Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 19.09.2019 hat sich der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung mit dem Nachtragshaushalt 2019 sowie mit Vergabeangelegenheiten beschäftigt.
Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 zu erlassen.
Der 2. Nachtragshaushalt 2019 verbessert den Ergebnishaushalt insgesamt um knapp 2,2 Mio. Euro. Ursachen sind im Wesentlichen Verbesserungen bei der Gewerbesteuer (+ 1.428 TEUR), beim Gemeindeanteil der Umsatzsteuer (+ 450 TEUR), bei der Gewinnaus-schüttung durch die TKS (+ 315 TEUR), sowie durch Minderaufwendungen in den Bereichen Asyl (- 756 TEUR), Hilfe zu Pflege (- 700 TEUR) und beim kommunalen Anteil für ALG II
(- 384 TEUR).
Verschlechterungen ergeben sich unter anderem durch Minderträge aus Zuwendungen Komm. Investitionsprogramm 3.0 (- 508 TEUR; Grund: Maßnahmenverschiebungen), Mindererträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (- 294 TEUR), durch Mehraufwendungen bei der Verlustabdeckung der WEG (+ 550 TEUR), bei Zuschüssen an freie Kita-Träger (+ 290 TEUR) sowie Mehraufwendungen bei Gutachterkosten bei der Stadtentwicklung (+ 171 TEUR).
Die veranschlagten Investitionen wurden wie in den Vorjahren einer kritischen Zeitplanung sowie Prüfung der in diesem Jahr zu erwartenden zahlungswirksamen Geldflüsse unterzogen, was zu einer Reduzierung des Ursprungsansatzes von 26,2 Mio. EUR um rund 9,2 Mio. EUR auf 17 Mio. EUR führte. Die geplante Nettoneuverschuldung im investiven Bereich sinkt damit von 4,5 Mio. EUR auf 1,5 Mio. EUR. Gleichzeitig steigen die Ansätze für Verpflichtungsermächtigungen von rd. 17,6 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR mit einer Steigerung des kreditfinanzierten Anteils von 8,2 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR.
Die vorliegende 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltplan für das Haushaltsjahr 2019 schließt im Einzelnen wie folgt ab:
Ergebnishaushalt:
Fehlender Haushalt 2019: 9.244.612 Euro
Fehlender Nachtrag 2019: 7.048.569 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Verbessrung von 2.196.043 Euro zu verzeichnen.
Konsumtiver Finanzhaushalt:
(Liquiditätsveränderung aus lfd. Betrieb)
Plan-Saldo Haushalt 2019 – 339.162 Euro
Plan-Saldo Nachtrag 2019 1.635.881 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Verbessrung von 1.975.043 Euro zu verzeichnen.
Investiver Finanzhaushalt:
Kreditbedarf Haushalt 2019: 10.049.850 Euro
Kreditbedarf Nachtrag 2019: 6.735.810 Euro
Minderbedarf: 3.314.040 Euro
Tilgungen Haushalt 2019: 5.574.000 Euro
Tilgungen Nachtrag 2019: 5.214.000 Euro
Verminderung Tilgung 360.000 Euro
Kreditbedarf Nachtrag 2019: 6.735.810 Euro
Tilgung Nachtrag 2019: 5.214.000 Euro
Somit hat die Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße eine Neuverschuldung von 1.521.810 Euro zu verzeichnen. Im Haushalt 2019 war bisher eine Neuverschuldung in Höhe von 4.475.850 Euro eingeplant.
Verpflichtungsermächtigungen (VE):
Im Haushalt 2019 sind VE von insgesamt 17.599.600 Euro veranschlagt.
Sie werden im Nachtrag um 5.125.200 Euro auf nunmehr 22.724.800 EUR erhöht.
Der davon kreditfinanzierte Anteil erhöht sich von 8.209.150 Euro um 3.153.130 Euro auf 11.362.280 Euro.
Produkt Konto THH Bezeichnung Ansatz Euro Kreditanteil Euro
Vergabe der Arbeiten zum Netzwerkausbau im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium in Neustadt an der Weinstraße
Der Hauptausschuss beschließt, den Auftrag über die Arbeiten zum Netzwerkausbau im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium in Neustadt an der Weinstraße an eine Firma aus Mannheim zum Angebotspreis von 129.839,85 Euro zu erteilen.
Aufgrund neuer Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes wurde für das Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium ein aktuelles Brandschutzkonzept erstellt.
Aus diesem Konzept ergeben sich verschiedene bauliche Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, damit die Schule den aktuellen Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht.
Unter anderem erhalten die Flure neue abgehängte Decken inkl. Beleuchtung. Um die Brandlast aus den Fluren zu beseitigen, müssen alle Kabel in die Klassenräume verlegt werden. Zur Umsetzung dieser Maßnahme werden Teile der Klassenraumdecken demontiert und wieder montiert.
In diesem Zuge soll auch die neue EDV Verkabelung in das Gebäude eingezogen werden, um so ein erneutes Öffnen und Schließen der Decken zu vermeiden. Um den Bauzeitenplan der Brandschutzmaßnahme im Kurfürst-Ruprecht-Gymnasium einzuhalten, ist es zwingend notwendig, dass die Netzwerkarbeiten parallel zu den aktuellen Arbeiten stattfinden.