Speyer – Die Strafkammer erwartet baldiges Verfahrensende in dem Verfahren wg. Tötung der Betreiberin des o. g. Nachtcafés in Speyer. Die Kammer geht nach heutigen Sach- und Verfahrensstand davon aus, dass im Termin vom 21.5.2019, 09 Uhr, die Plädoyers gehalten werden und das Urteil verkündet werden kann.
Zum Sachverhalt vom 29.1.2019:
Die Staatsanwaltschaft legt einem 47jährigen Mann aus Haßloch zur Last, gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter im August 2012 in Speyer einen Raubüberfall auf eine Nachtbar durchgeführt zu haben und eine sich dort befindliche Angestellte getötet zu haben.
Der Angeklagte habe in der Bar u.a. die Geldspielautomaten aufgehebelt.
Das Opfer habe sich den Tätern entgegengestellt und sei an den schweren zugefügten Verletzungen, u.a. Stich- und Schussverletzungen, am Tatort verstorben.
Insgesamt seien durch die Tat rund 6.000 EUR erbeutet worden.
Der Angeklagte war in dieser Sache zunächst drei Monate in Untersuchungshaft.
Der Haftbefehl wurde im Rahmen der Haftbeschwerde indes aufgehoben, da dringender Tatverdacht nicht bestehe. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf bestritten.
Er ist strafrechtlich bereits zahlreich in Erscheinung getreten.