Kreis Mainz-Bingen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Betrunkener LKW-Fahrer
Verkehrsdienst Mainz
BAB 63 bei Bischheim (ots) – Am Samstag, dem 16.02.2019, meldeten Verkehrsteilnehmer der Autobahnpolizei eine hilflose Person auf dem Autobahnparkplatz Heuberger Hof auf der BAB 63 in Fahrtrichtung Kaiserslautern. Vor Ort trafen die Beamten den am Boden liegenden Fahrer eines LKW an, der so stark alkoholisiert war, dass er weder aufstehen noch sich artikulieren konnte. Auch ein Alkotest war deshalb nicht möglich. Der Rettungsdienst verbrachte ihn aufgrund seines Zustandes in ein Krankenhaus in Alzey, seine Fahrzeugpapiere wurden bis zu seiner Ausnüchterung sichergestellt. An diesem aktuellen Beispiel zeigt sich erneut, wie notwendig Alkoholkontrollen bei Berufskraftfahrern sind, insbesondere am Wochenende auf Parkplätzen. Diese Erfahrungen macht die Polizei schon seit langem, weswegen seit Januar ein grenzübergreifendes Projekt gestartet wurde, in dem die Polizeiautobahnstationen mehrerer Polizeipräsidien in Rheinland-Pfalz kooperieren. Zeitgleich werden durch die Dienststellen Gau-Bickelheim, Ruchheim und Kaiserslautern, teilweise auch mit Baden-Württemberg und Hessen gemeinsam, Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Hierdurch soll dauerhaft über ein möglichst großes Autobahnnetz hinweg ein Kontrolldruck entstehen und somit der Alkoholkonsum und die damit einhergehenden Gefahren für den Straßenverkehr reduziert werden.
BAB 61/Rheinhessen: Keine gute Idee – Betrunkener Beifahrer löst betrunkenen Fahrer ab, weil dieser “so unsicher” fährt
(ots) – Am Sonntagmittag um 14.40 Uhr meldeten Verkehrsteilnehmer einen Schlangenlinien-fahrenden Opel Corsa, der mit 70-90 km/h auf der BAB 61 in Fahrtrichtung Koblenz unterwegs war. An der Anschlussstelle Gau-Bickelheim konnte das Fahrzeug von der Autobahnpolizei festgestellt und kontrolliert werden.
Der 20-jährige Fahrer aus dem Kreis Mainz-Bingen sowie sein 33-jähriger Beifahrer aus dem Kreis Alzey-Worms waren beide stark alkoholisiert. Der Fahrer gab an, dass er erst letzte Woche seinen Führerschein aufgrund eines Fahrverbots abgegeben habe. Ein freiwilliger Alkotest ergab einen Atemalkoholwert von 1,41 Promille. Bei weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beiden erst auf dem letzten Autobahnparkplatz wenige Kilometer vorher die Plätze getauscht hatten, weil der 33-Jährige so “unsicher” gefahren sei, so dass nun bei beiden eine Blutprobe fällig war. Diese wurde auf der Dienststelle von einem Arzt entnommen.
Bereits am Vormittag desselben Tages hatten Polizeibeamte in Oppenheim die Abfahrt der beiden verhindert, als sie diese stark alkoholisiert in einem anderen, geparkten PKW angetroffen und kontrolliert worden waren.
Gegen beide wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bzw. wegen Führens eines Kraftfahrzeuges trotz Fahrverbots eingeleitet.
Dienheim: Diebstahl aus unverschlossenem PKW
(ots)- Am Sonntag zwischen 15.00 Uhr und 23.00 Uhr durchwühlten unbekannte Täter den unverschlossenen PKW einer 66-Jährigen An der Domäne in Dienheim. Aus dem Fahrzeug wurde Kleingeld in Höhe von 15 Euro und ein Klappmesser entwendet. Hinweise zu dem oder den Tätern nimmt die Polizei Oppenheim unter der Telefonnummer 06133/9330 entgegen, insbesondere auch Hinweise zu verdächtigen Personen im Tatzeitraum und in der Nähe des Tatorts.
Oppenheim: Einbruch in Gartengelände
(ots) – Zwischen Samstag und Sonntag kam es zu einem Einbruch in ein Gartengelände Am Hohen Brückenweg in Oppenheim. Hierbei wurde die im rückwärtigen Eingang angebrachte Kette durch die Täter durchgeschnitten, um so auf das Gelände zu gelangen. Hier wurde vermutlich mittels Stemmeisen ein Stahlcontainer aufgebrochen und hieraus diverse Werkzeuge sowie Getränke entwendet. Insgesamt wurde Gegenstände im Wert von 500 Euro gestohlen. Die Polizei Oppenheim bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise zu den oder den Tätern unter der Telefonnummer 06133/9330, insbesondere auch bei verdächtigen Wahrnehmungen im Hinblick auf den Tatort oder zur Tatzeit.
Dienheim: Einbruch in PKW
(ots) Zwischen Samstag und Sonntag kam es zu zwei Aufbrüchen in geparkte PKW auf dem Parkplatz des Sportplatzes in Dienheim. In einem Fall wurden die Scheiben von Fahrer-und Beifahrertür eines Mittelklassewagens einer 26-jährigen Dienheimerin eingeschlagen und Münzgeld in Höhe von 20 Euro entwendet. In dem anderen Fall wurde die Scheibe der Beifahrertür eines Kleinwagens einer 19-Jährigen aus Ludwigshöhe eingeschlagen, das Fahrzeug augenscheinlich nicht durchwühlt, über das Stehlgut ist in diesem Fall derzeit noch nichts bekannt. Insgesamt dürfte an beiden Fahrzeugen ein Schaden von über 600 Euro entstanden sein. Die Polizei Oppenheim bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 06133/9330, insbesondere bei verdächtigen Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Tatort und der Tatzeit.
Guntersblum: Sachbeschädigung an PKW
(ots) – In der Nacht zu Sonntag gegen 01.30 Uhr traten oder schlugen unbekannte Täter den Außenspiegel des geparkten PKW eines 55-jährigen in der Kleinen Bleichstraße in Guntersblum ab. Durch den Schlag wurde der Besitzer des PKW wach und sah wie zwei Jugendliche davonliefen. Die Beiden sollen zwischen 16- und 17 Jahre alt gewesen sein und waren jeweils mit Kapuzenpullover- oder Jacke bekleidet. Die Anzeigenerstattung erfolgte am nächsten Tag. Die Polizei Oppenheim bittet in diesem Zusammenhang um sachdienliche Hinweise zu den Personen oder zur Tat unter der Telefonnummer 06133/9330.
Nierstein: Verkehrsunfallflucht
(ots) – Am Samstag gegen 15.00 Uhr stellte ein 59-jähriger Niersteiner seinen PKW am rechten Fahrbandrand der Gutenbergstraße in Nierstein ordnungsgemäß ab. Als er am Sonntag, den 17.02.2019 gegen 07.00 Uhr an sein Fahrzeug kam, stellte er einen Schaden an der linken Fahrzeugseite fest. Vermutlich streifte der derzeit unbekannte Unfallverursacher im Vorbeifahren das geparkte Fahrzeug und entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um den entstandenen Schaden in Höhe von ca. 1500 Euro zu kümmern. Die Polizei Oppenheim bittet in diesem Zusammenhang um Hinweise zum Unfallverursacher unter der Telefonnummer 06133/9330.
Oppenheim: Überprüfung von geparkten Fahrzeugen durch die Polizei hinsichtlich Schließstatus
(ots) – Am vergangenen Wochenende überprüften Beamte der Polizeiinspektion Oppenheim in verschiedenen Gemeinden insgesamt 200 geparkte Fahrzeuge auf deren Schließstatus. Hintergrund der auf Prävention ausgerichteten Maßnahmen waren die Serie von Diebstählen aus geparkten Fahrzeugen in den letzten zwei Wochen.
Am Samstagmorgen wurde stichprobenweise an 100 Fahrzeugen in den Ortschaften Mommenheim, Lörzweiler, Harxheim und Gau-Bischofsheim geprüft, ob die Fahrzeuge verschlossen waren. Am Sonntagmorgen widmeten sich die Polizeibeamten 100 geparkten Fahrzeugen in den Gemeinden Uelversheim, Guntersblum, Nierstein und Oppenheim. Insgesamt waren fünf Fahrzeuge unverschlossen, die für jedermann frei zugänglich waren.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei Oppenheim nochmals darauf hin, das Fahrzeug bei Verlassen stets abzuschließen und so einem einfachen Eindringen entgegenzuwirken.
Dorn-Dürkheim: Versuchter Aufbruch von Zigarettenautomat
(ots) – Von Samstag auf Sonntag, 17.02.2019 versuchten unbekannte Täter in der Jahnstraße in Dorn-Dürkheim einen Zigarettenautomat aufzubrechen. Vermutlich mittels Pickhacke wurde versucht an vier Stellen den Automat aufzuhebeln, was aber misslang, so dass der Inhalt unangetastet blieb.
Die Polizei Oppenheim bittet in diesem Zusammenhang um Hinweise zu den oder dem Täter unter der Telefonnummer 06133/9330.
A60/Heidesheim: Zu schnell, Alkohol, Drogen, keinen Führerschein – Die Wochenendbilanz
(ots) – Bereits am frühen Freitagmorgen wird ein 31-jähriger aus dem Kreis Bad Kreuznach mit überhöhter Geschwindigkeit gemessen. Hierbei befährt er die BAB 60 in Fahrtrichtung Darmstadt zwischen den Anschlussstellen Weisenau und Laubenheim bei erlaubten 100 km/h mit 143 km/h. Der Vorgang kann von einem zivilen Streifenwagen beobachtet und videografiert werden. Bei der anschließenden Kontrolle gibt der Fahrer an, keinerlei Ausweisdokumente mit sich zu führen. Die angegebenen Personalien kann er nicht vollständig nennen und muss die Adresse, an der er angeblich wohnen will, minutenlang im Internet recherchieren. Da er sich auch weiterhin in Widersprüche verstrickt und falsche Angaben macht, werden die Person und das Fahrzeug durchsucht. Aufgefundene Dokumente können hier schnell die wahre Identität des Rasers klären. Es stellt sich heraus, dass er seinen Führerschein aufgrund vorangegangener Verkehrsverstöße schon längst hätte abgeben müssen. Dem Fahrer drohen nun eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, falscher Namensangabe und des Geschwindigkeitsverstoßes.
Um 19:30 Uhr melden mehrere Verkehrsteilnehmer einen PKW auf dem Seitenstreifen der BAB 60, Höhe Mainz-Hechtsheim, bei dem eine Person einen Reifen wechseln würde. Die eingetroffene Streife kann den Mann und den PKW mit Reifenpanne feststellen. Aufgrund Alkoholgeruchs wird bei dem 57-Jährigen ein Atemalkoholtest durchgeführt. Bei diesem pustet der Mann aus dem Kreis Bad Kreuznach 0,85 Promille. Er wird mit zur Dienststelle genommen, bekommt die Weiterfahrt untersagt und muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie einem Fahrverbot rechnen.
In der Nacht von Samstag auf Sonntag sollte dieser Wert noch getoppt werden. Gegen 03:00 Uhr wendet der Fahrer eines PKW aus dem Main-Taunus-Kreis bei dem Anblick eines Streifenwagens und versucht zu fliehen. Das Fahrzeug kann nach wenigen Metern auf einem Parkplatz gestoppt werden. Der Alkoholwert des Fahrers beträgt 1,11 Promille. Auch der 31-Jährige führt keine Ausweisdokumente bei sich, kann aufgrund polizeilicher Vorerkenntnisse aber zweifelsfrei identifiziert werden. Die anschließende Blutentnahme und Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erfolgen auf der Dienststelle. Darüber hinaus wird dem Verkehrssünder die Fahrerlaubnis entzogen.
Gegen 05:00 Uhr wird in Heidesheim ein PKW kontrolliert, bei dem der Fahrer angibt keine Dokumente bei sich zu haben. Er beteuert jedoch einen kroatischen Führerschein zu besitzen. Bei der Durchsuchung kann in der Jackentasche ein Ausweisdokument aufgefunden und die Identität festgestellt werden. Eine Überprüfung bringt schnell Licht ins Dunkle. Die kroatische Fahrerlaubnis hat er ordnungsgemäß in eine Deutsche umschreiben lassen. Diese musste er jedoch aufgrund zu schnellen Fahrens abgeben. Die Sperrfrist, die in zehn Tagen abgelaufen wäre, dürfte damit verlängert werden. Nicht mildernd dazu beitragen, dürfte die Tatsache, dass auch der 24-jährige unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab 0,79 Promille.
Am Sonntag, gegen 15:30 Uhr, wird durch eine Streifenbesatzung im Bereich Ingelheim ein elektrischer Krankenfahrstuhl angetroffen. Im Rahmen der Verkehrskontrolle ergeben sich Anzeichen auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Der anschließende Urintest reagiert positiv auf die Stoffgruppe THC. Der 38-Jährige räumt schließlich ein, mehrere Joints geraucht zu haben. Auch er muss mit einer Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Da er zudem nicht über einen festen Wohnsitz verfügt, wurde nach der Blutentnahme eine Sicherheitsleistung einbehalten.
Gegen 23:15 Uhr wird in der Ortslage Heidesheim ein 19-Jähriger mit seinem VW Golf kontrolliert. Auch bei dieser Kontrolle ergeben sich Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums. Da der Fahrer vor Ort keinen Urintest durchführen kann, wird er zur Dienststelle sistiert. Nach mehrmaligem Beteuern, dass er keine verbotenen Substanzen konsumiert habe, kann der Test mit positivem Ergebnis auf die Stoffgruppe THC schließlich durchgeführt werden. Der Mann aus dem Landkreis Mainz-Bingen zeigt sich von nun an geständig und räumt den Konsum ein. Nach Entnahme der Blutprobe, Untersagung der Weiterfahrt und Sicherstellung des Fahrzeugschlüssels wird der Beschuldigte entlassen. Zu den obligatorischen Anzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz droht dem sich noch in der Probezeit befindlichen Fahrers ein Aufbauseminar.