Friedberg/A 5 (ots) – Es ist Freitag der 13., als eine Zivilstreife der Autobahnpolizei etwas beobachtet was sie kaum glauben kann. Die Beamten stellen den Fahrer zur Rede. Dieser zeigt jedoch keine Reue, im Gegenteil.
Der Ablauf:
Es ist gegen 13.55 Uhr am Freitagnachmittag, als eine Zivilstreife der Polizei im Stau zwischen dem Bad Homburger Kreuz und der Anschlussstelle Friedberg steht.
Ein Abschleppfahrzeug bahnt sich hupend, weil es mit der Rettungsgasse mal wieder nicht so gut klappt, seinen Weg durch den Stau. Hinter dem Abschlepper fährt ein BMW, hängt diesem quasi ohne jeglichen Sicherheitsabstand direkt auf der Stoßstange und folgt ihm durch die Rettungsgasse.
Die Beamten schalten ihr Blaulicht ein, stoppen den BMW-Fahrer und teilen ihm mit, dass er eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dabei belehren sie ihn über sein Recht keine Angaben zur Sache machen zu müssen.
Der 31-jährige Frankfurter aber macht Angaben, versucht sich rauszureden, sein Verhalten zu bagatellisieren. Gerade einmal 100 Meter sei er hinter dem Abschlepper gefahren.
Die Polizisten haben Zweifel an den Angaben des BMW-Fahrers und kontaktieren den Fahrer des Abschleppwagens. Was er den Beamten erzählt spricht für eine absolut vorsätzliche Begehung der Ordnungswidrigkeit durch den BMW-Fahrer.
Über eine Strecke von 5 Kilometern (!) soll er die Rettungsgasse genutzt und hinter dem Abschleppwagen hergefahren sein.
Die Strafe:
Das Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaft wird dem BMW-Fahrer vorgeworfen.
Ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg sind Regelfolgen dieser Ordnungswidrigkeit.
Bei vorsätzlichem Begehen kann die Bußgeldstelle das Bußgeld entsprechend verdoppeln,
was durch die Polizei natürlich angeregt wurde.