Osthessen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Scheibe beschädigt Schlitz –
An einem Mehrfamilienhaus in der Straße “Auf der Hall” beschädigten unbekannte Täter am heutigen Montagmorgen (28.1.), gegen 3:10 Uhr, die äußere Scheibe eines doppeltverglasten Fensters. Zur Tatzeit hörte ein Bewohner des Hauses einen Schlag und stellte beim Nachschauen die Beschädigung fest. An der Fensterscheibe entstand ein Sachschaden von rund 200 Euro. Hinweise zu der Straftat erbittet der Polizeiposten Schlitz unter der Rufnummer (0 66 42) 16 47 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Radmuttern gelockert Herbstein/Stockhausen –
An einem weißen Chevrolet und einem grauen Mercedes/A-Klasse lockerten unbekannte Täter zwischen Samstag (26.1.), 16 Uhr und Sonntag (27.1.), 9 Uhr, im Herbsteiner Stadtteil Stockhausen von jeweils einem Reifen die Radmuttern. Die Personenwagen standen zur Tatzeit in der Hochstraße. Hinweise zu der Straftat erbittet die Polizeistation Lauterbach unter der Rufnummer (0 66 41) 97 10 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Beamer gestohlen Schotten –
Aus dem Jugendhaus in der Vogelsbergstraße stahlen unbekannte Täter, zwischen Freitag (25.1.), 18:15 Uhr und Sonntag (27.1.), 15:20 Uhr, einen Beamer im Wert von circa 500 Euro. Auf bislang unbekannte Art und Weise öffneten die Diebe eine Tür und verschafften sich so Zutritt. Anschließend montierten sie den Projektor ab und nahmen ihn mit. Hinweise zu der Straftat erbittet der Polizeiposten Schotten unter der Rufnummer (0 60 44) 98 90 90 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Warnbaken entwendet Schlitz –
Zwei Warnbaken entwendeten unbekannte Täter, zwischen Freitag (25.1.), 18 Uhr und Samstag (26.1.), 19 Uhr, in der Bahnhofstraße. Die Baken waren zur Absicherung eines Bauschuttcontainers dort aufgestellt worden. Das Diebesgut hat einen Wert von circa 100 Euro. Hinweise zu der Straftat erbittet der Polizeiposten Schlitz unter der Rufnummer (0 66 42) 16 47 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Einbruch in Einfamilienhaus Schotten/Eichelsachsen –
In ein Einfamilienhaus im Kirchweg im Schottener Stadtteil Eichelsachsen brachen unbekannte Täter zwischen Samstag (26.1.), 13:45 Uhr und Sonntag (27.1.), 1:45 Uhr, ein. Sie hebelten ein Fenster auf und gelangten so in das Haus. Anschließend durchsuchten die Einbrecher in mehreren Zimmern Schränke und Schubläden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurde jedoch nichts entwendet. Es entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro. Hinweise zu der Straftat erbittet die Kriminalpolizei Alsfeld unter der Rufnummer (0 66 31) 97 40 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Parfüm entwendet Alsfeld –
Aus einem Drogeriemarkt in der Schellengasse entwendete ein unbekannter Ladendieb am Donnerstag (24.1), gegen 11:30 Uhr, mehrere Parfümfläschchen und einen Rasierer, Das Diebesgut hat einen Wert von circa 1.100 Euro. Die Tat wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet.
- Die Auswertung ergab, dass der Täter zwischen 1,70 Meter und 1,80 Meter groß war und eine kräftige Figur hatte. Bekleidet war der Mann mit einer weißen Daunenjacke, einer schwarzen Jeans sowie einem grau/schwarzen Pullover mit weiße Aufschrift und blauen Adidas-Turnschuhen mit weißen Streifen. Er trug einen Dreitagebart, hatte kurze, schwarze Haare und ein südländisches Erscheinungsbild.
Hinweise zu der Straftat erbittet die Polizeistation Alsfeld unter der Rufnummer (0 66 31) 97 40 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de/onlinewache.
Thujahecken in Brand gesetzt
EICHENZELL – Unbekannte haben in der Nacht von Freitag (25.01.) auf Samstag (26.01.), gegen 02:50 Uhr, in der “Sudetenstraße” eine Thujahecke in Brand gesetzt. Zur gleichen Zeit brannte auch im “Rennsteigweg” eine Hecke. In beiden Fällen konnte die Feuerwehr die Thujas ablöschen, bevor sich das Feuer weiter ausbreitete. Es entstand jeweils ein Sachschaden von circa 500 Euro.
Zwei Einbrüche in Eichenzell am Wochenende
EICHENZELL – Am Wochenende wurde in zwei Wohnhäuser eingebrochen. Am Samstag (26.01.) brachen Unbekannte in ein Einfamilienhaus in der “Fasaneriestraße” ein. Sie verschafften sich durch Aufhebeln eines Fensters Zutritt ins Gebäude und durchsuchten die Räumlichkeiten. Danach verließen die Täter ohne Diebesgut unerkannt das Haus. Es entstand Sachschaden in Höhe von 200 Euro.
Unbekannte brachen am Sonntag (27.01.) zwischen 15:00 Uhr und 21:00 Uhr in der Straße “Am alten Sportplatz” in ein Zweifamilienhaus ein. Die Täter hebelten ein Fenster auf, um ins Haus zu gelangen. Dort durchsuchten sie mehrere Räume und stahlen diverse Armbanduhren im Wert von etwa 500 Euro. Die Täter entkamen unbemerkt. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf 200 Euro.
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
Zwei Rücksäcke von Schülern in Hallenbad in Bad Hersfeld gestohlen
Bad Hersfeld (ots) – Zwei Rücksäcke von Schülern in Hallenbad gestohlen BAD HERSFELD – Gleich zwei Rucksäcke sollen nach Angaben von zwei Schülern (12 und 13) am Sonntag (27.01.), zwischen 16.15 und 16.45 Uhr, im Bereich des Nichtschwimmerbeckens im Hallenbad Aqua Fit gestohlen worden sein. Die Diebstähle ereigneten sich während eines Besuchs der beiden Schüler in der Cafeteria. Neben Bekleidungsgegenständen sollen sich auch die Smartphones der beiden Jungen in den Rucksäcken befunden haben. So ergibt sich auch der mit ca.1.500 Euro der hohe Schaden.
Hinweise bitte an die Polizei in Bad Hersfeld, Tel.: 06621/9320 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de– Onlinewache.
30-jähriger soll unter Drogeneinfluss Auto gefahren sein
Rotenburg – (ots) – Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wurde am Montag (28.01.), gegen 00.15 Uhr, in der Kasseler Straße der Fahrer eines Pkw angehalten. Beim Öffnen der Scheibe der Fahrertür nahmen die Polizeibeamten deutlichen Cannabisgeruch wahr und fanden im Ablagefach der Fahrertür geringe Mengen an Marihuana und Haschisch. Da der Fahrer, ein 30-jähriger Mann aus Gudensberg im Schwalm-Eder-Kreis, einen Drogentest verweigerte, musste eine Blutentnahme angeordnet werden. Ihm wurde die Weiterfahrt für die Dauer der folgenden 24 Stunden untersagt.
Verkehrsunfall mit Personenschaden
Gersfeld – (ots) – Am Sonntag, den 27.01.2019, fuhr eine 51 Jährige aus Gersfeld mit einem VW in 36129 Gersfeld in der Wasserkuppenstraße und wollte gerade aus in Richtung Bahnhofstraße fahren. Dabei missachtete sie das Rotlicht der LZA und wurde vom LKW eines 54 Jährigen aus dem Rhön-Grabfeld Kreis erfasst, der die Peter-Seifert-Straße in Fahrtrichtung Schwedenschanze fuhr. Die Fahrerin des VW wurde dabei eingeklemmt und wurde durch die Feuerwehr Gersfeld schwerverletzt aus dem Pkw geborgen. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 13.000 EUR.
29-jähriger beschädigte im Alkoholrausch zwei Autos
Kirchheim – (ots) – An stark alkoholisierter Mann (29) aus Kirchheim beschädigte durch Tritte und Schläge am Sonntagmorgen (27.01.), gegen 09.15 Uhr, zwei am Straßenrand im Eschenweg geparkte Pkw. Es entstand ein Sachschaden von ca. 600 Euro. Der Atemalkoholwert lag bei 2,78 Promille. Die Polizei hat ein Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet.
Haustür von Mehrfamilienhaus beschädigt
Bebra – Vermutlich in der Nacht zum Samstag (26.01.) wurde in der Luisenstraße der Glaseinsatz der Hauseingangstür einer Hausverwaltung eines Mehrfamilienwohnhauses eingeschlagen. Der Schaden beträgt ca. 200 Euro. Die Polizei ermittelt wegen Sachbeschädigung.
Hinweise bitte an die Polizei in Rotenburg, Tel.: 06623/9370 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de – Onlinewache.
33-jähriger fuhr am frühen Sonntagmorgen alkoholisiert mit nicht zugelassenem Pkw
Bebra – (ots) – Am Sonntagmorgen (27.01.), um 04.50 Uhr, wurde durch einen Anwohner in der Lessingstraße ein vermutetes Autorennen gemeldet. Etwas später konnte von der Funkstreife in der Straße Göttinger Bogen ein roter Pkw aus Verursacher des Lärms ausgemacht, angehalten und kontrolliert werden. Der Fahrer, ein 33-jähriger Mann aus Bebra, stand unter Alkoholeinfluss. Ein Ergebnis eines Atemalkoholtests ist nicht bekannt. An dem Fahrzeug war ein bereits abgelaufenes sog. Kurzzeitkennzeichen angebracht. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutentnahme an und der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt. Ein Strafverfahren wegen Fahrens eines Pkw unter Alkoholeinfluss und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet.
Landkreis Hersfeld-Rotenburg: Gewinnversprechen – 82-jährige Bebranerin um 900 Euro betrogen – Polizei warnt vor Betrugsmaschen – Es geht um Ihr Geld!
Bebra – (ots) – Am Freitagmittag (25.01.) meldete sich eine 82-jährige Rentnerin aus Bebra bei der Polizei. Sie hatte zunächst am Montag (21.01.) einen Anruf erhalten. Sie habe 28.300 Euro gewonnen. Das Geld würde alsbald bei ihr vorbeigebracht werden. Bei der Übergabe sei auch ein Rechtsanwalt dabei. Damit der Gewinn ausgezahlt werden könnte, müsse sie zunächst sog. STEAM-Karten im Wert von 900 Euro kaufen. Nachdem die Frau dies getan hatte, gab sie die PIN-Codes dieser Karten telefonisch weiter. Im Anschluss erhielt sie noch weitere Anrufe bis zum Mittwoch (23.01.). Damit wurde ihr mitgeteilt, dass die Gewinnsumme eigentlich noch viel höher sei und es notwendig wäre eine Versicherung abzuschließen. Die Versicherungsprämie von 4.500 Euro sollte sie bei einem amerikanischen Geldtransferleister eingezahlt werden. (Anmerkung: Der Gedanke dieser Überweisungsmöglichkeit basiert darauf, auch Personen ohne Girokonto den bargeldlosen Geldtransfer zu ermöglichen.) Dies erzählte die ältere Dame dann in einem Telefongespräch ihrem Bruder. Dieser warnte sie noch weiteres Geld vorab zu überweisen und empfahl ihr zur Polizei zu gehen.
Was sind STEAM-Karten? Steam ist eine Vertriebsplattform für Spiele, Computer, Filme und Serien im Internet. Mit den Steam-Karten können Spiele erworben oder in Spielen eingekauft werden. Auf den Karten befindet sich ein Code zum freischalten des Geldes. Das System ähnelt dem Aufladen eines Prepaid-Telefons. Wurde der Code verwendet, ist das Geld gebucht und kann nicht wiedererlangt werden. Die Karten sind in vielen Geschäften oder Postfilialen zu erwerben.
Abzocke mit falschen Gewinnversprechen Das Versprechen angeblich hoher Gewinne ist eine Masche, die Betrüger in den unterschiedlichsten Varianten anwenden. Die Methode ist immer die gleiche: Vor einer Gewinnübergabe werden die Opfer dazu aufgefordert, eine Gegenleistung zu erbringen, zum Beispiel “Gebühren” zu bezahlen, kostenpflichtige Telefonnummern anzurufen oder an Veranstaltungen teilzunehmen, auf denen minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angeboten wird. Die vorgetäuschten Szenarien werden von den Gaunern laufend verändert. Mehr zu diesen Betrugsmaschen – beispielhaft dargestellt -:
Gewinn nur gegen eine “Bearbeitungsgebühr” Die Täter melden sich zumeist per Telefon – manchmal auch per E-Mail – bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer “Bearbeitungsgebühr” übergeben werden. Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die “Gewinner” darauf hin bei den “Notaren” oder “Rechtsanwälten”, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.
Täter täuschen seriöse Rufnummern vor Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul). Oder die Täter fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Drohung mit einer Strafanzeige Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit “Konsequenzen” wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.
Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash Geld überweisen.
Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.
Einladung zur “Gewinnübergabe” Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den “glücklichen Gewinner” erstritten hätten. Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen “Gewinner” auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.
Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe Ebenfalls per Post fordern kommerzielle “Gewinnspielbetreiber” ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro “vertelefoniert”. Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: “Sie hören von uns”. Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.
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