Kirchheim an der Weinstraße (ots) – Die Polizei Grünstadt führte am 06.07.2019 ab 16.45 Uhr eine Standkontrolle in Kirchheim an der Weinstraße in der Bissersheimer Straße durch.
Gegen 17.25 Uhr fiel einem vorgelagerten Beamten ein Fahrzeug auf, das bei Erkennen der Kontrollstelle am rechten Fahrbahnrand anhielt. Die Beifahrerin, die gleichzeitig Halterin des Fahrzeugs ist, stieg aus und öffnete den Kofferraum. Der Fahrer versuchte augenscheinlich nach hinten aus dem Fahrzeug zu klettern. Daher wurde das Fahrzeug einer Kontrolle unterzogen. Es konnte festgestellt werden, dass der 57-jährige Fahrzeugführer keine Fahrerlaubnis besitzt. Weiterhin bestanden gegen den Mann, der ohne festen Wohnsitz ist, zwei Untersuchungshaftbefehle des Landgerichts Gießen und des Amtsgerichts Frankenthal, die aufgrund diverser Straftaten wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen wurden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat den 57-Jährigen zudem zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Aufgrund der bestehenden Untersuchungshaftbefehle wurde der Mann noch am Abend des 06.07.2019 gegen 20.30 Uhr der Bereitschaftsrichterin am Amtsgericht Frankenthal vorgeführt, um die Haftfrage zu prüfen. Gegen den 57-Jährigen wurde nun ein weiteres Verfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis und gegen die anwesende Halterin eines wegen des Duldens eingeleitet. Sie selbst verfügt über einen Führerschein. Warum sie den Mann hat fahren lassen, ist nicht bekannt.
Die Bereitschaftsrichterin des Amtsgerichts Frankenthal setzte die Untersuchungshaftbefehle des Landgerichts Gießen und des Amtsgerichts Frankenthal in Vollzug, sodass der 57-jährige Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.