Friedberg Wetteraukreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Geldautomatensprengung in Friedberg
(ots) – Erstmeldung – Ein lauter Knall riss die Anwohner der Bismarckstraße und Umgebung am Dienstag gegen 3.10 Uhr aus dem Schlaf. In den Räumen eines Bankinstituts loderten Flammen. Offenbar war der Geldausgabeautomat gesprengt. Zugriff auf das Geld gelang den Tätern jedoch nicht.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen blieben bislang erfolglos. Die Feuerwehr löschte den Brand. Die Höhe des Sachschadens an Inventar und Gebäude stehen bislang nicht fest.
Ergänzungsmeldung – Sprengung Geldautomat:
Ergänzend zu den bereits im Laufe des Vormittags bekannt gegebenen Details der Sprengung eines Geldautomaten in einem Bankinstitut in der Bismarckstraße in Friedberg, gibt es keine neuen Hinweise auf den oder die Täter. Durch die Explosion entstand ein Schaden am Inventar der Bank von ca. 20.000 Euro. Das Wohn- und Geschäftsgebäude war zur Tatzeit offenbar unbewohnt. Die Polizei Friedberg, Tel.: 06031/601-0 bittet weiterhin um Hinweise aus der Bevölkerung zu diesem Fall im Besonderen und gibt folgende Hinweise im Allgemeinen:
Auch Sie können helfen:
Aufgrund des vermehrten Sprengens von Geldautomaten, auch in anderen Bundesländern, wurde im Hessischen Landeskriminalamt eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, die sich ausschließlich mit diesem Phänomen beschäftigt. Die erfahrenen Ermittlerinnen und Ermittler, die gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main sowie mit Unterstützung aller hessischen Polizeipräsidien agieren, haben bereits jetzt große Fortschritte erzielt. So liegen mittlerweile belastbare polizeiliche Erkenntnisse vor, dass die Straftäter für die Begehung dieser Delikte aus umliegenden Ländern anreisen und sich direkt nach der begangenen Tat mithilfe hochmotorisierter Fahrzeuge, rücksichtsloser und für Dritte sehr gefährlicher Fahrweise wieder ins Ausland absetzen.
Das Hessische Landeskriminalamt bittet Sie deshalb im Rahmen Ihrer Bankgeschäfte grundsätzlich auf verdächtiges Verhalten von Personen zu achten. Nach polizeilichen Erkenntnissen werden die späteren Ziele im Vorfeld ausgekundschaftet. Die Täter betreten die Räumlichkeiten, schauen sich die Gegebenheiten an, fertigen Bilder oder Videos und verlassen die Örtlichkeit, ohne ein Bankgeschäft getätigt zu haben. In dieser sogenannten „Vortatphase“ bewegen sich die Täter recht unauffällig. Für die eigentliche Tatbegehung werden neben hochmotorisierten auch unauffällige Kraftfahrzeuge (Mittelklassewagen, Kleintransporter, etc.), oder auch Motorroller genutzt. Sollten Sie solche Auffälligkeiten feststellen, informieren Sie direkt die Polizei unter der 110 und sprechen Sie die Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen der jeweiligen Bank oder Sparkasse an. Sofern es möglich ist, versuchen Sie sich Details zu merken. Für die Polizei ist jeder Hinweis wichtig. Auch mit vermeintlich unwichtigen Details, wie z.B. das Aussehen der Personen oder welche Sprache gesprochen wurde, können Sie uns helfen, diese rücksichtslosen Straftäter zu ergreifen. Treten Sie jedoch niemals an verdächtige Personen heran! Rufen Sie umgehend die Polizei unter der 110!
Sollten Sie Zeuge einer Geldautomatensprengung werden, bringen Sie sich direkt in Sicherheit und rufen Sie die Polizei. Betreten Sie nach einer solchen Tat niemals die Räumlichkeiten, in denen es zur Explosion gekommen ist! Sie bringen sich hierdurch in Gefahr. Weiterhin ist es für die Arbeit der Polizei sehr wichtig, den Tatort unverändert vorzufinden und untersuchen zu können. Sollten Sie im Zusammenhang mit der Sprengung verdächtige Personen wahrnehmen, achten Sie auf Details. Die Anzahl der beteiligten Personen, die Kleidung oder die Sprache sind wichtige Hinweise für unsere Ermittlerinnen und Ermittler. Auch das Fluchtfahrzeug sowie die Fluchtrichtung der Täter sind von großer Bedeutung für einen Ermittlungserfolg. Zeugen, die, ohne sich selbst in Gefahr gebracht zu haben, Fluchtphasen mit dem Smartphone aufgenommen haben, gaben der Polizei bereits wertvolle Hinweise.
Reichelsheim: Der Freiwillige Polizeidienst – Interessenten gesucht
(ots) – Präsenz und Bürgernähe, dafür stehen die Polizeihelfer, die sich ehrenamtlich in ihren Kommunen engagieren. Sie sind speziell ausgebildete Ansprechpartner in vielerlei Fragen und steigern durch ihre Anwesenheit auf den Straßen der Kommunen das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung erheblich. Bad Nauheim, Bad Vilbel, Karben und Rosbach haben in der Wetterau den Freiwilligen Polizeidienst bereits seit einiger Zeit eingerichtet. Nun werden auch für Reichelsheim Interessenten gesucht, die dieses Ehrenamt unterstützen möchten.
Die neuen Polizeihelfer sollen noch in diesem Jahr für ihren Dienst in der Gemeinde Reichelsheim ausgebildet werden. Auch für Städte Rosbach, Bad Nauheim und Bad Vilbel wird noch Verstärkung für die bestehenden Teams gesucht. Wer sich vorstellen kann mit seinem Engagement einen aktiven Beitrag für mehr Sicherheit in den Städten und Gemeinden zu leisten, der sollte sich bewerben.
Der Freiwillige Polizeidienst ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Polizeihelfer stehen den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner im öffentlichen Raum zu Verfügung und werden von der Polizei in Absprache mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde eingesetzt. Die Polizeihelfer gehen beispielsweise an Bahnhofsvorplätzen, in Fußgängerzonen, im Umfeld von Schulen und bei Veranstaltungen auf Fußstreife und stehen dort den Menschen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft, sich über das normale Maß hinaus in seiner Freizeit gesellschaftlich engagieren zu wollen. Dafür erhalten die Polizeihelfer eine Aufwandsentschädigung von den Kommunen.
Bewerben kann sich jeder, der zwischen 18 und 65 Jahre alt ist und sich gesundheitlich in der Lage fühlt, solche Aufgaben zu erfüllen. Ein Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung werden vorausgesetzt. Dabei ist die Tätigkeit nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden. Die deutsche Sprache sollten Bewerber jedoch in Wort und Schrift beherrschen.
Zudem sollten sie bereit sein, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten.
Bevor die Helfer in das neue Ehrenamt einsteigen, werden sie in einem 50 Unterrichtsstunden umfassenden Programm für ihren Einsatz geschult. Neben rechtlichen Themen geht es dabei um den eigenen Schutz bei Einsätzen, psychologische und taktische Grundlangen beim Vorgehen als Polizeihelfer und die Handhabung der Einsatzmittel.
Ausgerüstet werden die Helfer für ihre Einsätze mit einer blauen Uniform, einem Pfefferspray und
einem Handy.
Jede Polizeihelferin und jeder Polizeihelfer kann maximal 20 Stunden im Monat eingesetzt werden, wobei es für jede Stunde eine Aufwandsentschädigung von aktuell 7 Euro gibt. Sie stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Ausbildung und Einsatzzeiten finden nur nach Vereinbarung innerhalb ihrer arbeitsfreien Zeit statt.
Beim Freiwilligen Polizeidienst handelt es sich um eine ehrenamtliche Aufgabe, nicht um ein Beschäftigungsverhältnis!
Interessierte können sich bei Polizeihauptkommissarin Elke Engel, Polizeipräsidium Mittelhessen, Polizeidirektion Wetterau, Grüner Weg 3, 61169 Friedberg, Tel.: 06031-601-110, bewerben und informieren. Auch eine Bewerbung per Mail an pd-wetterau.ppmh@polizei.hessen.de ist möglich.
Zudem stehen die jeweiligen Kommunen für Fragen zur Verfügung und nehmen Bewerbungen gerne entgegen.