Weidenthal – Anlass zur Sorge um das Tierwohl besteht aktuell, 28.01.19, in Weidenthal. Dort befindet sich bei kalten Temperaturen ein Hund in einem Kraftfahrzeug. Wahrgenommen wurde das Tier dort erstmals gestern.
Auch am nächsten Tag, am heutigen Montag, befindet sich der Hund im Auto. Das Fahrzeug wurde in einem Landkreis in der Westpfalz zugelassen. Laut Zeugenaussage wurde der Fahrer des Kastenwagens darauf angesprochen, als er den Hund zum „Geschäftverrichten“ aus dem Fahrzeug holte. Er hätte gesagt „Das hält der schon aus.“.
Der Zeuge habe erst bei der Polizei angerufen. Dort bekam er die Antwort, dass er sich an das Ordnungsamt wenden solle. Beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Lambrecht hat er jedoch niemanden telefonisch erreicht.
Ordnungsamt nimmt Hinweise ernst
Metropolnews hat beim Ordnungsamt nachgefragt. Nach der Übermittlung von KfZ-Kennzeichen und Fotos will man gemeinsam mit der Kreisverwaltung tätig werden. Ob das Tier aus rechtlichen Gründen im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr aus dem Fahrzeug befreit werden kann, konnte nicht beantwortet werden.
Zuständigkeit beim Ordnungsamt
Auf unsere Nachfrage hat die Polizei mitgeteilt, dass das Ordnungsamt (Verbandsgemeindeverwaltungen oder Stadtverwaltungen) zuständig ist. Außerhalb der Dienstzeiten des Ordnungsamt ist die Polizei der Ansprechpartner. Dort werde im Sinne der kommunalen Verwaltung entschieden. Wenn Straftaten im Raum stehen, sollen sich Bürgerinnen und Bürger direkt an die Polizei wenden, da die Polizei als Strafermittlungsbehörde für die Verfolgung von Straftaten zuständig sind.