Bad Dürkheim / Haßloch – Der Bauantrag des Investors, der im Haßlocher Industriegebiet ein Logistikzentrum errichten wollte, wurde von der Bauabteilung der Kreisverwaltung abgelehnt.
Der Gemeinderat Haßloch hatte in seiner Sitzung am 13. März 2019 den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Obermühlpfad“ beschlossen. Die Veränderungssperre wurde am 28. März öffentlich bekanntgemacht.
Mit dem Inkrafttreten der Veränderungssperre wurde das zur Baugenehmigung anstehende Vorhaben auf Grund des materiell-rechtlichen Bauverbots unzulässig.
Darum wurde der Investor gebeten, der Kreisverwaltung mitzuteilen, ob er unter diesen Umständen seinen Bauantrag zurücknehmen möchte. Doch der Investor ließ mitteilen, dass er seinen Antrag nicht zurückziehen möchte. Daraufhin hat die Bauabteilung der Kreisverwaltung den Antrag am 28. Mai 2019 abgelehnt.