Wölfersheim/Berstadt: Drei Rhönschafe geschächtet – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

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Symbolbild Schafe © on Pixabay

Wölfersheim – (ots) – In der Verlängerung der Oberpforte in Richtung Utphe in Berstadt fand eine Spaziergängerin am Mittwoch vergangener Woche (14. August 2019) die Überreste von drei toten Schafen auf.

Eimer mit abgelegten toten Schafen am Feldrand von Berstadt
Eimer mit abgelegten toten Schafen am Feldrand von Berstadt

Bei der Untersuchung durch das Veterinäramt konnte festgestellt werden, dass es sich um drei Rhönschafe handelt, die keine Ohrmarke hatten und auch nie besessen haben.
In Müllsäcken (“Gelber Sack”) und einer grünen Plastiktonne waren die Überreste der Tiere von Unbekannten abgelegt worden.
Es muss davon ausgegangen werden, dass die Schafe geschächtet wurden.

Die Polizei in Friedberg, Tel. 06031-601-0, ermittelt wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Hinweise.
– Wem gehörten die drei Rhönschafe?
– Wer tötete sie wo und entsorgte die Überreste bei Berstadt am Feldrand?

Anmerkung der Redaktion – Definition – Schächten:

Unter Schächten versteht man die Schlachtung eines Tieres ohne vorheriger Betäubung.

Einem unbetäubten Tier wird der Hals mit einem Messer von der Kehle aus durchschnitten.
Dabei werden bei vollem Bewusstsein Haut, Muskeln, die Halsschlagadern, die Luft- und Speiseröhre sowie die daneben befindlichen Nervenstränge durchtrennt.
Die Tiere durchleiden einen Todeskampf, der Minuten andauern kann, mit höllischen Schmerzen, Atemnot und Todesangst bis sie schließlich verbluten.

Dieses betäubungslose Schlachten ist Bestandteil verschiedener Religionen und kann vor diesem Hintergrund auch in Deutschland praktiziert werden.

Schächten ohne Genehmigung ist in Deutschland illegal und wird mit Geldbuße bis 25.000 Euro, bei
nachgewiesener Tierquälerei im Wiederholungsfall auch mit Haftstrafe bestraft!

Quelle: Deutscher Tierschutzbund E.V.