Neustadt: Aus der Stadtratssitzung vom Dienstag, 21.05.2019

Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)
Symbolbild Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Reinhard Schnell)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 21.05.2019 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung mit Kostenübernahmeangelegenheiten und Vergabeangelegenheiten, sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung mit Grundstücksangelegenheiten beschäftigt.

Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit

Der Stadtrat stimmt der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus Investitionstätigkeit zu. Der Haushalt 2018 umfasste insgesamt inklusive des Nachtragshaushaltes Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 15.393.830 EUR.

Nach § 17 Abs. 2 GemHVO bleiben diese grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck bestehen und können damit in das Folgejahr übertragen werden. Die erforderlichen Übertragungen werden von den bewirtschaftenden Dienststellen beantragt und von der Abteilung Kämmerei geprüft.

Für das Jahr 2018 werden Auszahlungsermächtigungen im Umfang von 10.526.839,57 EUR in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Insgesamt beläuft sich die Summe der Ermächtigungsübertragungen aus den Haushaltsjahren 2012 bis 2018 auf 22.530.679,00 EUR (Stand 2017: 25.092.140 EUR).

Die Haushaltsatzung 2018 sieht zur Finanzierung von Investitionen eine von der ADD genehmigte Kreditaufnahme in Höhe von maximal 5.359.455 EUR vor. Diese ist nach § 103 Abs. 3 GemO in das Haushaltsfolgejahr übertragbar. Zur Finanzierung der zu übertragenden Auszahlungsermächtigungen ist nach vorläufiger Feststellung eine Kreditaufnahme in Höhe von 4.390.000 EUR erforderlich. In diesem Umfang wird von der gesetzlichen Übertragungsmöglichkeit Gebrauch gemacht. Die endgültige Feststellung der erforderlichen Kreditmittel erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses 2018.

Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Beschluss über die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO

Der Stadtrat stimmt dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Beschluss über die Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 GemO zu und wird wie folgt festgestellt:

a. die Bilanz zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 516.004.908,68 €, mit einem Eigenkapital in Höhe von 200.940.549,20 €,

b. die Ergebnisrechnung zum 31.12.2015 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.872.184,26 €,

c. die Finanzrechnung zum 31.12.2015 mit einem Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 245.580,06 €.

Der Stadtrat erteilt dem damaligen Oberbürgermeister Hans Georg Löffler und den Beigeordneten Waltraud Blarr, Dieter Klohr, Georg Krist, sowie Ingo Röthlingshöfer die Entlastung für das Jahr 2015 gemäß § 114 Abs. 1 GemO.

Der Rechnungsprüfungsausschuss und die Stabsstelle Rechnungsprüfung haben den Jahresabschluss 2015 einschließlich seiner Bestandteile und Anlagen geprüft und das Ergebnis der Prüfung jeweils in einem Prüfungsbericht zusammengefasst. Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit den bei den Prüfungen gewonnenen Erkenntnissen und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln wegen Ausbau des landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftsweges „Bähnelweg“ in der Gemarkung Duttweiler

Der Stadtrat stimmt der Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln wegen des Ausbaus des landwirtschaftlichen Hauptwirtschaftsweges „Bähnelweg“ in der Gemarkung Duttweiler in Höhe von 32.500 Euro zu.

Die Mittel werden benötigt, um in der Gemarkung Duttweiler den erforderlichen Ausbau des Hauptwirtschaftsweg „Bähnelweg“ (Flurstücknummern 3149/2 und 3356/1) auf einer Länge von ca. 435 m durchzuführen.

Bei dem Wirtschaftsweg handelt es sich um einen hydraulisch gebundenen Fahrweg (Betonstraße), der auch Teil des Kraut-und-Rüben-Radweges ist. Der Weg ist im südlichen Bereich in einem desolaten Zustand. Die Trasse ist teilweise stark mit Quer- und Längsrissen versehen, die Betonplatten weisen ein unterschiedliches Höhenniveau auf. Der Ausbau führt neben der Verkehrssicherung auch zur Erhöhung der Tragfähigkeit. Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz (DLR) führt in der Gemarkung Duttweiler derzeit ein Flurbereinigungsverfahren durch. Die Planung, Baugenehmigung und Bauausführung des Wirtschaftsweges wird innerhalb des Flurbereinigungsverfahrens erfolgen. Bei einer notwendigen Ausbaulänge von ca. 435 m betragen die geplanten Gesamtkosten ca. 130.000 €. Bei einer Förderung von 75 % fallen Eigenleistungen in Höhe von 32.500 € an. Da der Weg nicht im räumlichen Zusammenhang mit der Flurbereinigung steht, sind die Eigenleistungen nicht von der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung, sondern von der Stadt Neustadt an der Weinstraße zu finanzieren.

Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln zur Beschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges gemäß dem beschlossenen Fahrzeugkonzept

Der Stadtrat stimmt der Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln zur Beschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges gemäß des beschlossenen Fahrzeugkonzeptes für die Freiwillige Feuerwehr zu. Die Kosten betragen 125.000,00 Euro.

Auf dem Produktkonto stehen derzeit 300.000,00 € zur Beschaffung eines Großtanklöschfahrzeuges bereit. Das Fahrzeug soll ein Tanklöschfahrzeug aus dem Jahre 1986 ersetzen. Das Fahrzeug wurde inzwischen konzipiert, der Entwurf des Leistungsverzeichnisses ist fertig gestellt und die Arbeiten an der Wertungsmatrix laufen. Nach umfangreichen Markterkundungen mittels Informationsangeboten kommt die Stadtverwaltung zu dem Ergebnis, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht ausreichen, um das Fahrzeug zu beschaffen. Trotz Übernahme alter Ausrüstungsgegenstände rechnet die Stadtverwaltung im Ergebnis, nach unserer Markterkundung, mit einem Gesamtpreis von etwa 425.000,00 Euro.

Stand des Projekts StadtGrün naturnah und Verabschiedung einer Biodiversitätsstrategie

Der Stadtrat wird über die geplante Biodiversitätsstrategie als integrierten Bestandteil des Labeling-Verfahrens StadtGrün naturnah informiert.

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße ist auf Grund eines Stadtratsbeschlusses seit März 2015 Mitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“. Um das Bündnisziel der Förderung der Biodiversität/Artenvielfalt umzusetzen, hat sich Neustadt um die Teilnahme an dem, im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt durch das Bundesamt für Naturschutz finanziell geförderte, Labeling-Verfahren „StadtGrün naturnah“ beworben und konnte sich als eine von 15 Kommunen in einem Bewerberfeld von 51 Kommunen durchsetzen. Das Label „StadtGrün naturnah“ unterstützt Kommunen nicht nur dabei, attraktive Lebensräume für Mensch und Natur zu schaffen. Es zeichnet auch vorbildliches Engagement in Sachen naturnahe Grünflächengestaltung aus und macht dies bundesweit sichtbar. Ziel ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die Förderung der Biodiversität durch entsprechende naturnahe Flächengestaltung im öffentlichen und privaten Raum zu begeistern.
Die Biodiversitätsstrategie soll, nach detaillierten Beratungen im Umwelt- und Bauausschuss, in einer der kommenden Stadtratsitzungen beschlossen werden

Unterrichtung des Stadtrates gem. § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat im Jahr 2018 folgende Verträge abgeschlossen, über die der Stadtrat unterrichtet wurde:

  • VOL-Vertrag zur Baumpflege und Baumfällarbeiten in Neustadter Flur zu Verkehrssicherungsmaßnahmen in Höhe von ca. 59.194,41 Euro
  • Restzahlungen für Architektenleistungen Planung Neubau Gewerbegebäude Bahnhof in Höhe von 135.900,00 €
  • Restzahlungen für Architektenleistungen Gebäude und Freifläche Schlachthofstraße 73 in Höhe von 58.594 Euro

Bebauungsplan „Westlich des Mußbacher Bahnhofs„ im Ortsbezirk Mußbach – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB

Der Stadtrat beschließt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange über die Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfs „Westlich des Mußbacher Bahnhofs“ im Ortsbezirk Mußbach gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB.

Westlich des Mußbacher Bahnhofs liegen aufgegebene, ehemals gewerblich genutzte Grundstücke im Umfang von ca. 1,5 ha Fläche. Etwa 30% der Fläche entfällt auf das Gelände des ehemaligen Raiffeisen-Warenlagers, welches sich im Eigentum der VR Bank Mittelhaardt befindet.
Die übrigen etwa 70% der Fläche gehören der Stadt Neustadt an der Weinstraße. Die Grundstücke wurden seinerzeit von der DB AG erworben und werden in Teilen als Parkplatz genutzt. Frühere Entwicklungsvorstellungen, im dortigen Umfeld einen neuen Feuerwehrstützpunkt zu errichten, wurden zwischenzeitlich aufgegeben.
Ein neuer Entwicklungsimpuls geht von dem Wunsch der VR Bank Mittelhaardt aus, das Raiffeisen-Warenlager abzubrechen und dort Büroflächen zu errichten. Geplant ist keine neue Filiale, sondern „Back-Office-Arbeitsplätze“, die keinen regen Kundenverkehr nach sich ziehen werden. Die Stadtverwaltung unterstützt diese Idee und konnte die VR Bank zur Mitfinanzierung des vorliegenden Bauleitplanverfahrens gewinnen.
Die städtischen Grundstücke werden vollständig mit überplant. Zentrales, gemeinsames Verfahrensziel ist die Etablierung eines Mischgebietes (MI) gemäß BauNVO. Sowohl Wohnen als auch „das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe“ sollen demnach gemäß § 6 BauNVO möglich sein.

Ziele der Planung sind insbesondere:

  • Wiedernutzung von Brachflächen im Sinne der städtischen Innenentwicklungskonzeption
  • Aufwertung des Gesamterscheinungsbildes des Bahnhaltepunktes
  • Stärkung der örtlichen Infrastruktur, z.B. durch Ansiedlung eines Ärztehauses.

Zwischenzeitlich konnte mit einem weiteren Investor (ZOAR – Evangelisches Diakoniewerk), der ein Ärztehaus und betreutes Wohnen beabsichtigt, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehöhen eine Einigung erzielt werden. Die geplanten Gebäude sollen die bestehende Bebauung im Hasenstein (Stichstraße) auf keinen Fall überragen.

Ein ausführliches Bodengutachten für die städtischen Grundstücke wurde erstellt und war Grundlage für das Entwässerungskonzept, das ein Regenrückhaltebecken im Nordteil des Geltungsbereiches vorsieht.
Da der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Innenbereich liegt, nicht größer ist als 20.000 m² und der Wiedernutzbarmachung von Flächen im Innenbereich dient, wird das Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Im Verfahren wird auf die Umweltprüfung verzichtet. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wurde im Zeitraum von 10.01.2017 – 07.02.2017 durchgeführt.

Bebauungsplan „Diakonissen-Mutterhaus“ im Ortbezirk Lachen-Speyerdorf – Aufhebung des Aufstellungsbeschluss und Einstellung des Verfahrens gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, sowie Bebauungsplan „Guckinsland-Süd“ im Ortbezirk Hambach – Aufhebung des Aufstellungsbeschluss und Einstellung des Verfahrens gemäß § 1 Abs. 8 BauGB

Der Stadtrat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses sowie die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens.

Zurzeit gibt es bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße ca. 16 aktiv laufende Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan-Teiländerungsverfahren. Einige weitere Verfahren werden seit vielen Jahren aus verschiedenen Gründen nicht mehr weiter bearbeitet. Einige der ruhenden Bebauungsplanverfahren sollen nunmehr eingestellt werden. Eine Fortführung dieser Bebauungsplan-Verfahren ist nach heutigen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll oder erforderlich. Deshalb wird der damalige Aufstellungsbeschluss aufgehoben.

Verkauf des Postareals durch die WBG: Ergebnis des Verkaufs- und Bewertungsverfahrens (Konzeptvergabe)

Auf Empfehlung von Innenstadtbeirat und Bauausschuss beschließt der Stadtrat, dem von der Jury favorisierten Bieter Sachs Real Estate GmbH auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen, des Bietergesprächs vom 05.02.2019 sowie des Angebotes / Konzeptes vom 11.03.2019 den Zuschlag für den Erwerb und die Entwicklung des Postareals zu erteilen.

Die WBG wird beauftragt – in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung – mit der Sachs Real Estate GmbH einen Kaufvertrag zu schließen, in dem der Bieter zu einer Realisierung des Projekts entsprechend dem vorgelegten Konzept verpflichtet wird.

Seit 2015 beschäftigen sich die kommunalen Gremien in regelmäßigen Abständen mit der Entwicklung des Bahnhofsumfeldes. Neben der Planung des neuen Zentralen Omnibusbahnhofes im Baufeld vor dem Bahnhof wurde dabei immer wieder die Entwicklung des Postareals, auf den Grundstücken der WBG, thematisiert. Ziel war es, dort eine Neubebauung vorzusehen, die den Platz durch eine neue Raumkante fasst. Darüber hinaus sollten zur weiteren funktionalen Aufwertung des Platzes neue gewerbliche Nutzungen aufgenommen und die am Bahnhofsvorplatz wegfallenden Stellplätze kompensiert sowie ggf. weitere öffentliche Stellplätze geschaffen werden. Die Möglichkeiten der Unterbringung eines Fahrradparkhauses sollten geprüft werden.
Die Jury empfiehlt den kommunalen Gremien klar und einstimmig, dem Angebot von Bieters Sachs Real Estate GmbH den Zuschlag zu erteilen.

Barrierefreie Radwege in der Modellregion „Tourismus für Alle „ Neustadt an der Weinstraße und Landkreis Bad Dürkheim

Der Stadtrat beschließt die Teilnahme der Stadt Neustadt an der Weinstraße am Projekt barrierefreie Radwege in der Modellregion „Tourismus für Alle“ und über die Routenführung. Die Maßnahme kann grundsätzlich mit bis zu 85 Prozent gefördert werden. Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass die zur Umsetzung des Projektes erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 800.000, verteilt über die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 eingeplant werden.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt an der Weinstraße, nach Prüfung beiliegenden Vertragsentwurfs durch die Verwaltung, abzuschließen.

Ziel ist es, eine attraktive barrierefreie Rundroute durch die Modellegion zu schaffen, diese durch die Rheinland-Pfalz-Touristik mit dem Label „Reisen für Alle“ zertifizieren zu lassen und damit in der touristischen Vermarktung der Modellregion ein weiteres Alleinstellungsmerkmal vorweisen zu können.

Im Ergebnis schlägt die Verwaltung vor, sich bei Teilnahme an dem Projekt auf die ca. 12,5 km lange Hauptroute zu konzentrieren. Die Route befindet sich überwiegend auf Mußbacher Gemarkung, weshalb der Ortsbeirat Mußbach in die Vorberatung mit einbezogen wird. Insgesamt wird damit von geschätzten Gesamtkosten von 795.000 € ausgegangen. Der dauerhafte Unterhalt der barrierefreien Radrouten kann durch das Projekt nicht gefördert werden. Diese Aufgabe obliegt dauerhaft der Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Fahrradmietsystem VRNnextbike – Sachstand und Beschlussantrag für den Vertragsabschluss mit dem VRN

Der Stadtrat beschließt die Vormerkung der erforderlichen Mittel – vorbehaltlich der Freigabe der ADD und des noch nicht vorliegenden und noch zu prüfenden Vertrages mit dem VRN – als außerplanmäßige Mittel auf das Produkt 1231 Verkehrslenkung und Regelung als Verpflichtungsermächtigung für die Haushalte 2020 bis 2025. In 2020 fallen für den Betrieb und die Erstinvestitionen 67.000 € an, in 2021 40.000 € für den Betrieb, für 2022 ff werden die restlichen Kosten der Laufzeit aufsummiert auf 118.000 €.

Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht über die zwischenzeitlich erfolgten Arbeitsschritte, das Stationskonzept sowie das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Projektes VRNnextbike zur Kenntnis.
Das Stationskonzept umfasst nach aktuellem Entwurf 17 Stationen mit insgesamt 72 Rädern. Die Kosten hierfür belaufen sich voraussichtlich auf rund 225.000 € verteilt auf die nächsten 5 Haushaltsjahre.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss eines Vertrages mit dem VRN über die Installation und Bewirtschaftung des Fahrradmietsystems VRNnextbike in der Kostenhöhe von 225.000 € und den bisher vom VRN genannten Bedingungen.

Förderung des Umbaus Kindertagesstätte „Regenbogen„ der Lebenshilfe Neustadt/Weinstraße e.V. aus Mitteln des Abresch-Vermächtnisses

Der Stadtrat beschließt die im Rahmen der Planung ausgewiesenen, ungedeckten Kosten des Umbaus und der Erweiterung der integrativen Kindertagesstätte Regenbogen der Lebenshilfe Neustadt/Weinstraße in Höhe von 155.400 EUR aus Ausschüttungsmitteln des Vermächtnisses Abresch zu finanzieren. Die Kosten für den Ausbau der Einrichtung werden in der aktuellen Kostenaufstellung des Planungsbüros mit insgesamt 845.000 € beziffert.

Im Haushalt der Stadt sind für das Jahr 2019 ein Betrag von 500.000 € und für das Jahr 2020 weitere 189.600 €, insgesamt somit 689.600 €, eingeplant. Die Lebenshilfe e.V. kann sich als Verein an den entstehenden Bau- und Ausstattungskosten jedoch finanziell nicht beteiligen. Zur Unterstützung der Inklusion wird der Fehlbetrag in Höhe von 155.400 EUR über eine Ausschüttung aus dem Vermächtnis Abresch gedeckt werden.

Abschluss einer Vereinbarung mit der Lebenshilfe für Menschen mit geistigen Behinderungen Neustadt/Wst. e.V. bezüglich der finanziellen Beteiligung der Stadt Neustadt an der Weinstraße an den Investitionsmaßnahmen für den Umbau und die Erweiterung der integrativen Kindertagesstätte „Regenbogen„ sowie der Übernahme der Sach- und Personalkosten für die neu geschaffenen Betreuungsplätze

Der Stadtrat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Lebenshilfe Neustadt/Weinstraße e.V. bezüglich der finanziellen Beteiligung an den Investitionsmaßnahmen für den Umbau und die Erweiterung der integrativen Kindertagesstätte „Regenbogen“ sowie der Übernahme der Sach- und Personalkosten für die neu geschaffenen 22 Betreuungsplätze im Regelbereich der Einrichtung zu. Im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt die Stadt dem Träger der Einrichtung einen Zuschuss in Höhe von 845.000 €. Gleichzeitig wird er zur Durchführung der Umbau- und Erweiterungsmaßnahme verpflichtet, unter der Maßgabe, die Einrichtung mit dem vereinbarten Nutzungszweck über die Dauer von mindestens 20 Jahren zu erhalten.

Kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz (KKR) Zustimmung zum Umsetzungsvertrag

Der Stadtrat beschließt den Abschluss des Umsetzungsvertrages.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.10.2018 mehrheitlich den Beitritt zur KKR AöR beschlossen. Die Aufgabe der Klärschlammverwertung liegt damit bei der KKR AöR. Mit der gesamten operativen Betriebsführung der ihr übertragenen Aufgaben hat die KKR AöR die VK Kommunal beauftragt. Die VK Kommunal schließt ihrerseits mit den der KKR AöR beigetretenen Gebietskörperschaften einen standardisierten Umsetzungsvertrag in dem die Art und Weise der Klärschlammverwertung geregelt wird. Gestaltungsmöglichkeiten beim Umsetzungsvertrag gibt es nur in einem sehr begrenzten die individuellen Gegebenheiten betreffenden Umfang. Der Klärschlamm aus Neustadt wird zum 01.06.2019 vertragsfrei. Bis zur Inbetriebnahme der Monoverbrennung Mainz soll der Klärschlamm über den freien Markt verwertet werden. Hierzu hat die Beauftragte der KKR AöR, die VK Kommunal die Verwertung des Neustadter Klärschlamms öffentlich ausgeschrieben.

Anschaffung einer Software für das Jugendamt

Der Stadtrat stimmt der Anschaffung einer Software inkl. Pflege und Support zur Unterstützung der Arbeit im Jugendamt für den Bereich der Kinderbetreuung zu. Die Beschaffung wird zu einem Angebotspreis von 37.000 Euro an eine Firma aus Koblenz vergeben.

Die Software ersetzt zahlreiche nicht ergonomische Insellösungen mit teilweise doppelter Datenhaltung im Jugendamt und in den kommunalen Kindertagesstätten.

Durch die neue Software wird der Einsatz des Personals optimiert, es können aktuelle Auswertungen erstellt und die Haushaltssituation maßnahmengerecht dargestellt werden.

Vergabe der Tiefbau- und Elektroarbeiten für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung 2019 und die Vergabe der Lieferung von Siteco LED-Leuchten

Der Stadtrat vergibt den Auftrag der Tiefbau- und Elektroarbeiten für die Erneuerung von Straßenbeleuchtungen im Jahr 2019 an eine Firma aus Krumbach. Der Auftrag hat einen Wert von 116.566,27 Euro.

Der Stadtrat vergibt den Auftrag zur Lieferung von Siteco LED-Leuchten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungen im Jahr 2019 an eine Firma aus Landau.

Die Leuchten sind noch mit der Quecksilberdampf-Technik ausgestattet, die Abdeckwannen vergilbt und die Verdrahtungen brüchig. Für die meisten Leuchten, die teilweise aus den 60er Jahren stammen, sind keine Ersatzteile mehr lieferbar. Die Maste sind auch aus diesem Zeitraum. Sie sind verrostet und/oder bei Standsicherheitsprüfungen auffällig geworden.

Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung des Abenteuerspielplatzes (Böbig) in Neustadt an der Weinstraße

Der Stadtrat stimmt der Vergabe über Planungsleistungen für die Objektplanung Freianlagen zur Sanierung des Abenteuerspielplatzes in der Robert-Stolz-Straße (Böbig) in Neustadt an der Weinstraße zu. Der Stadtrat vergibt den Auftrag an eine Firma aus Mannheim. Die Kosten betragen 223.867,62 Euro.

Der Spielplatz wurde in der Vergangenheit mehrfach saniert, jedoch erfolgten immer nur Teilerneuerungen ohne einen Anspruch auf mehr. Die Verwaltung beabsichtigt nun, den Abenteuerspielplatz wieder zu einem wichtigen Erholungs- und Aktivitätsplatz für Kinder und Jugendliche zu machen und plant daher Teile des Areals (rd. 11.200 m²) zu modernisieren. Insbesondere soll durch verschiedene Elemente sowie durch unterschiedlich gestaltete Ausformungen unter Einbindung in die Umgebung ein Angebot für eine breite Altersgruppe entstehen.

Zudem wurde im Stadtrat das Dachbegrenzungskonzept vorgestellt.
Der Stadtrat beschäftigt sich auch mit einem Antrag der SPD-Fraktionen zum Thema „Neustadt als Tourismusziel“.