Kaiserslautern – Die Oberbürgermeisterin der Stadt Ludwigshafen sowie die Oberbürgermeister der Städte Mainz, Trier, Kaiserslautern und Koblenz setzen sich bei Innenminister Roger Lewentz für einen schnelleren Ausbildungszugang und eine verbesserte Ausstattung der kommunalen Vollzugsdienste ein.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Vollzugsdienste absolvieren einen 10-wöchigen Ausbildungsgang an der Hochschule der Polizei. Die OBs der kreisfreien Städte wünschen sich vom Innenminister, dass interessierte Bewerberinnen und Bewerber wesentlich schneller als bisher einen Ausbildungsplatz an der Hochschule der Polizei erhalten, um ihre Ausbildung dort absolvieren zu können. Deshalb sollte das Bewerbungsverfahren dem Bedarf der großen Städte angepasst, die Anzahl der Lehrgänge erhöht und die Lehrgangsstärke so bemessen sein, dass einerseits möglichst viele Bewerbungen berücksichtigt werden und andererseits eine qualitative Kompetenzvermittlung gewährleistet ist.
Neben der Ausbildung spielt die Ausstattung der kommunalen Einsatzkräfte eine wichtige Rolle. Nur wenn eine angemessene und einsatzfähige Ausstattung zur Verfügung steht, kann der Vollzugsdienst seine Aufgaben mit hoher Qualität und Effektivität bewältigen.
Zu einer erforderlichen Ausstattung zählt für die OBs der Einsatz von Body-Cams. In diesem Zusammenhang begrüßen sie die Absicht in der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes, auch den allgemeinen Ordnungsbehörden die Befugnis zum Einsatz dieser Geräte einzuräumen.
Darüber hinaus setzen sie sich für die Möglichkeit ein, die kommunalen Vollzugsdienste mit Tasern auszustatten. Derzeit ist nur das Reizstoffsprühgerät die einzige zugelassene Distanzabwehrmöglichkeit, welche ihre Wirkung aber nicht bei allen Personengruppen entfaltet. Die Zulassung von Tasern würde den Beschäftigten eine höhere Sicherheit bieten und hätte als abschreckende Maßnahme eine deeskalierende Wirkung.
Zu einer effektiven Ausstattung gehört auch die Qualität der Fahrzeuge: Der kommunale Vollzugsdienst wird immer häufiger – oft auch durch die Führungszentrale der Polizei – zu Einsätzen mit hoher Eilbedürftigkeit beordert. Zwar verfügen die Vollzugsdienste über notwendige Sonderrechte, können sie aber wegen des fehlenden Martinshorns und Blaulichts nicht kenntlich machen. Daher sollte geprüft werden, die Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn ausstatten zu können.
Ferner setzen sich die Oberbürgermeister für die Ausstattung der Einsatzfahrzeuge mit BOS-Funk ein. Bisher gebräuchliche Funkanlagen sind nicht so leistungsstark und können zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Funkverbindung unzureichend ist.
„Um auch zukünftig für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen sicheren und gleichzeitig für die Bürgerinnen und Bürger einen effektiven Einsatz des Kommunalen Vollzugsdienstes zu gewährleisten, bitten wir, die von uns genannten Anforderungen zu prüfen und am besten auch umzusetzen“
schließen Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, sowie die Oberbürgermeister Michael Ebling, Wolfram Leibe, Dr. Klaus Weichel und David Langner ihr gemeinsames Schreiben an den Innenminister.