Karlsruhe – Wegen der anhaltenden Wärme und Trockenheit sowie der dadurch weiter steigenden Waldbrandgefahr ist die Nutzung der Feuerstellen an den Grillplätzen im Hardtwald ab sofort verboten. Von der Schließung betroffen ist der Grillplatz an der L 604 zwischen Waldstadt und Eggenstein sowie der Grillplatz „Lager“ in der Nähe des Gartencenters an der Linkenheimer Allee. Auch die Nutzung mitgebrachter Grills oder das Entzünden offener Feuer ist dort verboten. Durch die hohen Anteile an Kiefern in den Mischwäldern ist der Hardtwald in besonderem Maße durch Waldbrände gefährdet.
Bis auf weiteres geöffnet bleiben die beiden Grillplätze im Oberwald, der Grillplatz an der Tiefentalstraße sowie der Grillplatz in Stupferich nahe der Autobahn. Diese Grillstellen liegen in Laubwaldgebieten, die derzeit noch in einer geringeren Waldbrandstufe eingeordnet sind als der Hardtwald. Aber auch dort muss ein Feuer wie immer beaufsichtigt und beim Verlassen des Platzes vollständig gelöscht werden.
Zudem gilt grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober absolutes Rauchverbot im gesamten Wald. Auch wildes Grillen oder Feuer machen ist im Wald grundsätzlich verboten. Diese Regelung gilt auch im Parkwald Fasanengarten zwischen KIT Campus Süd und Wildparkstadion, wo trotz des Verbots und der Gefährdung häufig wild gegrillt wird.
Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.