Landau – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Landau: Betrunkener Radfahrer gestürzt und schwer verletzt
(ots) – Ein 31-jähriger Radfahrer ist am frühen Sonntagabend gegen 19:15 Uhr auf dem von Impflingen nach Landau führenden landwirtschaftlichen Weg an der südlichen Ortseinfahrt gestürzt und hat sich dabei schwer verletzt.
Schnelle Fahrweise auf dem abschüssigen Weg und Alkoholeinfluss dürften die Ursache für den Sturz des alleinbeteiligten Radfahrers gewesen sein. Der Rettungsdienst versorgte den Radfahrer zunächst vor Ort, bevor er in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. Dort wurden seine Verletzungen versorgt.
Die festgestellte Alkoholisierung zog eine Blutentnahme und ein Ermittlungsverfahren nach sich.
Landau: Pkw mit erheblicher Geräuschentwicklung sichergestellt
(ots) – Einer Polizeistreife fiel am Samstagabend gegen 20:15 Uhr im Stadtgebiet Landau ein Pkw, Marke Mercedes CL500, aufgrund seiner erheblichen Motorgeräuschentwicklung auf.
Eine Kontrolle ergab, dass Veränderungen am Pkw vorgenommen wurden, die zur erhöhten Geräuschentwicklung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt. Der Pkw wurde zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt. Der Fahrer wurde angezeigt.
Landau: Verkehrsunfallflucht
(ots) – Ein an einem Verkehrsschild angeschlossenes Fahrrad wurde in Landau, in der Martin-Luther-Straße, am Samstag zwischen 19.30 Uhr und 23.30 Uhr, beschädigt. Verursacher des Verkehrsunfalles ist nach Zeugenangaben ein weißer Kleinbus. Dieser wendete im Einmündungsbereich Weißquartierstraße und beschädigte hierbei das Fahrrad und fuhr davon. Es entstand Sachschaden in Höhe von 300 EUR.
Sachdienliche Hinweise erbittet die Polizei Landau unter 06341/2870 oder per Email pilandau@polizei.rlp.de.
Landau/B10: Verstoß gegen das Nachtfahrverbot
(ots) – Ein 49-jähriger Trucker aus Litauen sowie ein 49-jähriger LKW-Fahrer aus Ungarn mussten heute Nacht (01.30 Uhr) auf der B10 wenden, weil sie keine Ausnahmegenehmigung vorweisen konnten und somit gegen das bestehende Nachtfahrverbot auf der B10 verstießen.
Eine Sicherheitsleistung von 100 Euro wurde einbehalten.