Bad Dürkheim – 1945 endete die nationalsozialistische Diktatur und damit die intensivste Verfolgung von homosexuellen Menschen in der deutschen Geschichte. Wie in der NS-Zeit blieb jedoch auch in der Bundesrepublik männliche Homosexualität weiterhin verboten; die 1935 drastisch verschärften Strafbestimmungen der §§ 175 und 175a des Strafgesetzbuches (StGB) galten auch weiterhin. Über 50.000 Männer verurteilte die bundesrepublikanische Justiz auf dieser unveränderten Rechtsgrundlage bis 1969.
Die mobile Ausstellung „Verschweigen – Verurteilen“ des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (MFFJIV) präsentiert die Ergebnisse der Forschungsarbeit über die Verfolgung von Homosexualität in der Zeit von 1946 bis 1973. Sie zeigt die strafrechtliche Verfolgung von schwulen Männern und die Diskriminierung lesbischer Frauen sowie deren Lebensumstände in Rheinland-Pfalz in dieser Zeit. Ein Zeitzeuge erzählt über seine damaligen Erfahrungen in Mainz und Rheinhessen. Seine bewegenden Aussagen sind als Video Teil der Ausstellung und werden dort in Dauerschleife abwechselnd mit dem Video der Antidiskriminierungsstelle „nicht schuldig“ gezeigt.
Die Ausstellung ist von 20. August bis 19. September 2019 zu Gast im Foyer der Kreisverwaltung Bad Dürkheim (Philipp-Fauth-Str. 11, Bad Dürkheim) und wird in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule präsentiert. Sie ist zu den üblichen Öffnungszeiten zu sehen.
„Vieles ist aus der Zeit von 1946 bis 1973 noch nicht oder nur schwer darstellbar, Berichte von Zeitzeuginnen und Zeitzeugen sind rar. Die Ausstellung ist jedoch ein wichtiger Schritt, um das geschehene Unrecht sichtbar zu machen, nachfolgende Generationen für homophobe und transphobe Tendenzen zu sensibilisieren und für eine demokratische, vielfältige und solidarische Gesellschaft zu werben“, so das Familienministerium.
Weitere Informationen zum Forschungsbericht und zur Konzeption der Ausstellung unter www.regenbogen.rlp.de.