutz
Weil er für seinen Ford Transit keinen Versicherungsschutz nachweisen konnte, handelte sich gestern Morgen (17.01.20119, 06.50 Uhr) in den Seewiesen ein 40-Jähriger aus dem Kreisgebiet eine Strafanzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz ein. Die Weiterfahrt musste er beenden. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Das Fahren ohne Versicherungsschutz mit dem Auto ist verboten und stellt eine Straftat dar. Für jedes Kraftfahrzeug, das für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, ist eine Haftpflichtversicherung notwendig.
Rhodt – Warnhinweis/Falscher Polizeibeamter (493022/17012019/2107)
Eine 90-jährige Frau teilte gestern Abend (17.01.2019, 21 Uhr) der Wache mit, dass sie einen Anruf von einem Polizeibeamten erhalten hat. In dem Telefonat wurde ihr mitgeteilt, dass Unbekannte in ihr Anwesen einbrechen möchten. Der “Polizeibeamte”, der reines Hochdeutsch sprach, wollte nun wissen, ob sie Wertgegenstände bzw. Bargeld zu Hause deponiert hätte. Die Frau reagierte in dem Moment gut und erklärte dem Unbekannten, dass sie ihren Sohn in Kenntnis setzen werde. Daraufhin wurde das Gespräch beendet. Die Polizei warnt eindringlich vor dieser Masche. Kriminelle versuchen auf diese Art, insbesondere ältere Menschen um deren Wertgegenstände zu bringen. Seien Sie vorsichtig. Wenden Sie sich unter 110 an ihre Polizeidienststelle. Ganz wichtig: Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten und ruft selbst nie unter der 110 an. Am Telefon sollte niemals über finanzielle Verhältnisse gesprochen werden. Vor allem sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Notfalls sollte man auflegen.
Mit LKW festgefahren
Herxheim-Hayna (ots)
Ein 53-jähriger LKW-Fahrer befuhr mit seinem vollgeladenen LKW-Gespann die L542 von Erlenbach kommend in Richtung Hayna. Aufgrund eines entgegenkommenden LKW bremste der Fahrer auf gerader Strecke bis zum Stillstand ab, um diesem die problemlose Durchfahrt zu ermöglichen. Hierbei geriet er so weit nach rechts auf den Grünstreifen, dass sich das Gespann in dem durch Regen aufgeweichten Erdreich festfuhr. Aus eigenen Stücken konnte der LKW nicht mehr auf die Straße zurückfahren, weshalb eine Spezialfirma mit der Bergung des LKW beauftragt werden musste. Der Seitenstreifen wurde hierbei stark beschädigt. Am LKW entstand kein Schaden.