Kreis Mainz-Bingen – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Aufruf an Binger Bürger
Stadt Bingen
Sie würden gerne Demokratie hautnah erleben? Schauen Sie an einem Wahltag hinter die Kulissen und werden Sie Wahlhelfer! Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit. Dieses Jahr dürfen die Binger Bürgerinnen und Bürger an mehreren Wahlsonntagen wieder ihr Kreuzchen machen. Die Europa- und Kommunalwahlen wurden auf Sonntag, 26.05.2019 terminiert. Die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister der Stadt Bingen am Rhein findet zudem am 10.11.2019 statt. Eine eventuelle Stichwahl würde dann zwei Wochen später (24.11.2019) stattfinden.
Insgesamt wird das Wahlgebiet bei jeder Wahl in mehrere Urnenwahl- und Briefwahllokale eingeteilt. Jeder der Wahlvorstände setzt sich dabei aus 8 Personen mit unterschiedlichen Funktionen zusammen. Der Wahlvorstand kümmert sich um die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl im Wahllokal, er prüft die Wahlberechtigung, händigt die Stimmzettel aus, zählt alle abgegebenen Stimmen und stellt letztlich das Wahlergebnis fest.
Die Stimmzettel werden bei der Europawahl sowie der OB-Wahl direkt am Wahlsonntag nach 18.00 Uhr ausgezählt und das Ergebnis durch den Wahlvorstand festgestellt. Bei den Kommunalwahlen wird die Wahlhandlung am Wahlsonntag unterbrochen und am Montag nach der Wahl im Dienstgebäude des Ämterhauses fortgeführt.
Die Stadt Bingen am Rhein benötigt dazu engagierte und zuverlässige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Mithelfen kann jede stimmberechtigte Bürgerin bzw. jeder stimmberechtigte Bürger der Stadt Bingen am Rhein. Spezielle Kenntnisse zur Wahrnehmung dieser Aufgabe sind nicht erforderlich. Bei der Arbeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Jeder Wahlhelfer erhält für sein Engagement eine kleine Aufwandsentschädigung.
Interessentinnen und Interessenten, die aktiv im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mithelfen möchten, können sich gerne unter Angabe der persönlichen Daten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) und der gewünschten Wahl(en) beim Wahlamt, Frau Frühauf, Zimmer 0.06, Rochusallee 2, 55411 Bingen am Rhein, Telefonnummer: 06721/184-195 oder per E-Mail an wahlamt@bingen.de melden.
Für Ihre ehrenamtliche Bereitschaft bedanken wir uns schon jetzt und freuen uns auf Ihre tatkräftige Unterstützung am Wahltag! Seien Sie ein Teil von uns!
Bis zu 100 Prozent Lohnkostenzuschuss: Chancen für Langzeitarbeitslose am Arbeitsmarkt – Jobcenter informiert Unternehmen über „Teilhabechancengesetz“
Das Jobcenter Mainz-Bingen will den sozialen Arbeitsmarkt im Landkreis Realität werden lassen: Durch Neuerungen im „Teilhabechancengesetz“ des Bundes sollen sich künftig die Perspektiven für Langzeitarbeitslose erheblich verbessern, sich wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Arbeitgeber können zum Beispiel bis zu 100 Prozent Lohnkostenzuschuss erhalten, wenn sie Frauen und Männer beschäftigen, die sich schon lange beim Jobcenter im Leistungsbezug befinden. Der soziale Arbeitsmarkt zur Bekämpfung einer verfestigten Arbeitslosigkeit wurde schon lange von Praktikern gefordert: „Arbeit zu finanzieren ist immer besser, als das Geld in Arbeitslosigkeit zu investieren“, sagt die für das Jobcenter zuständige zweite Kreisbeigeordnete Ursula Hartmann-Graham
Welche Fördermöglichkeiten es gibt und was dabei zu beachten ist, können interessierte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei einer Informationsveranstaltung am Montag, 11. Februar, 18 Uhr, im Kreistagssaal der Kreisverwaltung erfahren. Die Fachleute des Jobcenters stellen dort die Fördermöglichkeiten vor und stehen als Experten für Gespräche und Fragen zur Verfügung. Zudem werden auch Stellenangebote entgegengenommen. Das Anmeldeformular für den Abend ist auf der Homepage der Kreisverwaltung www.mainz-bingen.de unter der Rubrik Arbeit/Jobcenter zu finden.
Das Jobcenter Mainz Bingen betreute zum Ende des vergangenen Jahres 6159 erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die ihre Existenz mit Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sicherten. Mit 3934 waren davon mehr als die Hälfte im Langzeitleistungsbezug. Bisher profitierte diese Gruppe noch nicht ausreichend von dem steigenden Mitarbeiterbedarf in den Unternehmen, ihr Anteil an den im Kreis sinkenden Arbeitslosenzahlen ist somit noch lange nicht groß genug . Dies soll sich nun ändern.
Das Teilhabechancengesetz folgt mit den neuen Paragrafen 16e und 16i SGB II der Idee der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“. Das Schaffen von Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen oder sozialen Arbeitsmarkt soll damit spürbar unterstützt werden, langzeitarbeitslose Personen sollen auf dem Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Darüber hinaus soll das neue Förderinstrument aber auch ein Baustein sein, um dem Bedarf an Mitarbeitern zu begegnen, es sollen keine wertvollen Ressourcen verloren gehen. Der Anspruch auf Förderung besteht bei Aufnahme von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Arbeitgebern kann, bei der Einstellung eines langzeitarbeitslosen Menschen in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ein Lohnkostenzuschuss in Höhe von bis zu 100 Prozent gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer die gesetzlich formulierten Voraussetzungen erfüllt und das Arbeitsverhältnis zur dauerhaften Integration in den Arbeitsmarkt geeignet ist. Neu ist auch, dass sich die Förderdauer in abgestuften Fördersummen über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erstrecken kann.
Die Förderung durch einen Lohnkostenzuschuss geht zwingend mit einem individuellen Coaching einher. Erfahrene Mitarbeiter des Jobcenters Mainz Bingen sind Bindeglied zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und verbindliche Ansprechpartner für Probleme und Fragen.
AWB-Aufkleberaktion: Kein Plastik in die Biotonne
Eigentlich ist es klar: Die Biotonne ist für den Biomüll gedacht. Nicht selten offenbart sich den Müllwerkern auf ihrer Tour jedoch ein ganz anderer Eindruck. Es ist vor allem Plastik, das in allen Farben sofort ins Auge fällt. Für die Qualität und den weiteren Verarbeitungsprozess des Biomülls sind diese Störstoffe sehr problematisch, wie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen mitteilt. Nicht geeignet sind auch die als „kompostierbar“ bezeichneten Plastikbeutel, in denen häufig der Biomüll gesammelt wird. Mit einer Aufkleber-Aktion will der Abfallwirtschaftsbetrieb dem Plastik in der Biomülltonne nun den Kampf ansagen.
Die Verwertung von Bioabfall ist ein Paradebeispiel für eine vorbildliche und gut funktionierende Kreislaufwirtschaft. Der über die braune Tonne erfasste Biomüll wird im Landkreis Mainz-Bingen in der Biomasseanlage Essenheim genutzt, um auf technisch höchstem Niveau zunächst über eine Vergärung Energie und Wärme zu erzeugen sowie schließlich hochwertigen Kompost herzustellen. Hochwertig bedeutet für den Kompost aber nicht nur gute Düngewirkung und hervorragende Eigenschaften zur Bodenverbesserung, sondern auch eine gütegesicherte Reinheit ohne Fremdstoffe. Und genau hier richtet sich der Blick wieder auf den Ausgangspunkt – die Qualität des Biomülls.
Eine Vorstellung von dem massiven Aufwand, der betrieben werden muss , um den Müll von Störstoffen zu befreien, erhält der Betrachter an so manchen Tagen beim Blick auf den gerade in der Anlieferhalle abgekippten Biomüll. Eher sarkastisch seufzen die Mitarbeiter dann mitunter, man könne froh sein, wenn in den Unmengen an Plastiktüten wenigstens nur Biomüll drinstecken würde.
Zwar filtert die Biomasseanlage mit ihrer ausgereiften Technik und aufwändiger Nachbereitung am Ende den größtmöglichen Teil der Fremdstoffe heraus. Aber auch wenn die Güterichtlinien so eingehalten werden können, kann die Lösung nur heißen: kein Plastik in den Biomüll! Der Abfallwirtschaftsbetrieb appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, grundsätzlich keine Plastiktüten und andere Fremdstoffe in die Biotonne hinein zu geben. Bewährte Alternativen sind das Einwickeln feuchten Biomülls in Zeitungspapier oder die Verwendung von Papierbeuteln. Die als „kompostierbar“ bezeichneten Plastikbeutel zum Sammeln des Mülls sind hier keine Lösung: Sie lassen sich in der Biomasseanlage kaum von herkömmlichen Plastiktüten unterscheiden und werden bei dem Verarbeitungsprozess zumeist nicht völlig zersetzt.
Der Abfallwirtschaftsbetrieb wird daher künftig mit einem Aufkleber (siehe Abbildung) darauf aufmerksam machen, wenn falsche Stoffe in der Biotonne sind und diese deshalb nicht entleert werden kann. Diese Behälter müssen durch den Abfallerzeuger nachsortiert werden und können dann ohne Fremdstoffe erst bei der nächsten regulären Biomüllabfuhr entleert werden. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bittet für dieses unvermeidbare Vorgehen um Verständnis.
Für Rückfragen und Informationen sind auf dem Aufkleber die Telefonnummer der Abfallberatung 06132/787-7080 und die Homepage des AWB www.awb-mainz-bingen.de angegeben.