Neue Einreichungsfrist für Anträge im Sportstättenbau-Sonderprogramm: 30.09.2014

Auch für 2015 wird das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Finanzmittel für das Sonderprogramm zur Förderung des Baus von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen zur Verfügung stellen. Die Frist für die Anträge, die beim Sportbund Pfalz in Kaiserslautern eingereicht werden müssen, hat sich um einen Monat von Ende Oktober auf Ende September nach vorne geschoben. Mitgliedsvereine des Sportbundes sollten dies beachten.

Das Sonderprogramm des Landes hat zum Ziel, kleinere Vereinsanlagen auszubauen, damit diese den Wettkampfbestimmungen der Sportfachverbände und den örtlichen Erfordernissen entsprechen. Ein wichtiger Aspekt liegt auch auf Sanierungsmaßnahmen zur Senkung der Betriebs- und Folgekosten. Dies bezieht sich insbesondere auf den Energiebereich. Die Vereinsanlagen sollen von einer größeren Zahl Sporttreibender und insbesondere von Jugendlichen genutzt werden.

Die Zuschussgewährung aus dem Sonderprogramm ist nach wie vor an bestimmte Auflagen gebunden:

  • die Erhebung der monatlichen Mindestmitgliedsbeiträge (Erwachsene 4 € und Jugendliche 2,50 €)
  • die zuwendungsfähigen Kosten dürfen laut dem Kostenvoranschlag eines Architekten oder Unternehmens nicht unter 10.500 € liegen und 60.000 €  (Brutto) nicht übersteigen.
  • bereits begonnene bzw. fertig gestellte Vorhaben können keine Berücksichtigung finden
  • es muss sich um vereinseigene bzw. langfristig gepachtete Anlage handel
  • das Einvernehmen mit der Gemeinde / Stadt ist einzuholen

Sollten Vereine für das kommende Jahr eine solche Baumaßnahme planen, dann mögen diese sich umgehend an den Sportbund Pfalz wenden. Die Antragsunterlagen werden bis zum 30. September benötigt.

Zum Antrag gehören:

  • gültige Gemeinnützigkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Grundbuchauszug, Erbbaurechtsvertrag oder Pachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren
  • ausführliche Baubeschreibung
  • Baupläne oder Grundrisspläne (bei Sportheimen etc.)
  • spezifizierter Kostenvoranschlag durch Unternehmen oder Architekten
  • Erklärung der Gemeinde/Stadt zum Einvernehmen

Mit einer Entscheidung über den Antrag ist in der Regel nicht vor April/Mai 2015 zu rechnen ist.

Informationen

Sportbund Pfalz
Paul-Ehrlich-Straße 28 a
67663 Kaiserslautern
Carina Neumann
T 0631.34112-25
E carina.neumann@sportbund-pfalz.de
Thomas Schramm
T 0631.34112-24
E thomas.schramm@sportbund-pfalz.de
www.sportbund-pfalz.de