Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat das Todesermittlungsverfahren, das im Zusammenhang mit dem Tod eines vierjährigen Jungen in einem Indoorspielplatz am 20.04.2019 geführt worden war, eingestellt.
Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden haben sich im Rahmen der durchgeführten Ermittlungen nicht ergeben. Bei der Obduktion konnten keine Verletzungen festgestellt werden, die todesursächlich gewesen sein könnten. Es ergaben sich auch keine Hinweise auf ein todesursächliches Sturz- oder Unfallereignis im Zusammenhang mit der Nutzung der Spielgeräte oder auf einen todesursächlichen Zusammenstoß mit einem anderen Kind. Nach den durchgeführten rechtsmedizinischen Untersuchungen ist als Todesursache von einem Herzversagen infolge einer akuten Herzrhythmusstörung auszugehen.