Mannheim: Stadt verfügt Abhängen von Plakaten

MANNHEIM – Die Stadt Mannheim hat verfügt, dass Plakate der Parteien „Der III. Weg“ und „NPD“ abgehängt werden müssen.

Nach Bekanntwerden der Plakatierung durch die Partei „Der III. Weg“ hatte die Stadtverwaltung unverzüglich geprüft, ob auf polizei- und ordnungsrechtlicher Grundlage ein Abhängen der Plakate zulässig ist. Insbesondere hinsichtlich des Plakates „Multikulti tötet“ wurden seitens der Stadtverwaltung begründete Anhaltspunkte gesehen, dagegen wegen einer Störung der „öffentlichen Sicherheit“ vorzugehen; eine Verfügung zum Abhängen der Plakate war bereits vorbereitet. Da aber die Schwerpunktstaatsanwaltschaft Karlsruhe einen Anfangsverdacht zur Volksverhetzung verneint hatte, wurde zunächst auf das Abhängen verzichtet.

Zwischenzeitlich liegt eine erste Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts zu diesem konkreten Plakat vor. Bestätigt wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz, wonach das Plakat „Multikulti tötet“ einen Verstoß gegen § 130 StGB darstellt (https://www.justiz.sachsen.de//ovgentschweb/documents/19B136.B01.pdf). Die Stadtverwaltung Mannheim hat nunmehr auf Basis dieser neuen Entscheidung eine Entfernung der Plakate verfügt. Dabei betont die Stadtverwaltung in der rechtlichen Argumentation auch, dass es bei der Deutung des Aussagegehalts gerade auf die reale Empfindung und spontane Wahrnehmung der meisten Menschen in Mannheim ankommt – in einer Stadt, in der etwa 45 % der Einwohner einen Migrationshintergrund haben.

Solche Plakate sind geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden; es werden Ängste gegen Migranten und ethnische Gruppen geschürt, indem diese pauschal als kriminell und Schwerststraftäter gebrandmarkt werden.

Am Donnerstag, den 23. Mai, sind der Stadtverwaltung erstmalig auch ähnliche Plakate der „NPD“, mit der Aussage „Migration tötet!“, im Stadtgebiet Mannheim zur Kenntnis gelangt. Die Parteien wurden aufgefordert, die Plakate bis Freitag abzuhängen. Sollte dem nicht gefolgt werden, werden die Plakate kostenpflichtig von der Stadtverwaltung abgehängt.