Haßloch – Noch bis Ende des Jahres können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Haßloch kostenfrei die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen. Das Angebot gilt solange die entsprechenden Haushaltsmittel der Gemeinde noch nicht ausgeschöpft sind und läuft am Jahresende aus. Für Interessierte, die nicht in Haßloch wohnen, wird ein Eigenanteil 30 Euro für den Gebäude-Check fällig. Der Basis-Check ist generell für alle kostenfrei.
Der Basis-Check ist sowohl für Mieter als auch Hausbesitzer geeignet. Ein Energieberater der Verbraucherzentrale kommt in die Wohnung oder ins Haus und nimmt den Energieverbrauch für Strom und Heizung auf. Er überprüft auch, ob Stromfresser vorhanden sind und welche kleineren Maßnahmen – wie Austausch von Fensterdichtungen oder Dämmung von Heizkörpernischen – sinnvoll sind.
Der Gebäude-Check für Hausbesitzer umfasst neben dem Basis-Check noch eine Überprüfung der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage. Der Energieberater prüft darüber hinaus, ob das Gebäude für die Nutzung erneuerbarer Energien geeignet ist.
Für alle Verbraucher, die sich in der Vergangenheit bereits Solaranlagen für Warmwasser und zur Heizungsunterstützung auf ihr Dach gesetzt haben, eignet sich der Solarwärme-Check. Bei diesem überprüfen die Verbraucherschützer die Energieausbeute und das Optimierungspotential der Anlagen.
Das vierte Angebot ist der Heiz-Check. Dieser wird im Betrieb der Anlage während der Heizperiode durchgeführt. Die Energie-Experten der Verbraucherzentrale kontrollieren dabei die Effizienz des Heizsystems und geben Tipps zur Optimierung.
Anmeldungen für die Energie-Checks sind bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter der kostenfreien Rufnummer 0800 / 6075600 oder per Mail an energie@vz-rlp.de möglich.
Michael Müller, Klimaschutzmanager der Gemeinde Haßloch, begrüßt die Verlängerung der gelungenen Kooperation mit der Verbraucherzentrale RLP und freut sich über den damit erreichten Beitrag zum Klimaschutz. Er ruft die Haßlocher Bürgerinnen und Bürger dazu auf, weiter regen Gebrauch von den angebotenen Energieberatungen zu machen.
Unabhängig von den Energiechecks der Verbraucherzentrale gewährt die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für Energieberatungen, die bei Inanspruchnahme von bestimmten KfW-Förderprogrammen für Energiesparmaßnahmen zwingend erforderlich sind. Dieser Zuschuss wird auch für die umfassende „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) gewährt, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu beantragen ist.