Worms – (ots) – Nach dem gestrigen Tötungsdelikt im Wormser Nordend ist der Beschuldigte heute, um 11:00 Uhr, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz einem Haftrichter vorgeführt worden.
In der Begründung des Haftbefehls führt das Gericht § 112 Absatz Nr. 2, Fluchtgefahr und Schwerkriminalität an. Weiterhin ist der Beschuldigte ohne festen Wohnsitz und seit Montag, 04.03.2019 zur Festnahme zwecks Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde in Baden-Württemberg ausgeschrieben.
Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz gebracht.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen tunesischen Staatsangehörigen. Dieser ist im Oktober 2017 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hat einen Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF in Baden-Württemberg gestellt. Er verfügt derzeit über eine Duldung.
Der Beschuldigte ist bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Er verbüßte im Oktober 2018 eine dreiwöchige Haftstrafe wegen Diebstahls. Darüber hinaus ist er bereits wegen zwei Körperverletzungsdelikten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie wegen Bedrohung und Nötigung auffällig geworden.
Straftaten gegenüber der 21-jährigen Getöteten sind polizeilich nicht bekannt geworden. Die 21-jährige lebte in ihrem Elternhaus, indem sich auch der Tatort befindet. Der Tatort ist durch Fachkräfte der Kriminaldirektion Mainz aufgenommen worden. Am Tatort konnte auch die vermeintliche Tatwaffe, ein langes Küchenmesser sichergestellt werden.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet. Das Opfer wies mehrere Stichverletzungen auf, die als todesursächlich eingestuft werden.
Durch das Kommissariat K11 der Kriminaldirektion Mainz, zuständig für Kapitalverbrechen, werden umfangreiche Ermittlungen geführt um die Gesamtumstände der Tat lückenlos aufzuklären.
Hier geht es zur Erstmeldung:
Worms: Tötungsdelikt in Worms – 22-Jähriger stellt sich der Polizei