Karlsbad – Fasnetumzug in Karlsbad-Ittersbach – Umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet – Vorfälle in den letzten Jahren zwingen zum Handeln

Symbolbild, Fasching, Alkoholkontrolle
Symbolbild

Karlsbad – (ots) – Aufgrund der Vorkommnisse in den vergangenen Jahren waren sich Gemeinde, Polizei und Veranstalter einig, dass sich beim diesjährigen Fasnetumzug einige Dinge ändern müssen. Es geht darum, dass der Umzug wieder attraktiv wird und maßloser Alkoholgenuss insbesondere Jugendlicher vermieden wird.

Deshalb wurde in Zusammenarbeit mit Gemeinde, Polizei, Landratsamt, Feuerwehr und DRK ein neues Sicherheitskonzept entwickelt. Ziel dabei ist, beim diesjährigen Umzug am 24. Februar mit rund 80 Gruppen noch mehr für die Sicherheit der beteiligten Akteure, der Zuschauer und der Anliegerbereiche zu sorgen. Insbesondere soll der Alkoholkonsum durch mitgebrachte Alkoholika eingedämmt werden.

Im vergangenen Jahr querten zahlreiche stark alkoholisierte Minderjährige ständig die Umzugsstrecke und störten den Umzugsablauf. Alkoholexzesse Minderjähriger forderten schließlich die DRK-Bereitschaften enorm. Alle an dem Sicherheitskonzept Beteiligten waren sich einig, dass es jetzt gilt, mit einschneidenden Maßnahmen gegenzusteuern.

Der Maßnahmenkatalog beinhaltet unter anderem:

· Die Albtalbahn S 11 aus Richtung Ettlingen fährt ab 11:00 Uhr nur noch bis zur “Haltestelle Industriegebiet”. Von dort erreicht man zu Fuß (ca. 1,5 Kilometer) den Ort. Die Rückfahrt mit den Zügen ab Endschleife oder Bahnhof Ittersbach ist jedoch möglich.

· Sämtliche Zufahrten in den Ort Ittersbach sind ab 11:00 Uhr gesperrt. Fahrzeuge können im Industriegebiet “Stöckmädle” geparkt werden.

· Die Gemeinde hat für den 24. Februar eine Polizeiverordnung (im Mitteilungsblatt unter der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen” abgedruckt) erlassen, wonach es zwischen 11:00 Uhr und 20:00 Uhr untersagt ist, jeglichen Alkohol in den Ort von außerhalb mitzubringen.

· Innerörtlich dürfen Gastronomie, Geschäfte, Vereine oder auch beteiligte Umzugsgruppen nur Bier, Wein oder Sekt (keine branntweinhaltigen Getränke) anbieten.

· Zudem besteht im gesamten Innerortsbereich ein Verzehrverbot für Branntwein und branntweinhaltige Getränke.

· An den Zugängen zum Ort gibt es Sperr- und Kontrollstellen, an denen die Einhaltung der Regelungen überprüft wird. Dort wird auch der Eintritt von 2 Euro pro Person (Kinder sind frei) kassiert.

· Zuwiderhandlungen gegen die Polizeiverordnung werden mit einem Bußgeld geahndet.

Zu der aufgestockten Anzahl der Security-Dienste kommen Polizeikräfte. Der Landkreis ist mit drei Jugendschutzteams vor Ort. Weiter kommen noch Feuerwehr- und DRK-Kräfte dazu. Die Zufahrtsstraßen zur Umzugsstrecke werden wie bisher durch Feuerwehrfahrzeuge blockiert. Laut Manuel Ochs vom Zunftrats-Trio können die rund 60 Hästräger der Ittersbacher Zunft leider nicht am Umzug teilnehmen. Sie sind ebenfalls als Ordnungskräfte gefordert. “Wir hoffen, dass durch die Eintrittsgelder wenigstens ein Teil der diesjährigen Mehrkosten für die Zunft gedeckt werden kann”, so Ochs.