Osthessen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Beide amtlichen Kennzeichen von Pkw gestohlen
Philippsthal – (ots) – In der Zeit zwischen Donnerstagnachmittag (31.01.) und Montagnachmittag (04.02.) wurden von einem VW, Polo, die beiden amtlichen Kennzeichen HEF-FK 145 abmontiert und gestohlen. Das Auto war auf einem Parkplatz in der Brückenstraße geparkt.
Hinweise bitte an die Polizei in Bad Hersfeld, Tel.: 06621/9320 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de – Onlinewache.
Einbruch in Backshop in Rotenburg
Rotenburg – (ots) – In der Nacht zum Dienstag (04.02.) wurde in den Drivebackshop in der Kasseler Straße eingebrochen. Dabei wurde von den unbekannten Tätern eine Nebeneingangstür aufgehebelt und das Inventar erheblich beschädigt. Ob etwas gestohlen wurde ist noch nicht bekannt. Der angerichtete Sachschaden beträgt ca. 4.000 Euro.
Hinweise bitte an die Polizei in Rotenburg, Tel.: 06623/9370 oder im Internet unter www.polizei.hessen.de – Onlinewache.
Mücke/Atzenhain: Unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis
(ots) – Unter Drogen und ohne Fahrerlaubnis – Die Polizei erwischte am Montagnachmittag in Mücke/Atzenhain einen Autofahrer unter Drogeneinfluss und ohne Führerschein am Steuer seines Fahrzeuges. Die Beamten hielten den 18-jährigen Fahrer aus dem Vogelsbergkreis an. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle kam bei den Polizisten die Vermutung auf, dass junge Mann Rauschgift konsumiert haben könnte.
Ein Drogenschnelltest bestätige den Verdacht und reagierte auf Cannabis. Zudem konnte der 18-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis vorlegen.
Die Kontrolleure nahmen den Probanden mit zu einer Blutentnahme. Gegen ihn wurde eine Anzeige wegen eines Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet.
Nach Einbruch PKW gestohlen
Petersberg – Montagnacht (04.02.), zwischen 00:55 Uhr und 01:30 Uhr, gelangten Unbekannte auf das Gelände eines Autohauses in der “Billerer Straße” in Petersberg. Dort montierten die Täter von einem PKW die Kennzeichenschilder FD-NR 777 ab und brachten sie an einen schwarzen Mercedes Viano an. Ungesehen fuhren sie mit dem gestohlenen Kleinbus davon. Es entstand ein Sachschaden von 3.000 Euro. Der entwendete Mercedes hatte einen Wert von 26.900 Euro.
Einbruch in Kleingartenanlage
Fulda – Unbekannte brachen in der Nacht von Donnerstag (31.01.), 17:30 Uhr auf Freitag (01.02.), 08:30 Uhr, in mehrere Gartenhäuser in einer Kleingartenanlage in der Lise-Meitner-Straße ein. Die Täter erbeuteten diverse Süßigkeiten und Werkzeuge. Sie entkamen unerkannt. Die Höhe des Sachschadens ist noch unbekannt.
Hinweise bitte an das Polizeipräsidium Osthessen unter Telefon 0661/105-0, jede andere Polizeidienststelle oder die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de.
Bebra: Fehlalarm am Güterbahnhof in Bebra
(ots) – Am heutigen Dienstag (05.02.), um 10:40 Uhr, wurde von Bahnpersonal der mögliche Austritt von Gefahrenstoffen aus einem Kesselwagen (Güterzug) am Güterbahnhof in Bebra gemeldet. Um 11:25 Uhr konnte aber Entwarnung gegeben werden. Der Kesselwagen war am frühen Morgen von einer Spedition ordnungsgemäß entleert worden. Vermutlich durch ein defektes Druckluftventil war später Luft entwichen. Dies stellte aber keine Gefahr für Personen oder die Umwelt dar.
Die Feuerwehr der Stadt Bebra und eine Funkstreife der Polizeistation in Bebra waren im Einsatz. Der Güterverkehr im Bahnhof war vorsorglich von 10:35 Uhr bis 11:25 Uhr gesperrt worden.
Polizei warnt erneut vor betrügerischen Gewinnversprechen – 59-jähriger Mann wurde Opfer – Polizei warnt erneut
(ots) – BAD HERSFELD – Erst vor einer Woche hatte das Polizeipräsidium Osthessen vor Betrügern von Gewinnversprechen ausdrücklich in einer längeren Pressemitteilung gewarnt.
- Nun haben diese Betrüger wieder zugeschlagen. Am Freitag (01.02.) wurde um die Mittagszeit bei einem 59-jährigen Mann in einer kleinen osthessischen Gemeinde angerufen und ein Gewinn von 28.000 Euro in Aussicht gestellt. Auch er kaufte für 900 Euro sogenannte STEAM-Karten und gab die Codes im Anschluss telefonisch weiter.
- Auf die gleiche Art und Weise wurde am 21.01. eine 82-jährige Rentnerin aus Bebra betrogen. Wir hatten ausführlich darüber berichtet.
Was sind STEAM-Karten?: Steam ist eine Vertriebsplattform für Spiele, Computer, Filme und Serien im Internet. Mit den Steam-Karten können Spiele erworben oder in Spielen eingekauft werden. Auf den Karten befindet sich ein Code zum freischalten des Geldes. Das System ähnelt dem Aufladen eines Prepaid-Telefons. Wurde der Code verwendet, ist das Geld gebucht und kann nicht wiedererlangt werden. Die Karten sind in vielen Geschäften oder Postfilialen zu erwerben.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Bürgerinnen und Bürger auf #ähnliche Weise von Gewinnen von tausenden von Euro überrascht wurden.
Daher warnt das Polizeipräsidium Osthessen noch einmal ausdrücklich vor dieser Betrugsmasche. Weitere Tipps sind unter www.senioren-sind-auf-zack.de oder www.polizei.beratung.de zu erhalten.
Wer solche Anrufe erhält kann die Polizei auch direktekt über die 110 erreichen!
Mehr zu den Betrugsmaschen – beispielhaft dargestellt :
Gewinn nur gegen eine “Bearbeitungsgebühr”: Die Täter melden sich zumeist per Telefon – manchmal auch per E-Mail – bei ihren Opfern und behaupten, diese hätten bei einem Gewinnspiel eine hohe Summe, einen hochwertigen Pkw oder anderen Sachwert gewonnen. Allerdings könne der Gewinn nur nach Zahlung einer “Bearbeitungsgebühr” übergeben werden. Anrufer geben sich u.a. als Rechtsanwälte aus Zielgruppe sind zumeist ältere Menschen, die von überwiegend aus der Türkei agierenden Betrügern kontaktiert werden. Die Anrufer sind in Gesprächsführung gut geschult und wirken überzeugend. Um ihre Opfer in falscher Sicherheit zu wiegen, geben sie vor, im Auftrag von Rechtsanwälten und Notaren anzurufen und teilen den angeblichen Gewinnern eine Rückrufnummer für die weitere Gewinnabwicklung mit. Melden sich die “Gewinner” darauf hin bei den “Notaren” oder “Rechtsanwälten”, werden sie dazu aufgefordert, angeblich angefallene Kosten zu zahlen, bevor sie den Gewinn entgegen nehmen können, zum Beispiel Rechtsanwalts-, Notar-, Bearbeitungs- oder Zollgebühren, Transport- oder Versicherungskosten.
Täter täuschen seriöse Rufnummern vor: Die Täter verwenden für ihre Anrufe eine spezielle Technik, die es ermöglicht, auf der Rufnummernanzeige der Telefone ihrer Opfer eine andere Nummer anzuzeigen, zum Beispiel die Telefonnummer eines Rechtsanwalts, einer Behörde oder der Polizei.
Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Die Täter geben klare Zahlungsanweisungen: Sie schicken ihre Opfer beispielsweise zur Post, um die angeblichen Kosten – häufig eine Summe von mehreren hundert bis über tausend Euro – zu überweisen, zum Beispiel per Bargeldtransfer. Empfänger sind überwiegend Personen in der Türkei (Istanbul). Oder die Täter fordern ihre Opfer dazu auf, Prepaid-Karten für Online-Käufe, wie zum Beispiel Ukash oder Paysafecard zu erwerben, mit denen man auch Geld ins Ausland überweisen kann. Diese Karten gibt es als Gutscheine an vielen Tankstellen sowie in Einzelhandelsgeschäften. Mit dem Ukash- beziehungsweise Paysafecard-Gutschein erhält der Käufer eine individuelle Nummer. Diese Nummer ist quasi Bargeld, denn wer sie hat, kann damit im Internet einkaufen. Deshalb erfragen die Betrüger unter einem Vorwand die Gutschein-Nummer bei ihren Opfern, um damit im Internet auf Einkaufstour gehen zu können.
Drohung mit einer Strafanzeige: Ist der Angerufene kritisch und nicht so leicht zu überzeugen, üben die Täter massiv Druck aus und drohen nicht selten mit “Konsequenzen” wie zum Beispiel einer Strafanzeige, wenn das Opfer nicht zahlen will. Zahlt das Opfer dagegen, melden sich die Täter immer wieder erneut, um unter verschiedenen Vorwänden weiter Geld zu fordern. Den versprochenen Gewinn allerdings bekommen die Opfer nie zu Gesicht. Und das Geld, das sie überwiesen haben, ist weg.
Vorgetäuschte Szenarien sind vielfältig: Mit immer neuen vorgetäuschten Szenarien versuchen die Täter an das Geld ihrer Opfer zu kommen. So geben sie sich beispielsweise auch als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder Richter aus und behaupten, die Angerufenen spielten in einem Ermittlungsverfahren der Polizei eine wichtige Rolle. Um die Polizei bei einer Festnahme zu unterstützen, sollten sie per Ukash Geld überweisen.
Oder die Betrüger kontaktieren im Namen der Staatsanwaltschaft ihre Opfer, um sie darauf hinzuweisen, dass angeblich ein Strafverfahren wegen einer Betrugsanzeige gegen sie laufe, weil sie ein Gewinnspiel abgeschlossen, aber nicht bezahlt hätten. Damit die Anklage noch zurückgezogen werden könne, müsse sofort ein Betrag von mehreren hundert Euro bezahlt werden.
Einladung zur “Gewinnübergabe”: Nicht nur per Telefon oder E-Mail melden sich die Betrüger, sondern auch per Post. Sie schicken Briefe an ihre Opfer, in denen sie hohe Geldgewinne versprechen, die sie angeblich für den “glücklichen Gewinner” erstritten hätten. Um das Geld zu erhalten, müssten sich die Gewinner lediglich zu einer Veranstaltung anmelden, auf der das Geld ausgezahlt werde. Darüber hinaus gebe es dort auch kostenlos Speisen und Getränke, ebenso sei der Bustransfer zur Veranstaltung umsonst. Auch mit Zusatzpräsenten wird gelockt. Auf diese Weise versuchen die Betrüger, die glücklichen “Gewinner” auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken, auf der minderwertige Ware zu überhöhten Preisen angepriesen wird.
Vorsicht kostenpflichtige Telefonschlaufe: Ebenfalls per Post fordern kommerzielle “Gewinnspielbetreiber” ihre Opfer in amtlich wirkenden Briefen dazu auf, eine bestimmte Telefonnummer zu wählen, um sich einen angeblichen Gewinnanspruch zu sichern und das möglichst schnell. Oder sie werden von einem Anrufer dazu aufgefordert, eine bestimmte Ziffer oder Ziffernfolge zu drücken. Wer das tut, landet zunächst in einer langen Warteschleife und wird dann in ein Gespräch verwickelt, das in der Regel nur ein Ziel hat: den Anrufer so lange wie möglich in der Leitung zu halten, damit hohe Telefongebühren anfallen. So manches Opfer hat auf diese Weise schon mehrere hundert Euro “vertelefoniert”. Meistens enden die Gespräche mit dem Hinweis: “Sie hören von uns”. Doch darauf wartet der vermeintliche Gewinner vergeblich. Wer hinter den Briefen steckt, ist schwer feststellbar, denn häufig benutzen die Betrüger falsche Straßen- und Ortsangaben.
Weitere Tipps der Polizei erhalten Sie unter www.senioren-sind-aufzack.de oder www.polizei.beratung.de