Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mainz-Gonsenheim: 82-jähriger Verkehrsteilnehmer droht mit Gaspistole
(ots) – Zeugen melden der Polizei am gestrigen Dienstag, 14.05.2019, gegen 10:45 Uhr, einen älteren Verkehrsteilnehmer, der an der Kreuzung Koblenzer Straße/Mainzer Straße eine weitere Verkehrsteilnehmerin bedrohen würde.
Der auf ca. 80 Jahre geschätzte Mann sei bei einer Grünphase mit seinem PKW nicht losgefahren. Auf das nachfolgende Hupkonzert habe er zunächst mit einem Achselzucken reagiert. Anschließend habe er eine 40-Jährige durch das Vorhalten einer echt erscheinenden Schusswaffe bedroht. Die 40-Jährige wählt den Notruf. Der ältere Mann entfernt sich während der nächsten Grünphase von der Örtlichkeit.
Funkstreifenwagen können im Rahmen einer intensiven Fahndung den Mann auf einem Parkplatz in der Dijonstraße kontrollieren. Es handelt sich um einen 82-Jährigen. In seiner Jackeninnentasche finden die Beamten eine Gaspistole und können diese sicherstellen. Der PKW des 82-Jährigen wird durchsucht, der Mann mit zur Dienststelle verbracht und dort erkennungsdienstlich behandelt.
Neben der Einleitung von Strafverfahren wegen Bedrohung und Verstoßes gegen das Waffengesetz, ergeht auch eine Mitteilung an die Führerscheinstelle, da der Senior charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeuges erscheint.
Mainz: Frankfurter Mädchen fallen in Mainz mehrfach auf
(ots) – Erst lassen sich drei jugendliche Mädchen in einem Mainzer Nagelstudio ihre Nägel verschönern und versuchen ohne zu zahlen zu verschwinden, dann fallen Sie auf, als sie Passanten beim Geldwechseln versuchen zu bestehlen.
Drei jungen Frauen besuchen zunächst ein Nagelstudio in der Nähe des Bleichenviertels und lassen sich ihre Nägel verschönern. Nach dem Ende der Behandlung wollen sie unter einem Vorwand das Geschäft kurz verlassen. Mitarbeitern gelingt es aber, eine 16-jährige daran zu hindern. Diese erklärt, dass sie die anderen beiden erst kurz zuvor am Mainzer Hauptbahnhof kennengelernt habe und von diesen eingeladen worden ist. Im Beisein der Polizei wird sie kurz darauf von ihrer 19-jährigen Schwester abgeholt.
Diese 19-jährige Schwester ist mit einer gleichaltrigen Freundin kurz darauf aufgefallen, weil sie mehrere Passanten am Höfchen in der Mainzer Altstadt angesprochen haben. Offensichtlich baten sie dabei jedes Mal um den Wechsel von Geld und versuchten in die offenen Geldbörsen hineinzugreifen.
Das fiel allerdings einem Polizeibeamten in seiner Freizeit auf und verständigte seine Kollegen. Bei der Kontrolle ist dann aufgefallen, dass es sich um die gleichen Personen handelt. Die aus Frankfurt stammenden Frauen haben, nach erneuter Überprüfung und Feststellung ihrer Personalien einen Platzverweis für die gesamte Mainzer Innenstadt bekommen.
Wären sie nochmals aufgefallen, hätte unweigerlich das polizeiliche Gewahrsam gedroht. Die Polizei geht davon aus, dass es möglicherweise zu Diebstählen gekommen ist, die noch nicht gemeldet worden sind. Geschädigte können sich bei jeder Polizeidienststelle melden.
Mainz: Fußgänger zwingt Radfahrer mit Messer zum Absteigen
(ots) – Weil ein 50-jähriger Radfahrer in die Fußgängerzone am Leichhof in der Mainer Altstadt hineingefahren ist, hält ein Fußgänger ihm ein Messer vor und zwingt ihn zum Absteigen. Der 69-jährige Mainzer erklärt dem Radfahrer, dass er an dieser Stelle nicht fahren dürfe und droht im darüber hinaus, die Reifen seines Fahrrades zu zerstechen. Dabei macht er Stichbewegungen in Richtung der Reifen.
Die alarmierten und kurz darauf eintreffenden Polizisten fordern den Fußgänger auf, sein Messer auszuhändigen. Dies lehnt er jedoch trotz der Ankündigungen zur zwangsweisen Durchsuchung seiner Kleidung und dem Anlegen von Handschellen ab. Bei dem Anlegen der Handschellen widersetzt sich der 69-jährige dermaßen, dass er erst auf dem Boden liegend durchsucht werden kann.
Hierbei wird ein Messer in seiner Hosentasche gefunden und sichergestellt. Warum der Mann derart überreagiert hat, wird Gegenstand des Ermittlungsverfahrens wegen Nötigung sein.