Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 25.06.2019 hat sich der Stadtrat in der öffentlichen Sitzung mit der Konstitution des Stadtrates, der Ausschuss-Bildung, der Festlegung der Mitgliederzahlen der Ausschüsse sowie der Aufsichtsräte der TKS und der WBG und dem Wahltermin des Beirates für Migration und Integration beschäftigt.
Die neu gewählten Stadtratsmitglieder wurden gem. §30 Abd. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in ihr Amt eingeführt und verpflichtet.
Bildung von Ausschüssen gem. § 44 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
Der Stadtrat bildet die nachfolgenden gemeindlichen Ausschüsse:
- Hauptausschuss
- Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr
- Ausschuss für Umwelt und Naturschutz
- Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
- Ausschuss für Soziales und Senioren
- Jugendhilfeausschuss
- Kulturausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Schulträgerausschuss
- Sportausschuss
- Volkshochschulausschuss
- Werksausschuss Eigenbetrieb Stadtentsorgung Neustadt an der Weinstraße
- Stadtrechtausschuss
Die Aufgaben der Ausschüsse werden nicht verändert bzw. sind in der Hauptsatzung geregelt.
Der Stadtrat beschließt die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen. Die Anzahl beträgt 13.
Festlegung der Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsräten der Tourist, Kongress und Saalbau GmbH (TKS) und der Wohnungsbaugesellschaft (WBG)
Der Stadtrat beschließt die Anzahl der Mitglieder in den Aufsichtsräten analog der Mitglieder in den Ausschüssen auf 13 festzulegen.
Wahl des Beirates für Migration und Integration – Festlegung des Wahltermins
Der Stadtrat beschließt, den 27. Oktober 2019 als Wahltermin des Beirates für Migration und Integration festzulegen.
Nach § 56 Abs. 2 Gemeindeordnung werden die Beiräte für Migration und Integration für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die letzte Wahl fand landesweit am 23. November 2014 statt, sodass in diesem Jahr erneut Wahlen anstehen.
Nach § 4 der städtischen Satzung über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration bestimmt der Stadtrat den Wahltag.
Wie bereits bei den Wahlen 2009 und 2014 wurde sich innerhalb der kommunalen Spitzenverbände, auf ministerialer Ebene und in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration auf den 27. Oktober 2019 als landesweiter Wahltermin verständigt.