Neustadt: Aus der 64. Sitzung des Stadtrates am 16.04.2019

Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)

Neustadt an der Weinstraße – Informationen von der Stadtratsitzung.

Strategieprozess der Stadtverwaltung
Der Stadtrat nimmt die Zwischenergebnisse des Strategieprozesses der Stadtverwaltung „NeuSTADT im Aufbruch“ zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Fortführung des Strategieprozesses zu.

Bebauungsplan „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Zwischen Stiftstraße und Grainstraße“ im Stadtbezirk 24 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Bereits seit mehreren Jahren hegt die Trägerschaft des Marienhaus Klinikums Hetzelstift konkrete Überlegungen den bestehenden Standort in der Stiftstraße 10 an die aktuellen Nutzungsbedürfnisse anzupassen. Diese Überlegungen verdichteten sich dazu, große Teile des Bestandes rückbauen zu wollen und in unmittelbarer Nachbarschaft Neubauten zu errichten. Im Wesentlichen sollen drei jeweils viergeschossige quadratische Baukörper mit Innenhöfen westlich des heutigen Bettenhauses gebaut werden. Das Bettenhaus wird abgerissen. Der östlich davon gelegene Altbau des Krankenhauses soll erhalten bleiben.
Die Überlegungen des Krankenhaus-Neubaus sind hinreichend konkret und erfordern im Hinblick auf eine zügige Umsetzung die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Da das Gebiet nicht überplant ist, wird die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Bebauungsplan „Am Jahnplatz“ im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf
Der Stadtrat beschließt
a) über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen laut Verwaltungsvorschlag,
b) den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Am 02.10.2007 hat der Stadtrat den Beschluss zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplans gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Neustadt an der Weinstraße ortsüblich bekannt gemacht.
Seitens der Öffentlichkeit gingen im Zuge der Offenlage insgesamt 31 Stellungnahmen mit Anregungen ein, die teilweise mit begleitenden Unterschriftenlisten versehen waren. Ein Großteil der Stellungnahmen bezieht sich dabei auf den Erhalt der Lindenallee am Jahnplatz. Dieser Erhalt würde zu einer erheblichen Einschränkung der Bebaubarkeit der Grundstücke führen. Auch die Prüfung einer Unterschutzstellung als „geschützter Landschaftsbestandteil“ hat inzwischen ergeben, dass diese aus verschiedenen abzuwägenden Gründen abzulehnen war. Insofern wird vorgeschlagen, an der Planzeichnung der Offenlage festzuhalten.

Erhebung von Beiträgen für den Ausbau der L512 (Weinstraße) in Neustadt an der Weinstraße, Ortsbezirk Diedesfeld
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Erneuerung der Gehwege sowie der anteiligen Straßenoberflächenentwässerung in der Ortsdurchfahrt Diedesfeld der L512 (Weinstraße) wird auf 30% festgesetzt.
2. Es werden Vorausleistungen auf den Ausbaubeitrag in der voraussichtlichen Höhe des endgültigen Beitrags erhoben.
Bei der am 08.11.2018 im Ausschuss für Bau und Planung vorgestellten Ausbaumaßnahme der L512 (Weinstraße) im Bereich der Ortsdurchfahrt Diedesfeld zwischen der Einmündung der Weißkreuzstraße und dem Ortsausgang Richtung Maikammer werden die Fahrbahn und die Gehwege erneuert sowie die Straßenbeleuchtung erweitert. In diesem Rahmen wurde bereits vom Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt auch der Kanal im Inlinerverfahren saniert, wodurch nun eine verbesserte Ableitung der Straßenoberflächenentwässerung gegeben ist.
Für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung und die Erneuerung der Gehwege sowie der anteiligen Straßenoberflächenentwässerung sind nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) in Verbindung mit der Satzung zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach tatsächlichen Investitionsaufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) von den Grundstückseigentümern bzw. dinglich Nutzungsberechtigten der beitragspflichtigen Grundstücke Ausbaubeiträge zu erheben.

Schöntalschule – Umbau der ehemaligen Hauptschule zur Grundschule Anmeldung von über- und von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln
Der Stadtrat beschließt für den Umbau der Schöntalschule die Bereitstellung der folgenden Haushaltsmittel: 227.100 € außerplanmäßigen Mitteln in Finanzhaushalt und 108.000 € überplanmäßige Mitteln im Ergebnishaushalt
Für den Bau eines zweiten Rettungsweges mit einer Stahltreppe, Brandschutztüren, Wanddurchbrüchen für die Fluchtwege, Betonsanierung und das Gerüst werden im Finanzhaushalt 227.100 € benötigt. Die Mittel sind außerplanmäßig bereitzustellen, da ein entsprechender Ansatz im Haushalt 2019 nicht eingestellt ist.
Für die übrigen Sanierungsarbeiten werden noch 108.000 € im Ergebnishaushalt benötigt. Dieser Betrag wird für den Nachtragshaushalt vorgemerkt.
Der Umbau der Schöntalschule verteuert sich um 69.100 €. Grund für die gestiegenen Baukosten sind erhöhte Brandschutzanforderungen und zusätzlicher Raumbedarf für die betreuende Grundschule.

Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für den Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Schwesternstraße und Hetzelstraße in Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 100.000,00 € für den Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Schwesternstraße und Hetzelstraße in Neustadt an der Weinstraße. Der Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Hetzelstraße und Schwesternstraße erfolgt im Zuge der Innenstadtsanierung und wird analog der Hetzelstraße und der Schwesternstraße ausgeführt. Dafür werden Fördermittel in Höhe von ca. 78.000,00 € (Förderobergrenze 165 € pro qm) zur Verfügung gestellt.

Vergabe der Arbeiten zur Wegesanierung der Parkanlage Kriegergarten in Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Wegesanierung der Parkanlage Kriegergarten in Neustadt an der Weinstraße zu einem Angebotspreis von ca. 376.000 an eine Firma aus Lustadt.
Die Wege in der Parkanlage Kriegergarten in Neustadt an der Weinstraße befinden sich aktuell in sehr schlechtem Zustand und die Verkehrssicherheit der Parkanlage ist gefährdet, sodass ggf. eine Parkschließung droht, wenn nicht geeignete Maßnahmen von der Stadt ergriffen werden.
Die Parkanlage wird im Zuge der notwendigen Wegesanierung barrierefrei gestaltet und es wird durch eine Rampe sichergestellt, dass ein behindertengerechter und barrierefreier Zugang zu der Parkanlage geschaffen wird.
Für diese Maßnahme wurden 503.000,00 € Fördermittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen und damit in Zusammenhang stehende Planungsleistungen bewilligt.

Vergabe der Arbeiten zur Wegesanierung der Parkanlage Rosengarten in Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Arbeiten zur Wegesanierung der Parkanlage Rosengarten in Neustadt an der Weinstraße zu einem Angebotspreis von ca. 412.000 Euro an eine Firma aus Neustadt.
Die Wege in der Parkanlage Rosengarten in Neustadt an der Weinstraße befinden sich aktuell in sehr schlechtem Zustand und die Verkehrssicherheit der Parkanlage ist gefährdet, sodass ggf. eine Parkschließung droht, wenn nicht geeignete Maßnahmen von der Stadt ergriffen werden.
Die Parkanlage wird im Zuge der notwendigen Wegesanierung barrierefrei gestaltet und es wird durch zwei Rampen sichergestellt, dass ein behindertengerechter und barrierefreier Zugang zu der Parkanlage geschaffen wird.
Für diese Maßnahme wurden insgesamt 515.000,00 € Fördermittel für Verkehrssicherungsmaßnahmen und damit in Zusammenhang stehende Planungsleistungen bewilligt.

Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Schwesternstraße und Hetzelstraße in Neustadt an der Weinstraße
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Arbeiten zum Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Schwesternstraße und Hetzelstraße in Neustadt an der Weinstraße, vorbehaltlich der Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel, zu einem Angebotspreis in Höhe von ca. 463.000 an eine Firma aus Edenkoben.
Der Ausbau der Stangenbrunnengasse zwischen Schwesternstraße und Hetzelstraße erfolgt im Zuge der Innenstadtsanierung und wird analog der Hetzelstraße und der Schwesternstraße ausgeführt.
Die Stangenbrunnengasse ist baulich in einem sehr schlechten Zustand. Die Oberflächen sind aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt, sehr inhomogen und weisen zahlreiche Absenkungen auf. Die Gehwege sind in Asphaltbauweise hergestellt und durch eine Vielzahl von Flickstellen, Rissen und Fugen geprägt. Die Beleuchtung entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften und wird erneuert sowie auf energiesparende LED-Technik umgestellt.

Vergabe der Fassadenarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neustadt-Gimmeldingen
Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Fassadenarbeiten für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Neustadt-Gimmeldingen zu einem Angebotspreis von 78.000 Euro an eine Firma aus Mutterstadt. Die Feuerwehrfahrzeuge der Löschgruppe Gimmeldingen sind derzeit in einem angemieteten Objekt untergebracht. Da eine Vertragsverlängerung nicht mehr möglich ist, soll nun ein neues Feuerwehrgerätehaus mit drei Fahrzeugstellplätzen und Räumlichkeiten für ca. 30 Einsatzkräfte gebaut werden

Anträge
Darüber hinaus hat sich der Stadtrat mit Anträgen der SPD-Fraktion zum Viadukt am Harthäuserweg und zu einem Förderprogramm der Allianz-Umweltstiftung sowie mit einem Antrag der FWG-Fraktion zur Möglichkeit der Einführung einer Steuer/Abgabe auf Einwegverpackungen beschäftigt.