Bad Hersfeld – Rotenburg (ots) – Im Rahmen der regelmäßigen gemeinsamen Kontrollen zwischen der Kreisveterinärbehörde Hersfeld-Rotenburg und der Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, wurden auf den osthessischen Bundesautobahnen A4, A5 und A7, insgesamt sieben Tiertransporte kontrolliert, von denen vier beanstandet und einer vorübergehend stillgelegt werden musste. Ein vorbildlicher Ferkeltransport erfreute die Kontrolleure, LKW mit Pferden musste umgeladen werden.
Von acht bis achtzehn Uhr wurden am Dienstag, 14.05.2019, bei “bestem Kontrollwetter” die unterschiedlichsten Tiertransporte angehalten und kontrolliert. Vom kleineren regionalen Viehhändlerfahrzeug bis zum 40-Tonnen-Ferkeltransportzug, war die Palette der angetroffenen Viehtransporte breit gefächert.
Tatsächlich herrschten ideale Witterungsbedingungen zur Kontrolle von Tiertransporten. Durch die zwar relativ kühle, aber dennoch meist sonnige und trockene Witterung, bestand einerseits keine Gefahr einer Überhitzung der Tiere während der Kontrollmaßnahmen, andererseits konnten die Kontrolleure von Veterinäramt und Polizei ihre Maßnahmen treffen, ohne selbst dabei gefährdet zu werden. So ist es beispielsweise nur bei Trockenheit relativ komplikationsfrei möglich, eine Leiter an die Tiertransportfahrzeuge anzustellen, um dann auch nach den Tieren in den oberen Ladeebenen schauen zu können. Gerade bei den großen Ferkeltransporten, die bis zu fünf Ladeebenen haben, müssen möglichst auch die Tiere in der oberen Ebene begutachtet werden können.
Ein solcher Ferkeltransport wurde vormittags in Kirchheim von der A7 gezogen und kontrolliert. Der mit etwa 600 Mastferkeln beladene Sattelzug mit Spezialaufbau, stach an diesem Tag positiv hervor. Der auf dem Heck des Sattelanhängers aus Baden-Württemberg aufgebrachte Text: “Wir leben Tierschutz”, war im vorliegenden Fall tatsächlich keine leere Versprechung. Alle geladenen Ferkel machten einen unauffälligen Eindruck, dösten aneinandergelegt und offensichtlich zufrieden während der gesamten Kontrolle. Weil auch sämtliche mitzuführenden Dokumente vorgelegt wurden und darüber hinaus weder Fahrer noch Transporter einen Grund zur Beanstandung boten, war diese Kontrolle schnell beendet. Nicht jedoch, ohne den sachkundigen Fahrer noch vor der Weiterfahrt für seinen tadellosen Transport angemessen gelobt zu haben.
Anders lagen die Dinge bei einem Pferdetransport aus Sachsen. Dieser war auf der BAB A4, in Höhe der Anschlussstelle Wildeck-Hönebach, in Fahrtrichtung Westen, auffällig geworden. Bereits im Vorbeifahren war hier eine deutlich erkennbare Schieflage des 7,5-Tonnen-LKW festzustellen. Wie sich bei der anschließenden Kontrolle dieses Transportes auf dem Parkplatz “Seulingswald” herausstellte, war der Solo-LKW mit insgesamt fünf größeren Reitpferden beladen. Es bestand daher der Verdacht einer nicht unerheblichen Überladung bei diesem Transport.
Weiterhin wurde deutlich, dass offenbar auch für Pferde der Grundsatz: “Der Hintern ist meist schwerer als der Kopf”, Gültig-keit besitzt. Entgegen jeder Vorschrift zur Lastverteilung auf Transportfahrzeugen, waren die Tiere quer zur Fahrtrichtung, alle in Richtung Beifahrerseite blickend, verladen worden. Dies hatte zur Folge, dass der Aufbau des relativ kleinen LKW, auf der Fahrerseite genau vier Zentimeter tiefer hing, als auf der rechten Fahrzeugseite.
In langsamer Fahrt wurde der Pferdetransport unter Polizeibegleitung der nächsten geeigneten Fahrzeugwaage in Bad Hersfeld zugeführt und verwogen. Der Verdacht der Überladung bestätigte sich hier deutlich. Anstatt der maximal zulässigen 7.490 kg, betrug das ermittelte Gesamtgewicht des LKW hier 9.020 kg. Die Weiterfahrt musste unmittelbar untersagt werden.
Durch diese Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des LKW und dessen, wie beschrieben stark linkslastige Beladung, waren hierbei die technischen Auswirkungen auf Fahrstabilität, Lenk- und Bremsverhalten des LKW so gravierend, dass an eine Weiterfahrt im vorgefundenen Kontrollzustand nicht zu denken war. Bereits ein plötzliches Ausweichmanöver, eine enge Kurvenfahrt oder eine stärkere Bremsung des LKW, hätten zu einem schweren Verkehrsunfall führen können. Somit bestand hier nicht nur eine gegenwärtige Gefahr für das Tierwohl, auch andere Verkehrsteilnehmer und die beiden Fahrer selbst, waren durch die geschilderten Verstöße konkret gefährdet.
Nach einer leider nicht vermeidbaren Wartezeit für die fünf Pferde, wurden im Anschluss an die Kontrolle, zwei der Tiere auf ein herangeführtes zweites Tiertransportfahrzeug umgeladen. Die auf dem LKW verbliebenen drei Pferde konnten so umverteilt werden, dass die vorherige Schieflage des Transportes beseitigt wurde. Gegen die Zweifahrer-Besatzung des LKW und gegen den Eigentümer der Pferde, der gleichzeitig Halter des LKW war, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Jeder der drei Betroffenen wird deshalb mit nicht unerheblichen Bußgeldern und mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg zu rechnen haben.
Bei drei weiteren Tiertransporten wurden seitens der Veterinärbehörde teils gebührenpflichtige Verwarnungen, u.a. wegen nicht mitgeführten, bzw. mangelhaft geführten Transportdokumenten, ausgesprochen.
Als Fazit dieses erneuten gemeinsamen Kontrolltages bleibt anzuführen, dass einmal mehr keine schwerwiegenden Verstöße mit unmittelbarer Tierschutzrelevanz festzustellen waren. In Sachen Tierschutz ein durchaus positives Resümee. Festzustellen bleibt auch, dass bei den an diesem Tag kontrollierten, regionalen Tiertransportunternehmen, keine oder nur geringfügige Verfehlungen zu verzeichnen waren. Vielleicht kommt hierin auch der, im gesamten osthessischen Bereich seit Jahren anhaltend vergleichsweise hohe Kontrolldruck im Tiertransportsektor, zum Ausdruck.
Das Negativbeispiel des gestoppten Pferdetransportes untermauert jedoch gleichzeitig ein weiterhin bestehendes Kontrollbedürfnis auch und gerade im Bereich von Tiertransporten.