Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Führen eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss/Urkundenfälschung
Frankenthal (ots) – Am 01.03.2019 gegen 11:45Uhr wird ein 71-jähriger Frankenthaler auf seinem Motorroller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle kann festgestellt werden, dass die angebrachten Versicherungskennzeichen zum einen auf einen anderen Motorroller ausgestellt und zudem auch schon 2012 zuletzt auf einen anderen Motorroller zugelassen war. Weiterhin wird im Rahmen der Verkehrskontrolle Atemalkoholgeruch festgestellt.
Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,62 Promille. Nach abschließenden Tests auf der Polizeidienststelle werden Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugpapiere sichergestellt um zu verhindern, dass der Mann erneut mit einem Kraftfahrzeug im alkoholisierten Zustand führt.
Neben den Kosten für das Verfahren, kommt gemäß dem Bußgeldkatalog auf den 71-Jährigen nun eine Strafe in Höhe 500EUR sowie ein Fahrverbot zu. Weiterhin wird eine Strafanzeige wegen Urkundenfälschung, Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetzes eingeleitet.
Verkehrsunfallflucht
Frankenthal (ots) – Am Nachmittag des 01.03.2019 gegen 15:50Uhr befährt ein Kraftfahrzeug (möglicherweise ein Linienbus) die Wormser Straße stadtauswärts in Frankenthal. In Höhe der Zufahrt des Hauptfriedhofes streift das Fahrzeug einen am rechten Fahrbahnrand geparkten VW Polo. Hierbei wird der linke Außenspiegel beschädigt; der Schaden beläuft sich auf ca. 200,-EUR. Anschließend entfernt sich der Unfallverursacher von der Unfallstelle ohne seinen Verständigungspflichten nachzukommen.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Betrunkener Radfahrer verunfallt
Frankenthal (ots) – Am 01.03.2019 gegen 22:35Uhr befährt ein 45-jähriger Ludwigshafener mit seinem Fahrrad die Straße Am Kanal in Frankenthal in Fahrtrichtung Ludwigshafen. Auf gerader Strecke stürzt der Mann, vermutlich aufgrund seiner später festgestellten Alkoholisierung, zu Boden.
Nach erster Versorgung der erlittenen Platzwunde und Abschürfungen im Gesichtsbereich durch den hinzugerufenen Rettungsdienst, kann im Rahmen eines Atemalkoholtests bei dem Mann ein Wert von 1,95 Promille festgestellt werden.
Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere. Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.