Frankenthal – In dem sog. „BASF-Strafverfahren“ gegen einen 63jährigen Mann aus Mannheim hat die 3. Strafkammer des Landgerichts den Angeklagten heute, am 28. Verfahrenstag, wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Kammer folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch, die Vertreter der sechs Nebenkläger Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten gefordert.
Der Angeklagte hatte nach Überzeugung der Kammer am 17.10.2016 fahrlässig mehrere Explosionen auf dem Gelände der BASF SE in Ludwigshafen verursacht, indem er aus Unachtsamkeit anstelle des vorgesehenen Rohres eine gasführende Leitung mit einem Trennschleifer anschnitt. Der Angeklagte war als Leiharbeiter für ein Subunternehmen im Hafengelände tätig und zuvor rund zehn Jahre zuverlässig tätig gewesen. Infolge der durch das Anschneiden der Leitung ausgelösten Explosionen wurden fünf Menschen getötet. Weitere Personen erlitten – teils schwere – Verletzungen. Der Sachschaden nebst Folgeschäden hinsichtlich des Betriebsablaufs wurde von der Staatsanwaltschaft zu Verfahrensbeginn auf mindestens 500 Millionen Euro geschätzt.
In dem umfangreichen Verfahren wurden neun Sachverständige und 28 Zeugen gehört. Die Akten des Verfahrens umfassen mehr als 11.000 Seiten. Die Schwierigkeit des Strafverfahrens bestand vor allem in der technischen Aufklärung und Rekonstruktion der Vorgänge.
Die Strafkammer dankte den Verfahrensbeteiligten ausdrücklich für die angemessen respektvolle Handhabung des die tragischen Umstände betreffenden Verfahrens und lobte die gute Ermittlungsarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft.