Kaiserslautern/Frankenstein (ots) – Am 9. Mai 2019 ging im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Kommunalwahl ein anonymes Schreiben bei der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ein.
In diesem Schreiben wurde dem amtierenden Bürgermeister der Gemeinde Frankenstein vorgeworfen, sich über Jahre aus der Gemeindekasse eine zu hohe Aufwandsentschädigung für seine Bürgermeistertätigkeit ausbezahlt zu haben.
Am 22. Mai 2019 ging beim Polizeipräsidium Westpfalz eine Anzeige der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn wegen falscher Verdächtigung gegen Unbekannt ein, weil jemand am 15. Mai 2019 in allen Haushalten der Gemeinde Frankenstein ein siebenseitiges Flugblatt eingeworfen haben soll, in dem die Vorwürfe ebenfalls erhoben wurden.
Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern das Verfahren wegen Untreue gegen den jetzt wiedergewählten Bürgermeister wegen erwiesener Unschuld eingestellt, da die Ermittlungen ergeben haben, dass der Bürgermeister die bezeichnete Aufwandsentschädigung in dieser Höhe zu Recht bezieht.
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern führt nunmehr ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung sowie übler Nachrede gegen Unbekannt.
In diesem Zusammenhang werden Zeugen, die Hinweise zu dem/der Ersteller(in) bzw. Verteiler(in) der Flugblätter machen können, gebeten, sich bei der Polizei in Kaiserslautern (0631/369-2620) zu melden.