Koblenz (ots) – Am Freitagnachmittag fiel ein 42jähriger Mann im IC 2025 auf der Strecke Köln in Richtung Koblenz, beim Diebstahl eines Ladekabels aus einer Handtasche einer Reisenden auf. Die dazu gerufenen Beamten des Bundespolizeireviers Koblenz stellten bei der Überprüfung des Mannes einen bestehenden Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hildesheim fest.
Der Mann sollte wegen Diebstahls einen Betrag von 450 EUR zuzüglich 73,50 EUR Kosten entrichten oder ersatzweise 45 Tage in Haft gehen. Des Weiteren interessierten sich die Staatsanwaltschaften Hannover und Bielefeld für den aktuellen Aufenthaltsort der Person, da dort zwei Strafverfahren wegen Bedrohungen sowie ein weiteres Verfahren wegen Diebstahls anhängig sind.
Die Bekanntgabe des Haftbefehls löste bei dem mittellosen Betroffenen spontan einen Schwächeanfall aus. Ein hinzugezogener Rettungswagen brachte den Patienten unter polizeilicher Aufsicht in ein städtisches Krankenhaus. Der verständigte zuständige Bereitschaftsstaatsanwalt entschied um 19:20 Uhr den Haftbefehl für die Dauer seines Aufenhalts im Krankenhaus außer Kraft zu setzen. Eine weitere Bewachung war somit nicht mehr notwendig. Die Beamten der Bundespolizei staunten dann nicht schlecht, als gegen 22:00 Uhr der Mann erneut im Revier am Hauptbahnhof erschien. Er hatte sich auf eigene Gefahr selbst aus dem Krankenhaus entlassen. Als ihm daraufhin die Beamten erneut den Haftbefehl eröffneten, folgte auch gleich ein zweiter Schwächeanfall. Der bewusstlose Mann wurde erneut von einem Rettungswagen in das Krankenhaus eingeliefert. Nach vollständiger Genesung des Patienten wird der Haftbefehl wieder in Kraft gesetzt.