Rhein-Neckar-Kreis – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes
Stadt Weinheim
130 Urnen stehen bereit
Stadt gibt auf alle Fragen zu den Kommunalwahlen am 26. Mai – Antworten
auch im Internet – 205 Kandidaten für den Gemeinderat
Weinheim. Eine Kommunalwahl ist für eine Stadtverwaltung, egal in welchem Bundesland eine große Herausforderung. Durch das personalisierte Verhältniswahlsystem wird den Wählern ein großer Spielraum eingeräumt, ihre Stimmen zu vergeben. Die Kommunalwahl setzt sich zusammen aus der Gemeinderats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahl. Allein die Gemeinderatswahl beinhaltet in Weinheim sieben Wahlvorschläge mit insgesamt 205 aufgestellten Kandidaten.
Seit Wochen laufen die Vorbereitungen im Wahlbüro unter dem Leiter von Markus Böhm auf Hochtouren. Er leitet im Weinheimer Rathaus das Bürger- und Ordnungsamt und ist
zudem mit der Organisation und Durchführung der Europa- und Kommunalwahl beauftragt. Am 26.05.2019 um Punkt 8 Uhr werden alle 51 Wahllokale geöffnet, wofür rund 460 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt sind, die vorher eine Schulung besuchten. Es stehen 130 Urnen bereit. Neben dem Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes haben vor allem seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Wahlteams dafür gesorgt, dass alles am Wahlsonntag reibungslos verläuft. Die Stadtverwaltung Weinheim gibt noch einige Tipps und Hinweise, um am Wahlsonntag Missverständnisse oder gar ungültige Stimmabgaben zu vermeiden.
zudem mit der Organisation und Durchführung der Europa- und Kommunalwahl beauftragt. Am 26.05.2019 um Punkt 8 Uhr werden alle 51 Wahllokale geöffnet, wofür rund 460 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eingeteilt sind, die vorher eine Schulung besuchten. Es stehen 130 Urnen bereit. Neben dem Amtsleiter des Bürger- und Ordnungsamtes haben vor allem seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seines Wahlteams dafür gesorgt, dass alles am Wahlsonntag reibungslos verläuft. Die Stadtverwaltung Weinheim gibt noch einige Tipps und Hinweise, um am Wahlsonntag Missverständnisse oder gar ungültige Stimmabgaben zu vermeiden.
Auf die Räder, fertig, los!
Weinheim. Ab Samstag, 18. Mai, gilt es: Weinheim beteiligt sich wieder als fahrradaktive Kommune im Rhein-Neckar-Kreis an der Aktion „Stadtradeln“ – jeder einzelne sammelt in Teams von diesem Tag an drei Wochen lang bis zum 7. Juni, Fahrradkilometer, vermeidet möglichst Autofahrten und senkt damit den CO2-Ausstoß. Am Donnerstagabend trafen sich einige besonders motivierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum symbolischen Auftakt-Gruppenfoto am Rathaus.
Oberbürgermeister Manuel Just und Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, die sich beide am Stadtradeln beteiligen, begrüßten die Mitstreiterinnen und Mitstreiter und bedankten sich für die Teilnahme, die ein Symbol sei für eine klimafreundliche Kommune und eine moderne Mobilität. OB Just erinnerte auch augenzwinkernd, dass Weinheim ja einen Titel zu verteidigen hat, nachdem die Stadt im vergangenen Jahr die Wertung der Kommunen mit bis zu 50 000 Einwohnern gewonnen hat.
2018 hatten aus und für Weinheim sage und schreibe 341 Akteure in 17 Teams 65 661 Kilometer zusammengestrampelt – das entsprach einer CO-2-Vermeidung von rund neun Tonnen. Weinheims Pressesprecher Roland Kern, der die Stadtradel-Aktion lokal organisiert, konnte berichten, dass jetzt schon vor dem ersten Tag mehr als 300 Akteure online registriert waren. Der Rekord des vergangenen Jahres könnte also gebrochen werden.
Anmelden und Kilometer eintragen kann man noch bis eine Woche nach dem Zeitraum. Die Stadt lobt für den besten Verein und für die beste Schule wieder Preise aus.
Ein besonderer Gast hat sich übrigens für das Weinheimer Rathaus-Team der Stadtverwaltung eingetragen: der in Weinheim wohnende Erste Landesbeamte Joachim Bauer, der Stellvertretende Landrat. Auch seine Umdrehungen zählen für Weinheim.
Infos und Anmeldungen unter www.stadtradeln.de/weinheim.
„Hintere Mult“ ist „entscheidungsreif“
OB Manuel Just will über das Gewerbegebiet am Mittwoch, 22. Mai, im Gemeinderat abstimmen lassen
Weinheim. Die Entscheidung über eine Gewerbeentwicklung im Gebiet „Hintere Mult“ soll noch vor der Kommunalwahl und vom aktuellen Gemeinderat in der nächsten öffentlichen Sitzung am Mittwoch, 22. Mai, getroffen werden. Das hat jetzt der neue Weinheimer Oberbürgermeister Manuel Just bekräftigt. Bei einer fundierten und ausgiebigen Debatte in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Technik und Umwelt (ATU) sei er, so Just, in seiner Einschätzung bestärkt worden, nach der eine Entscheidung über die Gewerbeentwicklung „reif, wenn nicht sogar überreif ist“. In dieser Bewertung liegt Just auf einer Linie mit einem Ersten Bürgermeister Dr. Torsten Fetzner, der sich ebenfalls klar für eine Beschlussfassung am 22. Mai aussprach. „Aus fachlicher Sicht ist die Entscheidung jetzt reif, alle Bedenken wurden im Verfahren geprüft und abgewogen“, betonte Fetzner und verwies darauf, dass der Aufstellungsbeschluss bereits vor zwei Jahren getroffen worden ist. Seither gab es rund ein halbes Dutzend öffentlicher Gremiensitzungen, ein Hearing und kürzlich ein Fraktionsgespräch mit den betroffenen Landwirten, das sehr konstruktiv gelaufen sei. Für Manuel Just ist klar: „Dieser Gemeinderat, der am 22. Mai entscheidet, hat das Verfahren nun zwei Jahre lang sehr intensiv begleitet und sollte deshalb auch entscheiden.“ Außerdem könne er nicht erkennen, dass es in der Diskussion in jüngster Zeit neue Erkenntnisse gegeben habe. „Die Argumente sind ausgetauscht“, findet der OB. Von einem „Schnellschuss“ könne dabei wirklich nicht die Rede sein. Bereits vor der Ausweisung im Flächennutzungsplan im Jahr 2004 sei über die Hintere Mult bereits diskutiert worden. Schon damals habe sich eine klare Mehrheit für eine Entwicklung gebildet. Bei einer Verschiebung der Entscheidung bis nach der Kommunalwahl müsste man eine Verzögerung von drei bis vier Monaten einkalkulieren, warnte der OB. Diese Verzögerung wolle er nicht unterstützen, angesichts eines „hinterlegten Erweiterungs-Interesses von Unternehmen und dem berechtigen Wunsch, Arbeitsplätze zu erhalten und neue zu schaffen“. Just erinnerte an seine Äußerungen im OB-Wahlkampf, in dem er bereits ein Gewerbegebiet „Hintere Mult“ als „gesetzt“ bezeichnet hatte. „Denn dafür gab es im Gemeinderat im kompletten Verfahrensablauf immer eine klare Mehrheit“, begründete er. Weiterhin halte er an einer – ebenso im Wahlkampf angesprochenen – Zukunftswerkstatt fest, „allerdings für die Entwicklung nach der Hinteren Mult“. Eine solche Zukunftswerkstatt müsse sorgfältig vorbereitet sein und sollte jetzt nicht unter dem Zeitdruck eines bereits weit fortgeschrittenen Verfahrens übers Knie gebrochen werden. Grundsätzlich sei er sich der Verantwortung solcher Entscheidungen und der Notwendigkeit einer Abwägung bewusst, betonte Just. „Wir müssen wissen, dass wir uns auf der Zielgeraden des Flächenverbrauchs befinden, hier in Weinheim und anderswo.“
Hungerberg in Laudenbach soll frei geräumt werden
Blühende Bergstraße: Helfer für Landschaftspflegeaktion am 25. Mai gesucht Am Samstag, den 25. Mai, findet erneut ein Landschaftspflegeeinsatz der Aktionsgruppe Laudenbach des Vereins „Blühende Bergstraße“ (vormals ILEK) statt. Treffpunkt der Aktiven ist um 9.00 Uhr am Parkplatz Ecke Hauptstraße (B 3) / Kirchstraße für die gemeinsame Anfahrt zum Einsatzort im Hungerberg. Eine Gruppe von Helfern aus den örtlichen Gemeinderats-Fraktionen hat sich bereits vorab bereit erklärt die Pflegemaßnahme tatkräftig zu unterstützen.
Die Gemeinde Laudenbach bittet daher zusammen mit dem Verein „Blühende Bergstraße“ alle Freunde der „Blühenden Bergstraße“, bei der Aktion mit anzupacken. Die örtliche Aktionsgruppe freut sich über jede helfende Hand. Auf dem betreffenden Grundstück im Gewann Hungerberg sollen Reisig und Altholz eingesammelt und die Reste einer alten Hütte sowie Unrat über einen Anhänger abtransportiert werden. Sobald die Arbeiten auf dem Grundstück durchgeführt sind und es somit wieder frei zugänglich ist, sollen hier die Ziegen von Jens Klemm die künftige Hauptarbeit leisten. Bereits seit dem letzten Jahr wurde durch Beweidung schon ein ordentlicher Pflegefortschritt im Gewann Hungerberg erreicht. Langfristig ist das Ziel, am Unterhang des Hungerbergs wieder zusammenhängende Weideflächen und Streuobstwiesen zu entwickeln. Dies würde auch Vorteile für die umgebenden Weinberge und Gärten bringen und trägt zur Minderung des Wilddrucks bei.
Mit den Pflegeaktionen möchten die Gemeinde Laudenbach und der Verein „Blühende Bergstraße“ das Bürgerengagement fördern und weitere Aktive für eine starke Aktionsgruppe gewinnen, die auch mit eigenen Ideen und Anstößen die Umsetzung des Gesamt-Projektes erfolgreich voranbringen. Der Verein „Blühende Bergstraße“ wurde vor kurzem gegründet und übernimmt nun die Trägerschaft für das ILEK-Projekt. Wer bei dieser Aktion mithelfen möchte oder sich für den Verein und die Aktionsgruppe interessiert, wird gebeten, sich mit dem Projektmanagement unter der Tel.-Nummer 06201-2595890 in Verbindung zu setzen. Anmeldungen für die Aktion sind gewünscht, damit ausreichend Geräte, Getränke und ein Imbiss bereitgestellt werden können.
Stadt Sinsheim
Mein Vetter, der Räuber
Autorenlesung mit Werner Becker Zwölf Einbrüche und Diebstähle, vier Straßenraube und ein Raubmord wurden Friedrich Philipp Schütz, besser bekannt als Mannefriedrich, zur Last gelegt. Ein Räuberleben vor 200 Jahren war aber oft weit entfernt von der romantischen Vorstellung des schneidigen Räuberhauptmanns und seinen Kumpanen. Wie wurde man zum Gesetzlosen und was bedeutete das Vagabundenleben? Der Autor Werner Becker, ein entfernter Verwandter des armen Teufels, zeichnet nicht nur die Biographie eines einfachen Lebens im 19. Jahrhundert. Ob Räubernamen, Steckbriefe oder Verhörprotokolle – mit viel Feingefühl und auch Humor nimmt er den Leser und Zuhörer auf eine spannende Zeitreise in die Vergangenheit. Veranstalter: Stadtmuseum Sinsheim und Buchhandlung Doll
Eintritt: Vorverkauf 6,00 € / Abendkasse 7,00 € Vorverkauf: Buchhandlung Doll, Bücherland, Bürgerbüro der Stadtverwaltung
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Der Wahlsonntag und die Zähltage danach:
Kreistags-Wahlsystem kompliziert, aber sehr gerecht
Landrat Stefan Dallinger: „Wählen – wer es macht, hat die Macht!“
Manche Bürgerinnen und Bürger scheuen sich vor Kommunalwahlen, weil das Wahlsystem in Baden-Württemberg relativ kompliziert zu sein scheint. Tatsächlich ist es nicht immer gleich auf den ersten Blick zu durchschauen, dafür bietet die mit der Möglichkeit zu kumulieren und zu panaschieren nicht ganz einfache Stimmabgabe aber ein Maximum Möglichkeiten, der wirklich ganz persönlichen Wahlpräferenz Ausdruck zu geben. Die Einteilung des Kreisgebietes in Wahlkreise sowie die dadurch bedingte Sitzzuteilung ermöglichen zudem „eine gewisse Basisdemokratie“, stellt der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises, Stefan Dallinger, fest, der zur Wahlteilnahme auffordert, denn „nur wer es macht, hat die Macht!“
Und nur wer es richtig macht, dessen Stimmen werden gezählt, möchte man ergänzen. Die erste Voraussetzung, es richtig zu machen, ist zur Wahl zu gehen oder rechtzeitig Briefwahl zu beantragen. Wie schon bei der vorangegangenen Wahl 2014 können auch schon alle 16- und 17-jährigen Kreiseinwohnerinnen und Kreiseinwohner ihre Stimmen abgeben. Dazu müssen sie, wie alle anderen Wahlberechtigten, seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen sowie Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes sein oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen.
Wie viele Kreisräte sind zu wählen?
Alle fünf Jahre, solange läuft eine Amtszeit, sind die Kreisrätinnen und Kreisräte zu wählen. Ihre Zahl im Kreistag richtet sich nach der Einwohnerzahl der Landkreise, für den über 545.000 Einwohner zählenden Rhein-Neckar-Kreis beträgt sie deshalb mindestens 88 Kreisräte. Diese Zahl kann sich durch Ausgleichsmandate auf maximal 105 erhöhen.
Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis durch Kreistagsbeschluss in 16 Wahlkreise aufgeteilt. Die Einwohnerzahl der Gemeinden in den jeweiligen Wahlkreisen bestimmt, wie viele Sitze auf den Wahlkreis entfallen. Damit sind alle Räume des Landkreises angemessen im Kreistag repräsentiert. 2019 variiert diese Zahl zwischen vier und acht, so viele Stimmen hat der Wahlberechtigte im Wahlkreis denn auch zu vergeben.
Wie werden die Stimmen abgegeben?
Wie bei der Gemeinderatswahl kann man kumulieren und panaschieren. Im Klartext heißt das, dass der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben kann und dass er an Bewerber verschiedener Listen Stimmen vergeben darf – man ist also nicht an die Bewerber einer einzigen Partei oder Wählervereinigung gebunden. Dies kann dadurch geschehen, dass man die Namen der Bewerber auf verschiedenen Stimmzetteln kennzeichnet und diese dann gemeinsam abgibt. Dabei muss man aufpassen, dass man insgesamt nicht mehr Stimmen vergibt, als Kreisräte zu wählen sind. Wer mag, kann eine Liste unverändert abgeben. Dann erhalten die Bewerber dieser Liste von oben herab gezählt jeweils eine Stimme – natürlich nur so viele, wie Stimmen zu vergeben sind.
Wie wird ausgezählt?
Bei der Sitzverteilung werden die Sitze zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem Verhältnis der auf die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen Gesamtstimmen vergeben. Dabei kommen innerhalb der einzelnen Wahlvorschläge die Bewerber zum Zuge, die die meisten Stimmen erhalten haben (Direktmandate).
In einem zweiten Schritt erfolgt noch ein Ausgleich auf Kreisebene, um kleineren Gruppierungen, die keine Direktmandate erringen konnten, eine Chance zu geben. Da in jedem Wahlkreis aber unterschiedlich viele Stimmen zu vergeben sind, müssen die abgegebenen Stimmen „gleichwertig“ gemacht werden. Diese Gleichwertigkeit erreicht man dadurch, dass man die von jeder Partei oder Wählervereinigung erreichten Stimmenzahlen durch die Zahl der zu besetzenden Sitze teilt, also sie so rechnet, als ob jeder Wähler nur eine Stimme gehabt hätte. Diese gleichwertigen Stimmen auf Kreisebene zusammengezählt ergeben, wie viele Sitze im gesamten Landkreis nach dem Stimmenverhältnis auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen müssten. Die Wahlvorschläge erhalten dann solange Sitze zugeteilt, bis die Sitzverteilung auf Kreisebene dem Verhältnis der erreichten Stimmenzahl entspricht (Ausgleichsmandate) oder bis die Höchstzahl 105 erreicht ist. Die Sitze, die ein Wahlvorschlag durch Direktmandate in den Wahlkreisen erhalten hat, bleiben ihm auch dann erhalten, wenn ihm beim Verhältnisausgleich eigentlich weniger Sitze zugestanden hätten.
Da zuerst die Europawahl, als zweites die Gemeinderatswahlen und als drittes die Kreistagswahlen vor Ort ausgezählt werden, steht das Kreistagswahlergebnis natürlich noch nicht am Wahlabend fest. Wenn die Wahlausschüsse am Montag oder Dienstag die Bezirke für die Kreistagswahl ausgezählt haben, werden sie an den Rhein-Neckar-Kreis gemeldet, der dann das Ergebnis zusammenführen und das vorläufige Gesamtergebnis wohl am 5. Juni 2019 feststellen wird.