Karlsruhe (ots) – Bereits am 17. Juni 2019 hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten Stephan E. wegen des Mordes zum Nachteil des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke an sich gezogen. In dem nunmehr weiteren Ermittlungsverfahren besteht gegen Stephan E. der Verdacht des versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines irakischen Asylbewerbers.
Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen gibt es Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte am 06.01.2016 in Lohfelden versucht hat, einen irakischen Asylbewerber heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zu töten.
Stephan E. soll sich dem Opfer unbemerkt von hinten genähert und ihm dann unvermittelt mit einem Messer in den oberen Rücken gestochen haben. Durch den Stich erlitt der Geschädigte erhebliche Verletzungen, die eine intensivmedizinische Behandlung notwendig gemacht haben.
Ausschlaggebend für die Tat soll die rechtsextremistische Weltanschauung des Beschuldigten gewesen sein. Vor diesem Hintergrund hat der Vorwurf eine staatsschutzspezifische Tat von besonderer Bedeutung zum Gegenstand (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a GVG).