Neustadt an der Weinstraße – Am 27. Oktober 2019 finden landesweit die Wahlen für den Beirat für Migration und Integration statt, auch in Neustadt an der Weinstraße. Sie finden als Briefwahlen statt. Der Beirat umfasst insgesamt 15 Mitglieder, von denen zehn direkt von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt gewählt werden. Die restlichen fünf Mitglieder werden durch den Stadtrat benannt.
In Neustadt gibt es rund 4.900 Wahlberechtigte. Sie alle erhalten Ende Oktober die nötigen Briefwahlunterlagen mit Stimmzettel.
Kandidieren können alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahren, die am Tag der Wahl mindestens drei Monate in Neustadt an der Weinstraße mit Hauptwohnsitz leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wer selbst nicht aktiv wahlberechtigt ist, muss von einer wahlberechtigten Person (mit Migrationshintergrund) vorgeschlagen werden. Die Kandidatur kann nur bis zum 9. September, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt eingereicht werden. Vordrucke für Wahlvorschläge können beim Wahlamt, Marktplatz 1, sowie in der Hindenburgstraße 9a, Zimmer 203, abgeholt werden oder stehen unter www.neustadt.eu/bmui bereit.
Wahlberechtigt sind ausländische Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose, Spätaussiedler, Eingebürgerte, Einwohner mit doppelter Staatsbürgerschaft und die Kinder der oben genannten Personen, soweit sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
Jede Wählerin und jeder Wähler kann so viele Stimmen vergeben, wie Beiratsmitglieder zu wählen sind.
Die Beiratsmitglieder engagieren sich ehrenamtlich in der Kommune und setzen sich für soziale und politische Partizipation ein. Sie stärken Netzwerke, fördern den Prozess der interkulturellen Öffnung und tragen zum Abbau von Diskriminierung bei. Außerdem bringen sie sich als Ansprechpersonen ein.
Bei Fragen ist das Wahlamt der Stadt unter wahlen@neustadt.eu oder 06321/855-300 zu erreichen.