Karlsruhe – Im Landkreis Karlsruhe besteht aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der ungewöhnlich hohen Temperaturen wieder eine hohe Waldbrandgefahr.
Insbesondere die Wälder der Hardt und der Lußhardt sind aufgrund ihrer hohen Anteile an Kiefern und deren leicht entzündlichen Nadelstreu in besonderem Maße durch Waldbrände gefährdet. Daher ist auf die Nutzung der Feuerstellen an den eingerichteten Grillplätzen in den Wäldern im Bereich der Städten und Gemeinden Malsch, Ettlingen, Rheinstetten, Stutensee, Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten, Graben-Neudorf, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Philippsburg, Wag-häusel, Ubstadt-Weiher, Bad Schönborn und Kronau mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf untersagt. Die Nutzung mitgebrachter Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald sind gemäß § 41 Abs. 1 Landeswaldgesetz ohnehin nicht gestattet.
Die untere Forstbehörde bittet ferner eindringlich darum, das vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald strikt zu beachten. Schon eine einzelne glimmende Zigarettenkippe kann zu verheerenden Waldbränden führen.
Das Rauch- und Grillverbot wird in den nächsten Tagen verstärkt überwacht.