Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Frankenthal: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(ots) – Durch einen Aufmerksamen Anwohner wird am Samstagmittag ein Unfall an der Einmündung Frankenthaler Straße Ecke Mühltorstraße in Frankenthal-Studernheim beobachtet.
Der Fahrer einer Sattelzugmaschine schätzt beim Einbiegen den Kurvenradius falsch ein und überfährt einen Pfosten, welcher zum Schutze der Fußgänger auf dem Gehweg dort aufgestellt ist. Obwohl es sich bei dem Pfosten um einen Plastikpfosten mit Abknickfunktion handelt, wird dieser durch das Überfahren beschädigt.
Der Sachschaden wird auf ca. 100 EUR geschätzt. Der Fahrer setzt die Fahrt fort, ohne sich um den entstandenen Sachschaden zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Frankenthal: Diebstahl eines Geldbeutels
(ots) – Am Samstagmittag kommt es in einem Schrebergarten im Sauweideweg zu einem Geldbeuteldiebstahl.
Während sich die 42 jährige Geschädigte mit ihrem Mann hinter dem Haus aufhält betritt ein Mann das Grundstück und nimmt den auf der Terrasse liegenden Geldbeutel an sich. Hierbei wird der etwa 60 Jahre alte Täter durch die Familie erwischt, kann aber auf seinem Fahrrad entkommen. Zur Tatzeit trug der Täter eine grau-blaue Jacke und eine grau-blaue Mütze. Der Mann der Geschädigten kann dem Dieb noch bis zum Ortseingang von Ludwigshafen folgen.
Trotz einer sofort eingeleiteten Fahndung durch die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 und die Polizeiinspektion Frankenthal kann der Täter nicht mehr angetroffen werden. Der entwendete Geldbeutel wird später im Dammstücker Weg in Ludwigshafen aufgefunden. Das Bargeld in Höhe von ca. 160 EUR wurde herausgenommen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Frankenthal: Taschendiebstahl
(ots) – Am 19.01.2019 gegen 11:30 Uhr kommt es in einem Einkaufsmarkt in der Wormser Straße in Frankenthal zu einem Taschendiebstahl.
Der 49-Jährigen Geschädigten wird, während diese sich Kleidungsstücke anschaut durch unbekannte Täter der Geldbeutel aus der Jackentasche gezogen. Die Geschädigte merkt erst, als sie an der Kasse bezahlen möchte, dass der Geldbeutel mit Ausweisdokumenten, einer EC-Karte und ca. 200 EUR Bargeld entwendet wurde.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Frankenthal: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
(ots) – Durch zwei Fahrzeughalter wird am Samstag eine Unfallflucht im Albrecht-Dürer-Ring gemeldet. Aufgrund der Fahrzeugteile vor Ort kann ermittelt werden, dass es sich bei dem Verursacherfahrzeug um einen Peugeot handelt. Zeugenbefragungen ergeben, dass sich der Unfall gegen 05:15 Uhr ereignete. Der Gesamtschaden an den beiden Fahrzeugen wird auf ca. 3000 EUR geschätzt. Obwohl sich der Fahrer des PKW nachträglich bei hiesiger Dienststelle meldet, muss der 21 Jährige Fahrer nun mit einer Geldstrafe und der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen.
Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall zu melden.
Frankenthal: Unbelehrbarer Ladendieb
(ots) – Freitagmittag kommt es in einem Discountmarkt in Frankenthal zu einem Ladendiebstahl durch einen 43 jährigen Obdachlosen.
Dieser entwendet Kleidung und alkoholfrei Getränke im Wert von 25 EUR. Nachdem der Beschuldigte nach der Anzeigenaufnahme gegen 13:00 Uhr aus der Dienststelle entlassen wird, entwendet er in einem Geschäft in der Schmiedgasse Spirituosen im Wert von 7,50 EUR.
Daraufhin wird der unbelehrbare Ladendieb zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.