Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland feierlich verkündet. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai 1949 trat es in Kraft. Das Grundgesetz ist die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland und steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen.
Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte ausgearbeitet und genehmigt. Es ist unterteilt in die Absätze Grundrechte, grundrechtsgleiche Rechte und Staatsorganisationsrechts.
Artikel 1, Absatz 1 lautet: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Von diesem Grundrecht abgeleitet sind die zentralen Prinzipien Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialstaatliche Verfasstheit.
Anlässlich des Jahrestags „70 Jahre Grundgesetz“ werden viele Festveranstaltungen durchgeführt. Bundespräsident Steinmeier empfängt Gäste im Schloss Bellevue. In Karlsruhe wird das VerfassungsFEST gefeiert. Auch in anderen Städten wird heute gefeiert. FÜR die Demokratie, ein Bekenntnis zu unserem Land.