Kreis Karlsruhe: Kreisnotizen

Kreis Karlsruhe – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Vergiftung von Katzen

In Forchheim, im Gebiet Friedrichstraße, Wilhelm-Danner-Straße und Friedrich-Ebert-Straße, erlitten Katzen Vergiftungen vermutlich durch den Genuss von Rattengift, wie der örtliche Katzenschutzverein mitteilt. Wer Hinweise auf eine mutwillige Vergiftung hat, sollte dies dem Polizeiposten Rheinstetten melden. Sozial- und Ordnungsamt Stadt Rheinstetten

Geänderte Öffnungszeiten des Stadtbauamtes am 22. Februar 2019

Die Sprechzeiten des Bauamtes enden am Freitag, 22.02.2019, bereits um 10:00 Uhr. Ihr Stadtbauamt

Zusätzliche Auflagen berücksichtigen Forderungen der Stadt Bruchsal

Bruchsal (PM) | „Zunächst sind unsere Minimalforderungen durch die Auflagen des Bergamtes umgesetzt worden sind“, sagt Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick. Mit Bescheid vom 1. Februar genehmigt das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Aufsuchungsbohrungen durch die Firma Rhein Petroleum auf der Bruchsaler Gemarkung – allerdings mit einer Vielzahl zusätzlicher Auflagen. Damit berücksichtigt das Regierungspräsidium Freiburg zentrale Aspekte aus der Stellungnahme der Stadt Bruchsal. Diese war im Mai 2018 vom Gemeinderat verabschiedet worden. Grundlage für die jetzt formulierten Auflagen bildet eine unabhängige Überprüfung der für die Trinkwasserversorgung maßgeblichen, geologischen Verhältnisse durch die Landeshydrogeologen.

Danach dürften bei planmäßiger Ausführung der Bohrarbeiten keine Probleme für das Grundwasser entstehen. Nach diesem Kenntnisstand könnten die Bohrungen keine seismischen Ereignisse auslösen, so die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg. Allerdings nur, wenn Rhein Petroleum die zusätzlichen Sicherheitsauflagen erfülle. „Mit dem unabhängigen Gutachten ist eine unserer wesentlichen Forderungen berücksichtigt worden.

Außerdem haben wir erreicht, dass die Firma Rhein Petroleum eine sehr engmaschige Überwachung der Grundwasserqualität durchführen muss“, sagt Rechtsamtsleiter Dr. Martin-Peter Oertel. Schon vor Beginn und auch während der gesamten Aufsuchungsbohrungen muss ein umfangreiches Grundwasser-Monitoring erfolgen. Zudem ist der hermetische Schutz des Bohrlochs sicher zu stellen. Hierfür muss zunächst ein abdichtendes Standrohr gesetzt werden. Daran anschließend wird die Bohrung in einer Art „Brunnenschacht“ bis zu ihrem Endpunkt fortgeführt. Ebenfalls umfangreich sind die Vorgaben nach Ende der Bohrarbeiten. Das Bohrloch muss dann vollständig mit speziellem Zement verfüllt werden.

„Die Aufsuchungsbohrungen der Firma Rhein Petroleum sind bei Einhaltung der zusätzlichen Sicherheitsauflagen eine rechtlich erlaubte Tätigkeit. Trotzdem bleiben unsere grundsätzlichen Zweifel, ob solche Ölbohrungen in einem so dichtbesiedelten Gebiet wie der Technologieregion Bruchsal noch zeitgemäß sind“, so Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick abschließend.

Landwirtschaftsamt im Landratsamt Karlsruhe weist auf Nitratinformationsdienst hin

Onlineerfassung beschleunigt verfahren

Kreis Karlsruhe. Im Rahmen des Nitratinformationsdienstes können Landwirte Bodenproben analysieren lassen und Empfehlungen zur Stickstoffdüngung erhalten.

Das Labor Bioplan (Tel. 07261/5995) hält Sammelstellen in Münzesheim (Adrian Dörrmann, Ulmenstr.10, Tel. 01602263817) und Zaisenhausen (Eckbert Pfeil, Lußhof, Tel. 01707535262) vor. Abholtag ist dienstags ab 15.00 Uhr bzw. bei größeren Probenmengen nach Bedarf. Das Labor Wagenmann (Tel. 07643/9141511) bietet Sammelstellen in Bretten (Friedrich Holstein, Ruiterstr. 31, Tel. 07252/2168), Liedolsheim (Sigurd Zimmermann, Birkenhof, Tel. 07247/946188), Malsch (ZG Malsch, Stefanstr. 1, Tel. 07246/920520) und Bruchsal (ZG Bruchsal, Industriestr. 13, Tel.07251/916331) an. Abholtag ist mittwochs ab 10.00 Uhr.

Spätestens fünf Tage nach dem Abholtag erhält der Landwirt die Empfehlung zur Stickstoffdüngung. Das Landwirtschaftsamt weist darauf hin, dass es auch möglich ist, die Beprobungsstandorte online unter www.duengung-bw.de zu erfassen. Dies erleichtert nach erstmaliger Erfassung das Verfahren, da dann auf die angelegten Schläge und Kulturen online zurückgegriffen werden kann. Der Landwirt erhält dann die Düngeempfehlung online vom Labor, was in der Regel zwei bis drei Tage schneller geht als auf dem Postweg.

Im Wasserschutzgebiet ist für die Kulturen Mais, Kartoffel, Tabak und Spargel eine Nmin-Untersuchung vorgeschrieben, ebenso wie im Rahmen der Fruchtfolge: nach Kartoffeln, Vorfrüchten wie Leguminosen, Raps, Zuckerrüben, Gemüse und Tabak, sowie nach mehrjähriger Stilllegung.

Die Probenahmetiefe für den Nitratinformationsdienst beträgt 60 Zentimeter. Bei Mais und Spargel in bestimmten Gebieten selten größere Tiefen. Zwischen der Probenahme und der letzten Stickstoffdüngung müssen mindestens vier Wochen liegen. Die Proben sollten acht bis zehn Tage vor der ersten Düngegabe gezogen werden, da größere Abstände keine exakte Düngeempfehlung erlauben.

Termine für die Bodenprobenahme sind: ab Mitte Februar: Wintergetreide und Winterraps, Ende Februar/Anfang März: Sommergetreide, Anfang/Mitte März: Zuckerrüben, Ende März/Anfang April: Sonnenblumen und Kartoffel, Ende April/Anfang Mai: Reben, Anfang/Mitte April: Mais, Mitte/Ende Mai: Mais in Problem- und Sanierungsgebieten, Anfang Juni: Spargel

In den letzten Jahren wurden verstärkt professionelle Probenehmer mit der Bodenprobenahme beauftragt. Dafür stehen im Dienstbezirk in Zaisenhausen Eckbert Pfeil (Tel. 01707535262) und in Sulzfeld Rainer Krüger (Tel. 07269/6175) zur Verfügung.

Bei den Sammelstellen können auch Bodenproben zur Untersuchung auf Grundnährstoffe abgegeben werden. Diese sollen separat verpackt und eindeutig beschriftet sein. Die Probenahmetiefe bei der Grunduntersuchung sollte immer der Bodenbearbeitungstiefe entsprechen. Die Proben können mit Ausnahme der Sammelstelle Pfeil täglich an den Sammelstellen angeliefert werden.

Weitere Informationen erteilen Rolf Kern, Tel. 0721 936 88290 und Christian Erbe, Tel. 0721 936 88670 vom Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Karlsruhe.