Malsch: Briefwahlunterlagen für die Europa- und Kommunalwahlen

Malsch – Für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 können die Briefwahlunteralgen schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Aber auch bequem per Internet können Sie die Briefwahl über unserer Homepage www.malsch.de beantragen.
Beim Aufruf des Wahlscheinlinks erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Über das Internet können die Briefwahlunterlagen bis spätestens Mittwoch, 22. Mai 2019, 12.00 Uhr beantragt werden.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an sylvia.kuehn@malsch.de Briefwahlunterlagen für die o. g. Wahlen beantragen. In diesem Fall müssen Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Tel. 07246 707-210, sylvia.kuehn@malsch.de, Fax 07246 707-429.

Bitte beachten Sie, dass wir die Briefwahlunterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel zustellen können. Dies kann noch einige Zeit dauern.
Sobald die Stimmzettel vorliegen, werden wir Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zusenden.

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Für die Wahlergebnisermittlung können nur Wahlbriefe berücksichtigt werden, die am Wahltag, 26.05.2019, 18.00 Uhr im Rathaus Malsch vorliegen. Bei Rücksendung der Wahlbriefe per Post, sollten diese so früh wie möglich abgeschickt werden, damit sie rechtzeitig im Rathaus Malsch eingehen.