Freiburg – Die EU-Kommission plant im Juni 2019 eine Ergänzung zu den bestehenden Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch große Unternehmen. Dabei sollen Informationen, die das Klima betreffen, im Vordergrund stehen.
Die Leitlinien für die Offenlegung klimarelevanter Informationen werden angesichts der Bemühungen der EU zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen erhebliche Auswirkungen haben. Davon geht das cep aus, auch wenn die geplanten Änderungen rechtlich nicht verbindlich sind. Denn insgesamt steigt der Druck auf Unternehmen, Informationen über klimabedingte Folgen ihrer Tätigkeit nicht nur an Kunden, sondern auch an potenzielle Investoren zu veröffentlichen.
In ihrem cepAdhoc weisen die Autoren darauf hin, dass nationale Gerichte und Behörden, die die nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung des EU-Rahmens für die nichtfinanzielle Offenlegung anwenden, nicht verpflichtet sind, die neuen Leitlinien zu berücksichtigen. Es sei jedoch zu erwarten, dass die Leitlinien das Ausmaß an Offenlegung klimarelevanter Information deutlich anheben wird.
Die Leitlinien sollen insbesondere für börsennotierte Unternehmen aller Wirtschaftssektoren gelten, aber auch für Banken und Versicherungen. Sie umfassen fünf Kategorien von Informationen über klimabedingte Risiken und Chancen im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Unternehmen. Die tatsächlichen Auswirkungen der Leitlinien werden stark von ihrer endgültigen Fassung und der EU-Verordnung über eine nachhaltige Taxonomie abhängen, die aber noch verhandelt wird.