Matsch – Wegen den länger dauernden Bauarbeiten für den innerörtlichen Hochwasserschutz im Ortskern von Malsch und dem zu Grunde liegenden Umleitungskonzept, aber auch in Folge der neuen Rechtsprechung zum Lärmschutz an Hauptverkehrsstraßen hat das Landratsamt Karlsruhe im Einvernehmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zwischen der Einmündung „Am Federbach“ beim Kreisverkehr L607 / L608 und der Muggensturmer Straße 80 ganztägig eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet.
Die Straßenverkehrsbehörde trägt damit dem Umstand Rechnung, dass es während der Bauarbeiten zu Verkehrsverlagerungen auf die L607/Muggensturmer Straße kommt und an mehreren Stellen Überschreitungen der Lärmrichtwerte nachgewiesen wurden. Damit wird die Lärmsituation und damit die Lebensqualität für die Anwohner verbessert. Ende Mai wird die entsprechende Beschilderung angebracht.
Nach Abschluss der Bauarbeiten werden erneut Verkehrszählungen durchgeführt. Diese sollen Aufschluss geben, ob die dann wieder „normale“ Verkehrsbelastung die Ausweitung der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung rechtfertigt. Aus diesem Grund ist die aktuelle Anordnung zunächst bis zum 31.03.2021 befristet.