Frankfurt am Main – Wenn die Blätter fallen, ist der Laubbläser nicht weit. Die kraftsparenden Geräte sind Teil unseres Alltags geworden. Hauseigentümer wissen die bequeme Art der Bodenreinigung zu schätzen, auch die FES setzt sie ein. Weniger erfreut sind so manche Anwohner, denen der Lärm der Maschinen auf den Nerv geht. Um Konflikte zu vermeiden, informiert das Umweltamt über die Regeln und gibt Tipps.
Zum einen muss es nicht unbedingt ein Laubbläser mit Verbrennungsmotor sein. Neben den lauten Zweitaktern gibt es auch akkubetriebene Laubbläser, die viel leiser sind. Die FES hat komplett auf diese Geräte umgestellt. Der Vorteil der Laubbläser ist unter anderem, dass damit auch Flächen unter parkenden Autos gereinigt werden können.
Allerdings machen die Geräte nicht nur Krach, sondern richten auch Schäden an: Durch den Einsatz werden Bodenorganismen geschädigt und Tiere im Winterschlaf gestört. Deswegen ist aus Sicht des Umweltamtes grundsätzlich der althergebrachte Besen zu empfehlen.
Wer trotzdem auf die Technik setzen möchte, sollte auf die besonderen Regeln achten, die für Laubbläser und auch für Laubsauger gelten: Denn diese Geräte dürfen in Wohngebieten nicht wie andere Maschinen werktags von 7 bis 20 Uhr, sondern nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz sogar ganz verboten. Übrigens gilt dies auch für Freischneider und Grastrimmer mit Verbrennungsmotor.
Ausnahmen von dieser Regelung gibt es weder für gewerbliche noch private Betreiber. Grundlage ist die Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung (32. Bundesimmissionsschutz-Verordnung) aus dem Jahr 2002. Näheres zu dieser Verordnung ist auf der Website des Umweltamtes Stadt Frankfurt unter dem Stichwort Lärm zu finden. Dort gibt es auch ein Meldeformular für Störungen durch Lärm.
Ob nun mit der Hand oder mit maschineller Hilfe: Das Laub muss weg. Denn es kann für Fußgänger auch schnell zur rutschigen Gefahr werden. Daher besteht wie beim Schnee im Winter auch beim Laub eine Räumpflicht. Im öffentlichen Straßenraum ist die Stadt Frankfurt dafür zuständig, auf privatem Grund müssen die Hauseigentümer selbst dafür sorgen.
Weitere Informationen gibt es im Umweltamt unter Telefon 069/212-39100.