Kassel – Die 72.000 hessischen Freiwilligen Feuerwehrleute stellen den Schutz für die hessische Bevölkerung bei Feuer, Technischen Hilfeleistungen, aber auch Hochwasser und bei Sturmschäden sicher. In 2.600 Feuerwehren wird die Einsatzbereitschaft, neben der Aus- und Fortbildung, sichergestellt.
Bei einem Unfallereignis sind die ehrenamtlich tätigen, Freiwilligen Feuerwehrleute bei der Unfallkasse Hessen (UKH) versichert. Die UKH ist Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung der öffentlichen Hand und Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit einer Selbstverwaltung, bestehend aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgebern. Die zu erbringenden Leistungen sind im Gesetz und in Satzungen geregelt.
Die Unfallkasse Hessen hat die Aufgabe, bei Unfällen u.a. von Feuerwehrleuten, gleich ob körperlicher Schaden oder auch psychische Folgen, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen (SGB VII). Dabei sind sie bei Todesfällen (z.B. Einmal- und Rentenzahlungen an Hinterbliebene) sowie auch bei Berentungen abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Ersthelfern an Unfallstellen sowie für einige Hilfsorganisationen (z.B. JUH, MHD, DLRG).
Aufgrund von tödlichen Unfällen musste festgestellt werden, dass keine Entschädigungsleistungen für nicht eheliche Lebenspartner geleistet werden. Bei einem dramatischen Einsatz in einem anderen Bundesland kam es bei einem Feuerwehrmann im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu einem Unfall mit Todesfolge, als dieser auf der Autobahn überfahren wurde. Der nichtverheiratete Feuerwehrmann hatte eine schwangere Partnerin, der keinerlei Leistungen aus der Unfallversicherung zustanden. Diese Absicherungslücke entspricht heute nicht der Lebenswirklichkeit und ist den Feuerwehrleuten nicht zu vermitteln.
Die Unfallkasse Hessen hatte hier eine Lösung gefunden, die durch ihre Selbstverwaltung einstimmig beschlossen wurde. Nun verweigert der Hessische Sozialminister die Zustimmung zur Einmalzahlung von 37.380 € (Bezugsgröße nach SGB IV 2019). Unverheiratete Partner von Feuerwehrleuten sind somit in Hessen – im Gegensatz zu Niedersachsen – überhaupt nicht abgesichert.
Ebenso verweigert das Sozialministerium die Zustimmung zur angemessenen Erhöhung und Dynamisierung der Einmalzahlungen an dauerhaft Schwerstverletzte und an Hinterbliebene nach Tod des Versicherten am Maßstab der Bezugsgröße nach dem SGB IV. Hierbei geht es darum, dass Einmalzahlungen an der allgemeinen Preisentwicklung nach den Vorgaben des Sozialgesetzbuches automatisch angepasst werden (Maßstab ist die Entwicklung des Durchschnittsverdienstes in der gesetzlichen Rentenversicherung).
In der Stellungnahme teilt das Land Hessen als Begründung der Ablehnung mit, dass es die Leistungen „wegen des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht genehmigen“ werde. Völlig unverständlich ist diese Argumentation vor dem Hintergrund, dass Feuerwehrleute zu Gunsten der Allgemeinheit zu jeder Tages- und Nachtzeit im Einsatz sind und dabei oftmals ihr Leben aufs Spiel setzen. Zehntausende von Einsätzen werden pro Jahr in Hessen geleistet – und das zu 90 % von Feuerwehrleuten, die das ehrenamtlich und freiwillig machen. Die Diskussion der Sparsamkeit im Zusammenhang mit der finanziellen Absicherung nach tödlichen Unfällen und dauerhaften Schwerstverletzungen zeigt den nicht vorhandenen Respekt des Sozialministers gegenüber den 72.000 Einsatzkräften.
LFV-Präsident Dr. h.c. Ralf Ackermann: „Es ist für unsere Feuerwehrleute unverständlich, dass seit Monaten diese Verbesserung des Versicherungsschutzes verweigert wird und sie mit ihrer Gesundheit und deren Familien dafür geradestehen. Sie stehen rund um die Uhr für die Allgemeinheit zur Verfügung in dem Bewusstsein, dass ihnen vom Sozialministerium die wichtige und notwendige Wertschätzung in Form existenzieller sozialer Absicherung vorenthalten wird.“