Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat Heute am 02. Juli 2019, beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs, einen weiteren Haftbefehl erwirkt.
Der 45-jährige deutsche Staatsangehörige Stephan E. ist nun dringend des Mordes tatverdächtigt (§ 211 StGB).
Der Beschuldigte ist im Laufe des heutigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hat dem Beschuldigten den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni 2019 in Untersuchungshaft befand.
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Karlsruhe: Tötungsdelikt Dr. Lübcke – Zwei Haftbefehle wegen Beihilfe zum Mord erwirkt