Haßloch – Nachdem das Kreisbauamt die Baugenehmigung für den Neubau eines Baumarktes in Haßloch erteilt hat, können die nächsten Planungsschritte nun eingeleitet werden. „Widersprüche gegen die Baugenehmigung sind keine mehr eingegangen, so dass nunmehr mit der bestandskräftigen Baugenehmigung Rechtsicherheit besteht“ so Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
Bis zur endgültigen Baugenehmigung war es ein langer Weg für die Gemeinde Haßloch und den Bauherrn. Bereits im Frühjahr 2016 bekundete die Bauhaus AG Interesse an einer Niederlassung im Haßlocher Gewerbegebiet Nord. Damit eine Niederlassung in dem Bereich möglich ist, musste der dort geltende Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Mitglieder des Gemeinderats hatten in der Juni-Sitzung 2016 über die Einleitung des entsprechenden Verfahrens entschieden. Im März 2017 haben Gemeinde und Bauhaus AG einen weiteren großen Schritt Richtung Baumarktansiedlung gemacht und bei einem Notartermin den Kaufvertrag für das insgesamt rund 30.000 Quadratmeter große Grundstück nördlich des Bahndamms unterzeichnet. Zuvor hatte der Gemeinderat in seiner Sitzung dem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH Mannheim zugestimmt. Parallel lief die Änderung des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans weiter.
Gegen das Vorhaben erhoben jedoch der Verband Rhein-Neckar und die Stadt Neustadt a.d.W. im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens Einwände. So sah der Verband einen Verstoß gegen das Kongruenzgebot und die Stadt befürchtete erhebliche Auswirkungen auf die in Neustadt ansässigen Baumärkte. Das Kongruenzgebot besagt grundsätzlich, dass der Einzugsbereich des Baumarktes nicht wesentlich über den sog. Verflechtungsbereich von Haßloch hinausgehen darf. Die Landesplanerische Stellungnahme des Regionalplaners kam hingegen zum Ergebnis, dass das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar seien. Die Überschreitung des Verflechtungsbereiches von Haßloch wurde aufgrund der besonderen Lage als nicht wesentlich betrachtet.
Auch im weiteren Verfahren hielten Verband und Stadt ihre Einwände aufrecht, so dass sich die Gemeinde Haßloch Mitte 2018 dazu entschied, das geplante Sondergebiet, sowie die Verkaufsfläche zu reduzieren und damit die Hindernisse für den Neubau aus dem Weg zu räumen. Danach erfolgte erneut die Offenlage des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes, sowie die notwendige Beteiligung der Behörden. Im November 2018 konnte der Landkreis dann die von der Gemeinde beantragte Änderung des Flächennutzungsplanes genehmigen, so dass dieser im Dezember in Kraft trat.
Dass nun der Weg für den Bau des Marktes geebnet ist, freut Landrat Ihlenfeld: „Das Vorhaben ist nicht nur wichtig für die Gemeinde Haßloch, sondern strahlt positiv auf die ganze Region aus“. 11.704 m² Fläche wird der Baumarkt einnehmen, hinzu kommen noch 233 Kfz-Stellplätze. „Insbesondere die Schaffung von rd. 115 neuen Arbeitsplätzen hier im Landkreis ist ein wichtiger wirtschaftlicher Impuls“, so Landrat Ihlenfeld weiter. „Gleichzeitig erfüllt sich ein lang gehegter Wunsch vieler Haßlocher“, ergänzt Bürgermeister Lothar Lorch. In zahlreichen Gesprächen rund ums Thema Einzelhandel wurde dieser Wunsch in der Vergangenheit immer wieder unterstrichen – und als Gemeinde mit rund 21.000 Einwohnern gebe es laut Lorch auch einen gewissen Bedarf.